Nach Trickserei bekommt Rentner Fahrverbot
14.12.2009 | 17:44 Uhr 2009-12-14T17:44:00+0100
Hagen. Es ist die beliebteste Ausrede von ermittelten Verkehrssündern: „Ich hatte den Wagen an einen nahen Verwandten verliehen, möchte aber nicht sagen, an wen.” Dieser Trick kann böse Folgen haben. Wie in einem Fall aus Eilpe.
Am 19. März, gegen 12.15 Uhr, hatte ein blauer Hyundai einen auf dem Kaufpark-Parkplatz abgestellten grauen BWM gerammt und dabei eine 45 Zentimeter lange Schramme in den Lack geratscht. Der Unfallverursacher, ein weißhaariger Mann, verschwand zunächst unerkannt. Fahrerflucht. Doch drei Zeugen hatten ihn beobachtet und auch das Autokennzeichen notiert.
Zeugnisverweigerungsrecht
Als Halter des Unfallfahrzeugs wurde von der Polizei eine 64-jährige Dortmunderin ermittelt. Sie gab wahrheitsgemäß an, sie hätte am Tattag ihr Auto nicht selbst gefahren, sondern „an einen nahen Verwandten verliehen”. An wen, das wolle sie nicht sagen, sie berufe sich auf ihr „Zeugnisverweigerungsrecht”.
Nach dem Gesetz ist tatsächlich niemand verpflichtet, nahe Angehörige, also Verwandte, Verschwägerte oder Verlobte, einer Strafverfolgung auszuliefern. Man darf dann die Auskunft verweigern und schweigen.
Doch so einfach lässt sich die Polizei nicht abschütteln. Ein „älterer, weißhaariger Mann” - diese Beschreibung hätte sehr gut auf den Ehemann der Autohalterin passen können. Also ging der nächste Anhörungsbogen an ihn.
Auch Rentner Manfred A. (66) behauptete, er selbst sei nicht der Unfallfahrer gewesen, sondern der „nahe Verwandte”.
Nun wurde es den Ermittlern zu bunt. Sie bestellten Manfred A. zur „erkennungsdienstlichen Behandlung” ein. Fingerabdrücke sollten ihm abgenommen - und Fotos von ihm gefertigt werden. Die Aufnahmen wollte man den drei Zeugen zu einer Identifizierung vorlegen. Der Rentner fühlte sich sicher: „Auf Anraten meines Anwalts werde ich der Vorladung nicht folgen.”
Richterliche Anordnung
Pech nur: Die erkennungsdienstliche Behandlung wurde schließlich sogar richterlich angeordnet. Manfred A. ärgert sich: „Es wurden dort richtige Verbrecherfotos von mir gemacht. Portraits von vorne, im Profil und Ganzkörperaufnahmen. Und das alles wegen 1200 Euro Blechschaden.”
Nicht nur, dass ihn die drei Zeugen später bei der Bildvorlage eindeutig als den flüchtenden Unfallfahrer erkannten, auch im Gerichtssaal wurde Manfred A. identifiziert: „Das ist er. Hundertprozentig.”
"Perfides verhalten"
Amtsrichter Dietmar Peter verhängte 1400 Euro Geldstrafe und ein dreimonatiges Fahrverbot wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Richter: „Hätten Sie sich nicht auf den angeblichen Verwandten berufen, hätten wir diesen ganzen Eiertanz hier nicht gebraucht.” Die Trickserei müsse sich zudem strafverschärfend auswirken. Sie sei ein „perfides Verhalten”.
12:59
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13:09
@6: ich kenne eine Ganze Menge, die von DO nach HA fahren (ich selbst auch), aber bleiben Sie ruhig bei Ihrer schlechten Meinung von Hagen. ich als Dortmunder habe sie von Dortmund!
10:48
@4
Ehemann der Halterin.....
Mindestens 85% auch aus Dortmund.
Ich habe bis heute noch keinen Dortmunder kennen gelernt,
der in Hagen einkauft, außer bei Westfalia
08:15
Das kann ich ab, erst Mist bauen, und dann den Geschädigten im Regen stehen lassen.
Da wäre auch nach meiner Ansicht eine MPU fällig gewesen!
22:08
@2 Dortmund, weil die Halterin in Dortmund lebt.
21:25
Dieser Typ geht über Leichen. Der darf keinen Führerschein mehr wieder bekommen.
Sonst sagt er beim nächsten mal: war ja nur ein Mensch und keine Gruppe.
20:19
Schön, das die Justiz auch mal richtig durchgreifen kann... Sie kann ja, wenn sie nur will....
Wieso überhaupt ein Dortmunder in Hagen?
Wird er etwa sofort als Unfallflüchtling erkannt, sobald er in DO einen Parkplatz anfährt ?
Da sollte man doch mal die Akten studieren !
Das liest sich doch so, als wenn die Masche schon öfters durchgezogen hat...
19:51
Eigentlich schade, aber das Urteil mit einem Fahrverbot von nur 3 Monaten ist viel zu gering.
Dieser Herr wird sich bei der nächsten gelegenheit wieder so verhalten. Einsteigen, abhauen.!
Auf Grund des Alters wäre eine psychologische Untersuchung angebracht gewesen und ab die Fleppe !