"biker lady 15" stellte ihre Beute mit Foto ins Netz und verkaufte alles bei Ebay
07.01.2010 | 17:40 Uhr 2010-01-07T17:40:00+0100Marsberg/Brilon. Gestern wird Justitia hinter der Augenbinde gelächelt haben, wenn ansonsten vor ihr nur das Gesetz Gültigkeit hat — und zwar für jedermann, egal, wer auch immer vor ihr steht.
Denn Weidezäune stehlen, kommt für alle teuer zu stehen. Deswegen bekam die 50-jährige Angeklagte aus Marsberg auch ein Jahr Gefängnis aufgebrummt. Glück für sie, dass ihr zwei Jahre Bewährung eingeräumt wurden und sie deswegen nicht „einfahren” muss.
Oberstaatsanwalt Hummert, der gestern bei Schnee und Eis aus Arnsberg angereist war, zeigte Herz bei seinem Antrag auf ein Jahr mit zwei Jahren Bewährung sowie Ableistung von 200 Sozialstunden. „Ich hoffe, sie haben daraus gelernt. Sie bewegen sich auf ganz dünnem Eis. Sollte wieder etwas passieren, müssen Sie einziehen.” Die Angeklagte, Mutter von zwei Kindern und einem Pflegekind, geschieden und seit 1996 arbeitslos, wurde beschuldigt, in 23 Fällen Weidezaungeräte gestohlen zu haben.
Wie geschnitten Brot
Im Netz bei Ebay machte sie dann günstige Offerten (mit Foto). 22-mal hat sie ihre Sore dort angeboten und verkauft, einmal sogar vor dem Rewe in Arolsen. Die Zäune gingen offenbar weg, wie geschnitten Brot. Nicht auf einem blieb die Frau sitzen.
Der Gesamtschaden ist zwar mit 1 516,87 Euro eher gering. Doch das Strafgericht hatte nicht nur den Diebstahl per se zu würdigen, sondern auch den Betrug in 23 Fällen. „Denn”, so Richter am Amtsgericht, Fisch, „die Käufer der geklauten Dinge werden ja nicht rechtmäßiger neuer Besitzer ihres Erwerbs. Eine gestohlene Ware geht niemals in das Eigentum eines anderen über, auch nicht, wenn er die Herkunft seines Neuerwerbs nicht kennt.”
Desweiteren sprach die Anklage von gewerbsmäßigem Betrug. Die Beklagte habe den 23-fachen Diebstahl dazu benutzt, um mit dem Erlös ihre finanzielle Lage, die mit 351 Euro ALG II im Monat nicht rosig ist, aufzubessern.
Wie sie denn auf die Idee mit den Weidezäunen gekommen sei, ob sie sämtliche Wiesen abgegrast habe, wollte Richter Fisch wissen. Es sei einfach so passiert, meinte sie. Sie selber habe Schafe und deshalb auch Weidezaungeräte. Eines davon habe sie nicht mehr gebraucht und ins Netz gestellt. Das habe geklappt. Na, ja und dann...! Ihre aktuellen Angebote waren stets unter „biker lady 15” bei Ebay zu sehen und zu ersteigern. Niemals jedoch habe sie auf Bestellung gearbeitet.
Mildes Urteil
Den Computer hatten die Strafverfolgungsbehörden eingezogen und die Festplatte gespiegelt. Die Angeklagte bat das Gericht, den PC nicht auf Dauer zu beschlagnahmen, da dieser ihrer 13-jährigen Tochter gehöre. Für einen neuen fehle das Geld.
Gericht und Anklag drückten beide Augen zu. Kurze Zeit später stellte ein Wachtmeister den PC auf den Zeugentisch. OStA Hummert: „Von mir aus soll sie ihn behalten”. Richter Fisch: „Wir wollen hier auch nicht ein Kind bestrafen.”
Weil sie geständig war und weil, so ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Hofheinz aus Marsberg, sie bereits recht früh mit den Ermittlern zusammengearbeitet habe, sei eine günstige Sozialprognose zu erwarten. Die 200 Sozialstunden könne sie kaum leisten. Morgens trage sie noch Zeitungen aus, ansonsten wohne sie in einfachen Verhältnissen. Da müsse Holz gehackt und der Ofen gestocht werden. Außerdem habe sie noch die Tochter zu Hause.
Sozialarbeit beim Bauhof
Beim Urteil kamen die Sozialstunden dennoch zum Tragen. Monatlich zehn Stunden beim Bauhof in Marsberg seien vertretbar, meinte der Richter in der Urteilsbegründung. Die gute Sozialprognose sei einerseits zu berücksichtigen. Andererseits kommen zwölf Vorstrafen, meistens Klauerei und Betrug, zum Tragen. Auch wenn die letzte seit 2002 zurück liegt.
Noch im Gerichtssaal konnte man die geständige „Weidezaunexpertin” aufatmen hören. Über ihren Anwalt verzichtete sie auf Rechtsmittel und trug stolz den wiedererlangten Computer die steile Gerichtstreppe hinunter.
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