Stripshow aus dem Sauerland erbost Karnevalisten
26.01.2010 | 18:44 Uhr 2010-01-26T18:44:00+0100
Attendorn. Die Karnevalsgesellschaft Neuenhof muss sich auf eine Abmahnung durch den Bund Westfälischer Karneval einrichten, im Wiederholungsfall droht der Ausschluss. Das kündigte Volker Wagner, Präsident des Bundes Deutscher Karneval (BDK), am Montag an. Grund: eine Stripshow.
Der Präsident des Bundes Deutscher Karneval ist sauer. Anlass für den Zorn des Präsidenten ist die Herrensitzung der KG Neuenhof, in der eine Stripperin auftrat. Während ihres Auftritts zog sich die Tänzerin komplett aus und absolvierte mit einem Besucher aus dem Publikum ein Programm, das die Grenzen zur Pornografie teilweise überschritt.
Ein Auftritt mit Folgen. Der Landrat des Kreises Olpe setzte das Jugendamt in Marsch, Attendorns Bürgermeister ließ für die nächste Ratsitzung eine Vorlage erarbeiten, die vorschlägt, dem Verein 2010 die Zuschüsse zu halbieren. Auf die Palme getrieben hatte Landrat und Bürgermeister die Tatsache, dass während der Showeinlage der Tänzerin vor und hinter der Bühne Mitglieder weiblicher Tanzgarden auf ihren Auftritt warteten, die jüngsten gerade 14 Jahre alt.
Überraschung
Elferrat und Präsident der KG Neuenhof wollen von der Show der Tänzerin überrascht worden sein und berufen sich auf andere Absprachen vor dem Auftritt. Eine Aussage, der Katja Maczollek, Inhaberin des „Kim-Showservice” in Gelsenkirchen, auf Anfrage unserer Zeitung widersprach: „Das war so gebucht.”
BDK-Präsident Volker Wagner („Karneval ist ein Fest zum Verkleiden, nicht zum Entkleiden”) wehrt sich heftig gegen das Schmuddel-Image, das der Karneval durch solche und ähnliche Auftritt erhalte: „Es kann nicht sein, dass irgendwelche Ferkel auf diesem Weg ihre abstrusen Gedanken in die Welt bringen.” Der Karneval werde als Vorwand missbraucht: „Wenn die Männer zu Hause sagen, ich gehe zu Strip-Show, bekommen sie die Bratpfanne an den Kopf, wenn sie sagen, ich gehe zum Karneval, ist das in Ordnung.”
Kein Platz für Pornografie
Wagner verweist auf die Ethik-Charta des BDK, die festlege, dass das Angebot der Vereine generationsübergreifend gestaltet werden solle und deshalb jugendgerecht sein müsse. „Für Strip-Shows und Pornografie ist im Karneval kein Platz, das ist Geschäftemacherei mit Brauchtum.”
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