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Pensionär Oelbe muss nicht zahlen

27.06.2012 | 19:34 Uhr
Pensionär Oelbe muss nicht zahlen
Foto: Kerstin Kokoska

Essen.   Der frühere Vizepräsident der Polizei, Bernward Oelbe, muss dem Land keinen Schadenersatz leisten. Per Urteil gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Klage des pensionierten Volljuristen gegen einen Leistungsbescheid der Behörde in vollem Umfang statt.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf hatte sich im Vorfeld darüber mokiert, dass Oelbe und zwei weitere leitende Polizeibeamte in Essen 16 rechtswidrige Beförderungen oder die Zahlung von Zulagen für 16 Angestellte ihrer Dienststelle veranlasst hätten. Als Gesamtschaden, der von den drei Beamten erstattet werden soll, nannte das Gericht einen Betrag von 1,3 Millionen Euro.

Schaden von rund 362.000 Euro

Der Vorsitzende Richter, Gerichtspräsident Bernhard Fessler, bezifferte die Summe, die das Land per Leistungsbescheid gegen Oelbe festsetzte, auf derzeit rund 103.000 Euro. Aus den angeblich unzulässigen Höhergruppierungen stehe bis jetzt ein Schaden von rund 362.000 Euro zu Buche. Das Land hat aber den Schaden schon hochgerechnet bis zur Rente der noch im Streit befindlichen 14 Beförderten oder Zulagenempfänger. Danach könnte auf Oelbe ein Regress von 950.000 Euro zukommen, der sich auf besagte 1,3 Millionen Euro erhöhen könnte, wenn seine beiden „Mitverantwortlichen“ als Zahler ausfallen.

Enorme Fallstricke

Doch die Gefahr, dass nur einer der drei (Ex-)Beamten auch nur einen Cent blechen muss, ist extrem gering. Enorme Fallstricke lauern dem Land im weiteren Verlauf des Verfahrens auf. Gestern war es für das Gericht recht einfach. Das Land hatte es schlicht versäumt, den Personalrat einzuschalten. Im Fall Oelbe war man der Meinung, ein Pensionär genieße nicht mehr den Schutz des Personalrates. Das sah die Fachkammer ganz anders, im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung der juristischen Literatur. Aber das Verwaltungsgericht hatte den ranghöchsten Mitstreiter. Auch das Bundesarbeitsgericht hatte gemeint, dass Pensionäre noch als Beschäftigte gelten.

Das Gericht ließ eine Berufung nicht zu. Dagegen kann die Behörde allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Nur zwei von vielen Aspekten müssten geprüft werden: Haben Oelbe und seine beiden Mitstreiter grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt? Wenn 16 Mitarbeiter befördert werden oder Zulagen erhalten sollen, dann ist das ein großes Thema in der Behörde. Davon wissen dann fast alle in der Behörde. Wenn da nicht „allgemeiner Konsens“ besteht, gibt es sofort Widerstand. Und auch die Bezirksregierung hatte zugestimmt, als sie noch zuständig war.

Überlanger Marathon

Anders als bei Kläger Oelbe hatte die Behörde im Fall der beiden anderen Betroffenen, auch ihre Klagen liegen schon beim Gericht, die Vollziehung des Schadenersatzes ausgesetzt. Der örtliche Personalrat hatte gegen das Vorhaben votiert. Der Hauptpersonalrat in Düsseldorf hat sich nicht einmal damit befasst. Da hat sich die Behörde auf einen überlangen Marathon eingelassen. Selbst Rechnungsprüfer haben nicht immer Recht. Zumal solche Beförderungen und Zulagen auch bei der Polizeibehörde in anderen Städten passiert sein sollen. Schadenersatzforderungen habe es nur in Essen gegeben.

Aktenzeichen: 1 K 1500/12

Von Franz Wilmsen

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Kommentare
28.06.2012
14:21
diese art der selbstbedienung
von trickflyer | #2

gibts nur bei beamten.und das keiner dafür haftet gibts....auch nur bei beamten.

28.06.2012
09:19
Schade.
von eimerweise | #1

Wegen eines Formfehlers - das freut den Richter.

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