Kein Schmerzensgeld für drei verlorene Finger
15.09.2009 | 18:37 Uhr 2009-09-15T18:37:00+0200Hagen. Im Arbeitsgericht kullern selten bittere Tränen, aber gestern war so ein Tag: Bäckereifachverkäuferin Nadine R. (21) aus Helfe, deren Hand von einer defekten Brotschneidemaschine verstümmelt wurde, erhält dafür nicht einen Cent Schmerzensgeld!
Der 5. Juni letzten Jahres veränderte das Leben einer jungen Frau. Sie arbeitete damals als Auszubildende in der Zentrale der Großbäckerei E. (mit mehr als 15 Filialen) an der Hochofenstraße in Haspe. Nadine R. legte ein Brotlaib in die Schneidemaschine ein und - nachdem es geschnitten war - öffnete sie die Klappe des Geräts und griff hinein, um die Scheiben einzutüten.
Doch in diesem Augenblick setzten sich die scharfen Klingen plötzlich wieder in Bewegung - und hackten Nadine R. in Sekundenschnelle drei ganze Finger weg. Die Firmenchefin kam eiligst hinzugelaufen, verband den blutenden Handstumpf - aber nicht mit sterilen Mullbinden, sondern mit ihrer Schürze, an der sich noch Mehlreste befanden. Danach wurde die Schwerverletzte mit einem Lieferwagen ins Krankenhaus geschafft.
„Es ist geradezu unverantwortlich, in solch' einer prekären Situation keinen Notarzt zu rufen”, ärgert sich Michael Mey, Rechtssektretär beim Hagener DGB. „Wäre die junge Frau sofort in eine Spezialklinik nach Wuppertal gekommen, hätte man die abgetrennten Finger vielleicht wieder annähen können.”
So musste die junge Auszubildende, die damals im vierten Monat schwanger war, aufgrund des Arbeitsunfalls noch acht Operationen über sich ergehen lassen. Komplizierte Amputationen. Heute trägt die junge Mutter an der linken Hand einen weißen Stoffhandschuh, der dezent verdecken soll, dass ihr dort drei Finger fehlen.
Aber wie konnte es überhaupt dazu zu kommen, dass sich die Brotschneidemaschine wieder in Bewegung setzte, als Nadine R. dort hineingriff? Bei geöffneter Sicherungsklappe müssten sich die Hackmesser eigentlich sofort von selbst ausschalten. „Der automatische Abstell-Mechanismus an der Maschine war kaputt”, so DGB-Mann Mey.
Die Bäckerei-Chefin soll sogar davon gewusst haben. Ein Mitarbeiter könne als Zeuge bekunden, dass er sie Tage zuvor noch ausdrücklich auf den Defekt hingewiesen habe. Die Bäckersfrau bestreitet dies vehement. „Bei der Maschine ist nicht mal eine regelmäßige Wartung durch den TÜV vorgeschrieben”, betont ihr Anwalt.
Die 4. Kammer wies die Klage auf Zahlung von 20 000 Euro ab. Ein Vorsatz, der ein Schmerzensgeld begründen würde, sei nicht feststellbar. „Mir ist völlig klar, dass diese Entscheidung menschlich überhaupt nicht nachvollziehbar ist”, so Richterin Renate Schreckling-Kreuz mit leiser Stimme, „aber ich fühle mich an die Rechtsprechung der oberen Instanzen gebunden.” Am 14. Oktober muss die Großbäckerin in gleicher Sache auf die Anklagebank.
21:52
Bin durch Zufall auf diesen Beitrag aufmerksam geworden. Ich kann verstehen, dass hier das Urteil schwer nachvollziehbar ist, aber es ist eine konsequente Umsetzung des deutschen Rechts. Hier greifen eben nicht die Haftungsgrundsätze gemäß BGB, sondern gemäß dem VII. Sozialgesetzbuchs und das sieht in diesem Fall leider eine Haftungsfreistellung vor. Nur wenn der Unfall und die eingetretene Körperverletzung bewusst gewollt waren (Vorsatz), würde ein Anspruch bestehen. Selbst Anwälte kennen diese Rechtslage zuweilen nicht.
05:23
Es gibt sehr wohl Vorschriften in Deutschland darüber, dass alle elektrischen Betriebsmittel auf ihre Funktion hin, in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Da sollten sich die Richter am Arbeitsgericht mal schlauer machen ! Ich kann kein Gewerbe betreiben, bei dem die elektrischen Betriebsmittel (Maschinen, etc.) nicht regelmäßig (vorbeugend) gewartet und geprüft werden.
19:05
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19:05
sorry meinet joe1979 und kartoffel von den zweien sind die kommentare nur das letzte!!!!!!!!!!!!!!
19:03
die kommentare von jockelfuchs und von kartoffel sind das letzte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
01:07
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11:47
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21:10
5 Bier für die Männer vom Sägewerk :D
11:35
...Klappe halten trifft es besser. Das kommt davon, wenn man zuviel BILD-Zeitung liest - da verkommt die Bildung und jede Diskussion verkommt zu Stammtischparolen!
11:33
Ich finde auch, dass dieses Forum unter zuviel Polemik und Halbwissen leidet. Um es kurz zu sagen: Wenn ein Kommentator hier keine Ahnung vom BGB und vom Arbeitsrecht hat, dann soll er seine schnaute halten!