"Sie klaut nur, wenn sie unter Medikamenten steht"
06.02.2009 | 17:59 Uhr 2009-02-06T17:59:04+0100Siegen. (mku) "Wir sind nicht streng, aber konsequent", stellte Amtsrichter Uwe Stark zwischen zwei Verhandlungen fest. Ansonsten ging es am Freitag bei ihm besonders schnell, mit relativ moderaten Entscheidungen. ...
... "Sie klaut nur, wenn sie unter Medikamenten steht", versuchte Verteidigerin Katharina Batz für ihre Mandantin eine Bewährungsstrafe herauszuholen. Gar nicht so einfach, hatte die 46-jährige aus Netphen doch schon unter mehrfacher Bewährung gestanden, als sie im Oktober 2008 in der City Galerie in eine Drogerie marschierte und für 327,15 Euro Parfum mitgehen ließ. Sie könne sich an kaum etwas erinnern, habe vorher reichlich Pillen geschluckt, brachte die Frau vor, die seit 1980 bereits 14 mal bestraft worden war. Dann wollte sie "weiter ausholen". "Kommen Sie mir nicht mit Geschichten, bei denen ich zum Verständnis selbst einen Psychiater brauche", wiegelte der Richter ab. Er finde es schon interessant, dass die Angeklagten immer Gedächtnisverlust vorbrächten, dennoch aber selbst im Dämmerzustand genau das mitgehen ließen, was sie gerade durchaus brauchen könnten. Die Angeklagte sagte das, was er hören will und bekam von ihrer Anwältin sowie Bewährungshelferin Bärbel Heymann eine gute Prognose. Sie habe sich nach der Tat sofort gemeldet und um Hilfe gebeten, wolle regelmäßig an der Frauengruppe der Bewährungshilfe teilnehmen. "Das nächste Mal müssen Sie alles absitzen", warnte der Richter, verhängte aber noch einmal zwei Monate auf Bewährung. Oberamtsanwältin Knebel hatte Haft beantragt, erklärte sich aber mit dieser Entscheidung einverstanden.
• 675 Euro muss ein junger Mann (24) aus Kreuztal zahlen, der im Juli und August 2008 68 Gramm Amphetamine erworben hatte. "Das stimmt alles, aber es war nicht für mich", sagte er dem Richter. Das falle nicht ins Gewicht, machte ihm Stark deutlich und sprach die bewusste Geldstrafe aus. "Bekomme ich meine Fahrtkosten ersetzt", fragte der Angeklagte und erntete ein Nein. "Dann würden sich einige nur deshalb anklagen lassen. Es gab auch schon Leute, die sich einsperren ließen, weil sie im Gefängnis mehr verdienen konnten", erzählte der Richter und erzeugte damit lautes Gelächter beim Anhang des Angeklagten im Zuschauerraum.
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