Elf Jahre Haft für Schläger aus Haspe - Mordversuch an junger Frau
23.02.2013 | 14:08 Uhr 2013-02-23T14:08:00+0100
Hagen. Der brutale Schläger Recep K., der im vergangenen Jahr eine junge Frau an der Frankfurter Straße in Hagen fast zu Tode prügelte und brutal entstellte, muss für seine Tat elf Jahre hinter Gitter. Dieses Urteil verhängte das Schwurgericht. Das Opfer saß bei der Verkündung im Gerichtssaal. Die 22-jährige war bei der Tat nur knapp dem Tod entkommen.
Der brutale Elbers-Schläger Recep K. (28) aus Hagen-Haspe muss für elf Jahre ins Gefängnis. Das Schwurgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Während des Urteils saß die junge Frau (22), deren Gesicht bei dem nächtlichen Angriff regelrecht zertrümmert wurde, im Gerichtssaal. Sie war damals nur knapp dem Tod entkommen, weil eine Anwohnerin ihr Wimmern hörte und die Polizei benachrichtigte.
„Wir hoffen, dass sie bald wieder ein ganz normales Leben führen wird und auch alleine das Haus verlassen kann“, wandte sich die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen direkt an das noch immer traumatisierte Opfer. „Wir können aber nur sehen, wie es jetzt ist. Und das ist nicht gut.“
Rückblende: In der Mittwochnacht zum 1. August war die junge Frau auf dem Nachhauseweg von einer Party gegen drei Uhr morgens auf der Frankfurter Straße von einem Mann verfolgt und belästigt worden. Es war, wie spätere Videoauswertungen entlang der Straße ergaben, Recep K. – „als Sohn türkischer Einwanderer in Deutschland aufgewachsen“, wie es die Richterin formulierte, „und gerade erst drei Wochen zuvor aus dem Gefängnis entlassen.“
Opfer fürchterlich zugerichtet / Geschlechtstrieb befriedigt
Der Automechaniker aus Haspe griff die 22-Jährige an, boxte ihr ins Gesicht, trat dann mit unfassbarer Brutalität mit seinen Schuhen nach. Multiple Gesichtsknochenbrüche, ein Schädelhirntrauma, wochenlanges Koma und ein Gedächtnisverlust waren die schweren körperlichen Folgen.
Noch nie habe er in seiner langjährigen Laufbahn ein Gesicht gesehen, das dermaßen zugerichtet und entstellt war, berichtete ein erfahrener Notfallmediziner als Zeuge, „ein Gesicht, in dem man wirklich gar nichts mehr erkennen konnte.“ Der Angriff sei „zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs und in Tötungsabsicht geschehen“, betonte Staatsanwalt Bernd Haldorn und beantragte elf Jahre Haft, die das Gericht auch später verhängte.
Der brutale Elbers-Schläger, der eine junge Frau (22) fast zu Tode geprügelt hat schweigt, beim Prozessauftakt. Und auch das lebensgefährlich verletzte Opfer, das drei Wochen im künstlichen Koma lag, kann nichts zur Sachaufklärung beitragen. Das Gedächtnis der Frau ist seit der Tat wie ausgelöscht.
Recep K. hätte zur Tatzeit zwar Red Bull und Wodka intus gehabt und sei deshalb auch alkoholisiert und enthemmt gewesen, befand das Schwurgericht. Eine verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit habe aber nicht vorgelegen. „Er war während der Tat vollständig fähig, das Unrecht einzusehen.“
Der leblose Körper der Frau sei etwa 50 Meter weit über die Straße geschleift worden. Bis zu einem Fahrzeugunterstand an den Elbershallen. Dort verging sich Recep K. noch an der bewusstlosen Frau, ließ sie im Todeskampf zurück. „Es ist ihm völlig egal gewesen, was mit seinem Opfer geschah“, argumentierte Richterin Hartmann-Garschagen, „er nahm billigend in Kauf, dass sie an den Folgen versterben werde.“
07:58
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18:13
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Wenn Du ihn unbedingt sehen willst: Gerichtsstraße 5, JVA.-Hagen.
09:56
Gehört der nicht nach verbüßen der strafe in die Psychiatrie ?
05:26
Die Tat ist abscheulich und unser Rechtssystem zu milde. Solche Leute sollten dauerhaft weggesperrt werden
14:42
Das Opfer hat am Tattag lebenslänglich bekommen und der Täter, ist bei guter Führung, nach Verbüßung von 2/3 der Strafe wieder auf freiem Fuß.
Mir ist schon bekannt, das es in unserem Rechtssystem nicht um Rache geht, sondern um eine gerechte Bestrafung, die dem Täter die Möglichkeit gibt über sich und seine Tat nachzudenken und etwas zu verändern, Resozialisierung also. Nur fehlt mir in diesem Fall allein der Glauben, dass Recep.K sich und seine Lebenseinstellung tatsächlich im positiven Sinn bis zu seiner Entlassung ändern wird, Wenn er spätestens im Alter von 39 Jahren entlassen wird, kann man nur hoffen, dass er nicht irgendwann wieder rückfällig wird und eine vergleichbar abscheuliche Tat begeht, wie am 1. August im letzten Jahr. Leider kann man einem Menschen nur vor den Kopf gucken.
12:20
Wenn man bedenkt das der Täter bei guter Führung wohl nur 2/3 der Strafe absitzt, finde ich das Strafmass zu gering. Wer so mit dem Leben anderer Menschen umgeht / umgegangen ist, hat keinerlei Gnade zu erwarten. Vielleicht hätte die Richterin über das geforderte Strafmass hinausgehen sollen. Auch das ist möglich. Bei solchen Taten sollte das Strafmass voll ausgeschöpft werden. Zumal, wie in diesem Fall, der Tod des Opfers billigend in Kauf genommen wurde.
11:53
Elf Jahre hören sich für mich zu wenig an, angesichts der Folgen für das Opfer und der Tatsache, dass der Täter erst kurz vorher aus der Haft entlassen worden ist. Wie hoch wäre das maximal mögliche Strafmaß gewesen?
10:52
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08:21
Nachdem was der Täter angerichtet hat, sind 11 Jahre ein recht mildes Urteil, wenn man bedenkt das das Opfer ein ganzes Leben an diesen Folgen leiden wird. Kein Opfer wird nach einiger Zeit in ein normales Leben zurückfinden.
01:34
. . . zur Befriedigung des Geschlechtstriebs ausgeführt wurde, dann muss dem Mann der Geschlechtstrieb dauerhaft genommen werden!!!