Musikschule: Landrat kassiert Ratsbeschluss
01.02.2012 | 16:56 Uhr 2012-02-01T16:56:00+0100
Attendorn / Finnentrop. Landrat Frank Beckehoff hat den Attendorner Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2011 zur Kündigung des Musikschulzweckverbandes mit der Gemeinde Finnentrop als rechtswidrig beanstandet.
Landrat Frank Beckehoff hat den Attendorner Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2011 zur Kündigung des Musikschulzweckverbandes mit der Gemeinde Finnentrop als rechtswidrig beanstandet.
Er bemängelt, dass das Thema Musikschule erst zu Beginn der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt und nicht, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt, öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Attendorner Kündigung ist damit ungültig.
In seiner Stellungnahme weist Landrat Beckehoff darauf hin, dass es für die Erweiterung der Tagesordnung an der notwendigen Dringlichkeit gefehlt habe, weil die Entscheidung auch noch in einer Sondersitzung, zu der unter verkürzter Ladungsfrist hätte eingeladen werden können, möglich gewesen wäre. Diese hätte durchaus zwischen Weihnachten und Silvester stattfinden können, um noch rechtzeitig zum Jahresende kündigen zu können. Der damit verbundene erhebliche Organisationsaufwand ist bei der rechtlichen Beurteilung ohne Belang.
Beckehoff erinnert daran, dass die rechtzeitige Bekanntgabe der vollständigen Tagesordnung auch Bedeutung für das Recht der Bürger habe, an Sitzungen teilzunehmen. Außerdem hätten fehlende Ratsmitglieder in Kenntnis der Erweiterung unter Umständen ihre Teilnahme an der Sitzung ermöglicht.
Im Gespräch mit unserer Zeitung äußerte sich Finnentrops Bürgermeister Dietmar Heß zufrieden über die Entscheidung des Landrats: „Der emotionale Schnellschuss funktioniert nicht.“ Heß sieht Attendorn am Zug: „Wenn sie was wollen, müssen sie reden.“
Den Antrag der CDU, die den Bürgermeister auffordern will, mit den benachbarten Musikschulen (Lennestadt / Kirchhundem, Lennetal und Hochsauerlandkreis) Gespräche über eine Zusammenarbeit zu führen, will er auf die Tagesordnung des Rates setzen, obwohl der Antrag Gespräche mit Attendorn ausschließt. „Ob das dann gegenstandslos geworden ist, muss man mal abwarten.“
Attendorns Bürgermeister Wolfgang Hilleke kündigte an, Finnentrop bereits in den nächsten Tagen ein Gesprächsangebot zu unterbreiten.
Allerdings sei aus seiner Sicht für eine Fortführung der Kooperation die Überarbeitung der Zweckverbandssatzung notwendig, in der sich der jeweilige finanzielle Anteil der beiden Kommunen an der Musikschule (Attendorn trägt rund zwei Drittel der Gesamtkosten) auch in der Besetzung der Gremien und im Vorsitz des Zweckverbandes widerspiegele.
Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, bliebe am Ende nur die Trennung. Laut Satzung wäre eine Kündigung dann erst wieder zum 31. Dezember 2013 möglich.
Attendorns Bürgermeister hofft allerdings, dass sich beide Kommunen dann einvernehmlich und außerhalb der Satzung auf eine frühere Trennung einigen können.
Hilleke: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man den Trennungsprozess dann noch unnötig in die Länge ziehen wird, weil dies der Musikschule erheblich schaden würde. Das kann niemand im Interesse unsere Kinder ernsthaft wollen.“
Wolfgang Hilleke geht davon aus, dass Amtskollege Dietmar Heß durch die Einschaltung der Kommunalaufsicht mit Attendorn zum Thema Musikschule wieder ins Gespräch kommen wollte: „Denn warum sonst hätte er um Überprüfung des Beschlusses bitten sollen?“
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