Hagener Experte hält Kauf von Kontodaten für falsch
01.02.2010 | 21:00 Uhr 2010-02-01T21:00:00+0100
Hagen. Der Staat darf einen Rechtsbruch nicht ahnden, indem er selbst das Recht bricht. Der Hagener Philosophieprofessor Thomas Sören Hoffmann hält es daher nicht für richtig, wenn Deutschland die illegal erworbenen Daten der deutschen Steuersünder kauft.
2,5 Millionen Euro sollen die Finanzbehörden einem Informaten bezahlen für die Daten von 1500 deutschen Steuersündern, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben. Dafür könnte der Staat mit 100 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen rechnen. „Kurzfristig mag das für den Fiskus attraktiv erscheinen”, gibt Thomas Sören Hoffmann zu bedenken. „Langfristig allerdings hat das für den Rechtsstaat negative Konsequenzen”, warnt er. Professor Hoffmann ist Experte für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie und lehrt an der Fernuniversität Hagen.
Ein Schaden für die Gesellschaft
Mitleid mit den Steuerhinterziehern hat er keineswegs. „Das ist kein Kavaliersdelikt”, so Hoffmann. Der Staat sei verpflichtet, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. So hat der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke für den Ankauf der Daten plädiert. Doch der Schaden durch die Steuersünder ist langfristig geringer als der Schaden für die gesamte Gesellschaft, wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat verletzt werde, warnt Hoffmann. Die Bürger müssten darauf vertrauen können, dass der Staat sich an die Regeln halte, die er selbst gesetzt hat.
Und das heißt, dass ein Rechtsbruch nicht durch einen Rechtsbruch verfolgt werden dürfe. So, wie auch ein Geständnis nicht durch Folter erpresst werden könne. Diese selbst gesetzten Regeln dürften nicht einmal in Einzelfällen außer Kraft gesetzt werden.
Illegaler Datenhandel wird attraktiv
Aber setzen die Justizbehörden nicht auf Lockkäufe und Informationen von Kriminellen, um zum Beispiel Drogenhändlern auf die Spur zu kommen? Diesen Einwand hat Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei, in der Debatte gemacht. Selbst dann müssen sich die Ermittler an Regeln halten, zum Beispiel im Moment der Festnahme dem Verdächtigen ihre Marke zeigen, erwidert Hoffmann.
Den Vergleich, dass die Justizbehörden für Hinweise auf Straftäter gelegentlich eine Belohnung zahlen, hält er für nicht statthaft: „Das heißt nicht, dass der Täter mit illegalen Mitteln ergriffen werden darf”, sagt er.
Nutznießer des Datenhandels seien im Übrigen langfristig nicht die Bürger, sondern „mafiöse Strukturen, die sich den Zugang zu solchen Daten verschaffen können”, so Hoffmann weiter. Durch den Ankauf mache Deutschland den Handel mit illegal erworbenen Daten attraktiv. So, wie in manchen Ländern eine „Geiselindustrie” entstanden ist, weil Deutschland und andere Nationen Lösegelder zahlen.
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