Chef auf Facebook als Drecksau beschimpft - Fall vor Gericht
14.09.2012 | 10:28 Uhr 2012-09-14T10:28:00+0200
Hagen. Auf Facebook hatte der Hagener kräftig über seinen Chef gelästert, ihn unter anderem als Drecksau bezeichnet. Dabei ignorierte er allerdings, dass die Hälfte seiner Facebook-Freunde ebenfalls in der Firma tätig war. Einer von ihnen informierte die Chef-Etage. Die Beleidigung wurde zum Fall für das Gericht.
Weil sie ihren Ex-Arbeitgeber auf Facebook beschimpft hatten, mussten zwei Pflegekräfte aus Bochum zweimal vor ein Arbeitsgericht. Ein Pflegedienst hatte sie auf Unterlassung verklagt. Am Ende kam ein Vergleich heraus.
Arglosigkeit im sozialen Netzwerk Facebook hatte einen 52-jährigen Hagener Ende 2011 den Job gekostet. Der Mitarbeiter in einem Kaltwalzwerk hatte im Portal seinen Chef gegenüber einem Arbeitskollegen unter anderem als „Drecksau“ bezeichnet. Dabei ignorierte er, dass die Hälfte seiner Facebook-Freunde ebenfalls in der Firma tätig war. Einer von ihnen informierte die Chef-Etage. Die fackelte nicht lange: Kündigung – fristlos und hilfsweise fristgerecht. Das wollte er nicht hinnehmen. Die Sache landete im Mai vor dem Hagener Arbeitsgericht, wo die fristgerechte Kündigung als angemessen erachtet wurde. Der DGB-Rechtsschutz zog mit dem Gekündigten in die Berufung.
Vergleich: Ab 1. Oktober wieder im Job
Das Landesarbeitsgericht in Hamm kam tatsächlich zu einer anderen Auffassung als die Hagener Richter. Wenn ein Arbeitnehmer auf Facebook über seinen Chef herzieht, rechtfertigt das demnach keine Kündigung. In zweiter Instanz haben sich jetzt beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Ab 1. Oktober hat der Hagener nun seinen Job im Walzwerk wieder. Michael Mey, Vertreter vom DGB-Rechtsschutz, ist zufrieden: „Ich freue mich, dass es uns hier wieder gelungen ist, den Arbeitsplatz zu erhalten, zumal unser Mitglied schon über 30 Jahre in der Firma beschäftigt war.“
16:07
Ja, nur ob auch so geurteilt wird ist die Frage.
Und der Aufruhr wäre ungleich größer wenn sich der Chef das erlauben sollte...
16:36
Die Rechtssprechung ist die gleiche: Beleidigung ist ein Straftatbestand und kann zur Anzeige gebracht werden. Punkt.
16:05
Hach wie schön, das freut mich aber dass es noch möglich ist seinen Chef zu beleidigen und trotzdem weiterarbeiten zu dürfen.
Was mich aber viel mehr interessieren würde, wie denn die "Rechts"sprechung wäre, wen der Fall umgekehrt passiert wäre.......Ich möchte es mir eigentlich lieber nicht ausmalen.
10:10
Einige habens schon gesagt: Die eigentliche Dr..au ist die Person, die den ( natrülich wenig cleveren) Kollegen verpetzt hat. Mit so jemandem möchte ich nicht zusammenarbeiten!
00:49
Beleidigung oder üble Nachrede gegen den Chef - also eine Antragsstraftat rechtfertigen keine Kündigung? Wirklich erstaunlich ein solches Urteil!
19:43
"ich kann doch auch am stammtisch über meinen chef herziehen. hat das dann auch konsequenzen?"
Wenn der Chef dies irgendwie mitbekommt, hat er alles Recht der Welt, um sich dagegen zu wehren. Es ist schlicht ein Straftatbestand der Beleidigung, denn auch Stammtische sind Öffentlichkeit.
Was machen Sie eigentlich, wenn ein Bekannter oder Nachbar Sie als "Dr....au" beschimpft?
Einmal kräftig grinsen und weiter gehen da dieses niveau zu niedrig ist um sich damit zu beschäftigen ;)
16:23
ganz ehrlich warum sollte so ein urteil rechtens sein?
der mann hat in seiner freizeit sich privat geäußert.
in dieser kann ich tun und lassen was ich möchte genauso kann ich sagen was ich möchte. ich kann doch auch am stammtisch über meinen chef herziehen. hat das dann auch konsequenzen?
klar blöd auf jeden fall und die blödheit gehört bestraft, aber so definitiv nicht, zumal dort eine abmahnung bzw ein klärungsgespräch (ich wette es gab einfach einen disput bezüglich urlaub etc) hätten das ganze unnötig gemacht.
15:55
Mal wieder so ein Fall von so unfassbarer Medien-Inkompetenz, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
Auch wenn es arbeitsrechtlich nicht sauber ist, dem Mann zu kündigen, sollte der sich lieber für seine Dummheit schämen, anstatt zu klagen.
15:07
"Facebook-Freunde" - die vorher für unmöglich gehaltene Steigerungsform von "Parteifreund"??
14:27
„Ich freue mich, dass es uns hier wieder gelungen ist, den Arbeitsplatz zu erhalten, zumal unser Mitglied schon über 30 Jahre in der Firma beschäftigt war.“
Bei der Drecks...... ist er weiter beschäftig , hätte er sagen sollen.
Mir wäre das peinlich.