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Strafanzeigen

Schröder-Komplex: Rechtsbeugung?

27.02.2010 | 07:00 Uhr

Brilon. Im Schröder-Komplex sind Anzeigen gegen den Gerichtspräsidenten und den Gesundheitsamtschef gestellt worden.

Nachdem das Oberlandesgericht Hamm aufgrund einer Beschwerde die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Arnsberg in Sachen Schröder-Komplex abgewatscht hat, liegen nun Strafanzeigen gegen den Vorsitzenden der 6. Strafkammer, Dr. M., sowie den Landgerichtspräsidenten Christian Müller vor.

Das bestätigte Oberstaatsanwalt Werner Wolff auf Anfrage der WP. „Im Prinzip”, so Wolff, „geht es bei den Vorwürfen um Rechtsbeugung.” Auch der Hochsauerlandkreis ist betroffen.

Ein Privatmann hat die beiden Juristen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Strafvereitelung im Amt angezeigt. Und nicht nur diese. Auch gegen den Leiter des Kreisgesundheitsamtes in Meschede, Dr. Kleeschulte, und den Leiter des Sozialpsychologischen Dienstes beim Kreisgesundheitsamt, Dr. S., liegen Anzeigen wegen des Verdachts auf Beihilfe bzw. Mitwirkung zur Strafvereitelung im Amt vor.

Hintergrund: Wie berichtet, nähert sich das im Rahmen des als Schröder-Komplexes über die heimische Region hinaus bekannte Wirtschaftsverfahren der absoluten Verjährung. Ende März 2001 war die Kreditblase um die Baugruppe Schröder geplatzt.

Untätigkeitsbeschwerde

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat gegen den Kopf der Gruppe eine 397-seitige Anklage zusammengestellt. Darin wurden lediglich 60 von ursprünglich 172 Fällen aufbereitet, u.a. 43-facher schwerer Betrug, elf Bankrott-Delikte, fünffacher Kreditbetrug und eine Insolvenzverschleppung.

In einem Nebenverfahren hatte sich das OLG einer Untätigkeitsbeschwerde der Kammer angeschlossen.

Bei den jetzt eingereichten Anzeigen geht es um die dargelegte Verhandlungsunfähigkeit des Hauptbeschuldigten. Wie die Pressestelle des Landgerichts wiederholt mitgeteilt hat, habe der Amtsarzt diese vorgebrachte Verhandlungsunfähigkeit nicht widerlegen können.

Amtsarzt oder Gutachter?

Aber ist Dr. S. überhaupt als Amtsarzt tätig geworden? Laut Anzeige soll das Gericht Dr. S. gar nicht in seiner Funktion als Amtsarzt mit diesem Fall beauftragt haben, sondern im Rahmen seiner vom Kreis genehmigten Nebentätigkeit als externen Gutachter. Als Amtsarzt hätte Dr. S. bei einem komplexen Krankheitsbild einen Spezialisten eher zu Rate ziehen können als in seiner Eigenschaft als Gutachter auf Honorarbasis, heißt es in dem dreiseitigen Schreiben.

Das bestätigte gestern Nachmittag auf Anfrage auch Dr. Kleeschulte gegenüber der WP. Der Mitarbeiter sei in seiner Eigenschaft als Psychiater und Facharzt für Neurologie in diesem Fall tätig geworden. Es habe zwar auch eine Anfrage des Landgerichts an seine Behörde - Dr. Kleeschulte: „Amtsarzt als solcher ist der Leiter der Behörde.” - gegeben, davon habe das Gericht aber „auf Intervention der Anwälte” des Beschuldigten wieder Abstand genommen.

Laut Anzeigenerstatter ergeben sich angesichts des Lebenswandels des Hauptbeschuldigten erhebliche Zweifel an einer Verhandlungsunfähigkeit. Der private Lebenswandel, so hatte es Landgerichtspräsident Müller bereits vor einem Jahr gegenüber der WP gesagt, habe die Kammer jedoch nicht zu interessieren.

Der Anzeigenerstatter hält dem Amtsarzt und dem Leiter des Kreisgesundheitsamtes vor, mitzuhelfen, eine neutrale Feststellung der angeblichen Verhandlungsunfähigkeit des Hauptangeklagten zu verhindern.

Die Rolle des Kreises ist dem Anzeigenerstatter ohnehin suspekt: Als im Zusammenhang mit der Verhandlungsunfähigkeit des Hauptbeschuldigten dessen Fahrtauglichkeit überprüft wurde, habe dieser einen eigenen Gutachter benennen dürfen, der ihm die uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit erwartungsgemäß bescheinigt habe. Auch hier, so Dr. Kleeschulte, habe zunächst der Kreis tätig werden sollen: „Auch hier haben die Anwälte interveniert.”

Wie Oberstaatsanwalt Wolff sagte, müsse sich seine Behörde erst mit der Materie befassen, da in dem ganzen Komplex nicht die Arnsberger Staatsanwaltschaft, sondern die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bielefeld zuständig sei.

Entschädigung?

Apropos absolute Verjährung nach 10 Jahren: Sollte es zu keinem Urteil kommen, könnten Ansprüche auf Entschädigung für die Untersuchungshaft und Erstattung von Anwaltskosten auf die Staatskasse zukommen, heißt es in Juristenkreisen.

Jürgen Hendrichs

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Kommentare
03.03.2010
06:34
Schröder-Komplex: Rechtsbeugung?
von greener | #4

Danke. Reinhard !

01.03.2010
09:41
Schröder-Komplex: Rechtsbeugung?
von Brilon und seine Dörfer | #3

es wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, was eine Verhandlungsfähigkeit betriff:
ein Demanjuk , der seinen eigenen Namen nicht mehr weis, ist verhandlungsfähig; ein Herr Schröder, den die Briloner beim Skatspielen in Gaststätten treffen, der Autofahren kann und der lange Spaziergänge mit Hund unternimmt, nicht?
wer denkt dabei nicht Böses?

28.02.2010
12:01
Schröder-Komplex: Rechtsbeugung?
von mike32 | #2

am besten alle hinter gitter, die mit diesem schröder zu tun haben und hatten.

27.02.2010
11:21
Schröder-Komplex: Rechtsbeugung?
von wenwunderts | #1

Handelt es sich bei Herrn Dr. S. zufällig um Herrn Dr. Scholz, der am vergangenen Mittwoch in Arnsberg als Referent über den gesellschaftlichen Trend Mobbing geladen war? Wenn ja, wundert mich gar nichts mehr, da der vermeintliche Vortrag eines vermeintlichen Experten vor Dilletantismus und Desinteresse nur so strotzte. Er hat es ja dann auch zugegeben und dann Besserung gelobt.
Bedenklich ist nur: Da ist ein Mensch in Not und gerät an einen solchen Arzt, der lediglich den Eindruck vermittelt, bequem durchs Leben zu kommen. Schade, das im Übrigen die Presse noch nicht über diese Veranstaltung berichtet hat.

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