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Solingen: Fünffachmord-Prozess – grausame Details kommen ans Licht

Solingen: Fünffachmord-Prozess – grausame Details kommen ans Licht

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Solingen: Fünffachmord-Prozess – grausame Details kommen ans Licht

Solingen: Fünffachmord-Prozess – grausame Details kommen ans Licht

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Beim ersten Prozesstag im Fünffachmord von Solingen sind Details ans Licht gekommen, die kaum zu ertragen sind.

Eine 28-Jährige aus Solingen soll einen Fünffachmord begangen haben, das wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor. Bei den fünf Opfern handelt es sich um die Kinder der Frau.

Im Fünffachmord von Solingen sind die Details der Anklage kaum zu ertragen

Die Staatsanwaltschaft wirft der zur Tatzeit 27-Jährigen vor, ihre fünf jüngsten Kinder am 3. September 2020 in ihrer Wohnung erstickt beziehungsweise erwürgt zu haben. Die Angeklagte schwieg zum Prozessauftakt.

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Angeklagte soll ihren Kindern Betäubungsmittel gegeben haben

Laut Anklagevorwurf verabreichte sie ihren drei Töchtern und zwei Söhnen im Alter von eineinhalb, zwei, drei, sechs und achteinhalb Jahren jeweils hohe Dosen verschiedener Medikamente. Demnach soll sie ihnen Antibrechmittel, Fiebersaft und Medikamente gegen Reiseübelkeit in die Frühstücksgetränke gemischt haben. Als die Kinder ausgetrunken hätten, seien sie schläfrig geworden und eingeschlafen.

Daraufhin habe die Angeklagte im Badezimmer Wasser in die Wanne gelassen, Badespielzeug bereitgelegt sowie ein mobiles Heizgerät in den Raum gestellt und angeschaltet. Laut Staatsanwaltschaft weckte sie danach ein Kind nach dem anderen und und tötete die Kinder.

Tote Kinder wurden in Handtücher gewickelt und in die Betten gelegt

Die toten Kinder habe sie in Handtücher gewickelt zurück in deren Betten gelegt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte die Taten zwischen 07.20 Uhr und 11.30 Uhr beging, wie Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt vor dem Prozessauftakt erklärte. In diesem Zeitraum habe sie erfahren, dass ihr Ehemann, von dem sie bereits seit einem Jahr getrennt gelebt habe, in einer neuen Beziehung sei. Mit seiner neuen Lebenspartnerin soll er ein gemeinsames Foto als Statusmeldung bei Whatsapp hochgeladen haben.

Daraufhin tauschte die damals 27-Jährige laut Staatsanwaltschaft über mehrere Stunden Nachrichten mit ihrer Mutter und ihrem Ehemann über Whatsapp aus. An ihren Mann schrieb sie laut Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt: „Die Kinder sind da, wo ich gleich sein werde.“ „Explizit angedeutet“ habe sie die Taten aber nicht.

Ihrer Mutter habe die 27-Jährige anschließend geschrieben, dass die Kinder tot seien. Die Großmutter alarmierte die Polizei, welche die fünf getöteten Kinder in der Wohnung fand. Die Mutter wurde nach einem Suizidversuch im Düsseldorfer Hauptbahnhof verletzt im Krankenhaus behandelt.

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Elfjähriger Sohn überlebte vermutlich nur, weil er am Morgen zur Schule gegangen war

Ihr damals elfjähriger Sohn, der das Haus bereits am frühen Morgen für die Schule verlassen hatte, überlebte. Im Prozess tritt er – wie auch sein Vater – als Nebenkläger auf.

Bei ihren Vernehmungen schwieg die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen. Gegenüber einer Anstaltspsychologin habe sie jedoch angegeben, ein unbekannter Mann sei für die Taten verantwortlich: Maskiert mit einem Mundschutz sei dieser in die Wohnung eingedrungen, habe die Angeklagte gefesselt und die Kinder getötet. Gegenüber ihren Verteidigern bestritt sie die Tat.

Psychologische Gutachten stellten keine Vorerkrankungen fest

Im Vorfeld des Prozesses wurden zwei Gutachten für K. erstellt. Eine dauerhafte psychische Vorerkrankung sei bei ihr nicht festgestellt worden, erklärte der Staatsanwalt. Eines der beiden Gutachten kritisierte die Verteidigung zum Prozessauftakt scharf. Es enthalte „grundsätzliche Mängel“. Zudem habe der Gutachter der Angeklagten vorgegaukelt, das Gespräch unterliege der Schweigepflicht. Die drei Verteidiger forderten, den Sachverständigen zu ersetzen.

Zudem forderten die Verteidiger, laufende Ermittlungen gegen den Vater der Angeklagten in ein Gutachten einzubeziehen. Ihm werde sexueller Missbrauch an seiner Tochter vorgeworfen. Für die psychische Entwicklung und Verfassung der 28-Jährigen spiele das eine entscheidende Rolle. Über die Anträge muss die Kammer noch entscheiden.

Elf Verhandlungstage sind zunächst angesetzt

Für den Prozess vor der Schwurgerichtskammer sind zunächst elf Verhandlungstage bis Mitte August angesetzt.

Die Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Für das Verfahren sind mehrere Zeugen geladen. (fb/AFP)

>>Anmerkung der Redaktion

Zum Schutz der betroffenen Familien berichten wir normalerweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.