19-jähriger Randalierer muss noch ein Jahr ins Gefängnis
12.03.2010 | 19:00 Uhr 2010-03-12T19:00:00+0100
Bad Berleburg. Bereits im Alter von 12 Jahren hat er Betäubungsmittel ausprobiert, mit 14 Jahren nahm er das erste Mal Kokain, erst geraucht, dann gespritzt. Mehr als zwei seiner 19 Lebensjahre hat der junge Bad Laaspher bereits im Gefängnis verbracht. Jetzt kommt noch ein weiteres hinzu.
Staatsanwalt Wolfgang Weiß (Siegen) hatte dem Heranwachsenden gleich vier Straftaten vorgeworfen. Zweimal hatte er lange Finger gemacht - einmal in Erndtebrück und einmal in der Krönchenstadt. Da die Gesamtbeute mit rund 16 Euro nicht allzu hoch ausfiel, blieb es nur beim „Diebstahl geringwertiger Sachen”. Deutlich gravierenden war allerdings ein Vorfall, der sich im September vergangenen Jahres vor dem Laaspher Bahnhof zugetragen hat. Der 19-Jährige beleidigte und bespuckte dort zwei Bahnpolizisten. Als sie den Angetrunkenen überwältigen wollten, leistete der Laaspher erheblichen Widerstand. Die anschließende Überprüfung seines Rucksackes förderte übrigens ein „stehendes Messer” zutage.
Gestern gab sich der Randalierer kleinlaut, trotzdem konnte er sich zu einer Entschuldigung und zu Schmerzensgeldzahlungen durchringen. Ob die Beamten allerdings in den Genuss der jeweils 100 Euro kommen, kann angezweifelt werden.
Tatort: Volkshalle Feudingen
Auch bei der vierten Anklage war ein Messer im Spiel. Tatort war diesmal die Volkshalle in Feudingen, wo mehrere Hundert Gäste im November 2009 eine tolle Party feiern wollten. Hier soll der Angeklagte mit einer Bierflasche zugeschlagen haben. Zusätzlich hat er einen Gast mit einem Messer bedroht. Dem herbeigerufenem Sicherheitspersonal gelang es, den Täter zu überwältigen. Niemand kam zu Schaden. Dieser Vorfall hätte sich eigentlich gar nicht zutragen dürfen, da dem 19-Jährigen und seinem ein Jahr jüngeren Freund aufgrund der schwarzen Kleidung und den Springerstiefeln der Zutritt vom Einlasspersonal verweigert wurde. Durch einen unbewachten Nebeneingang gelangte das unerwünschte Duo dann aber doch in die Halle, was ihnen von Seiten des Veranstalters eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch einbrachte.
Das Gericht verurteilte den 19-Jähringen zu der einjährigen Freiheitsstrafe, eine Entscheidung, die Richter Torsten Hoffmann gemeinsam mit seinen beiden Schöffen fällte.
Jugendstrafrecht
Staatsanwalt Wolfgang Weiß wie auch die Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin Dunja Veller, hatten eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht gefordert. Weiß hatte bei dem 19-jährigen Laaspher unter anderem „erhebliche Beziehungsprobleme” ausgemacht. Seit dem Jahr 2006 obliegt die Erziehung nicht mehr seinen Eltern, sondern einem Vormund.
Was Weiß besonders störte, war die Tatsache, dass der Laaspher die vier Straftaten unmittelbar nach der Haftentlassung begangen hatte. Primäres Problem ist und bleibt die Abhängigkeit von Betäubungsmittel, die auch sein Bewährungshelfer Reinhold Vater in seinem Bericht hervorhob. „Er ist von den Drogen überrollt worden.” Seit dem Tod seiner Großmutter, da war der fünf Jahre alt, hat er sich fast völlig zurückgezogen. Mehrere stationäre Aufenthalte in der Jugendpsychatrie erbrachten keine Verbesserung seiner Lebenssitution.
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