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Nächtlicher Spaß führte vor Gericht

31.07.2012 | 16:32 Uhr
Nächtlicher Spaß führte vor Gericht

Düsseldorf. Drei Jungen, aufgekratzt vom Japanfeuerwerk und betrunken, eine nächtliche Straße und ein Gartenschlauch – das konnte nur zu dummen Ideen führen: In der Nacht auf den 16. Oktober 2011 spannten drei Nachtschwärmer den Schlauch in Brusthöhe zwischen zwei Laternen über die Südallee in Benrath. Der Spaß ist ihnen jetzt vergangen: Gestern saßen der 14-Jährige, der 18- und der 19-Jährige kleinlaut vor dem Amtsgericht, angeklagt wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Eine Autofahrerin hatte dem Spuk ein Ende gemacht. Sie war über den Schlauch gefahren, als er noch am Boden lag. Sie stoppte und rief die Polizei. Dabei sah sie, wie die Jungen den Schlauch wieder spannten. Als die Beamten kamen, war nichts zu leugnen. Zuvor war schon ein Auto gegen den gespannten Schlauch gefahren. Weil der sich von der Laterne löste, war der Fahrer weitergefahren.

1,44 Promille stellte man bei dem 19-Jährigen fest, 1,02 bei dem 18-Jährigen, der Jüngste war noch nüchtern. Sie berichteten vor Gericht, dass sie in einem Sperrmüllhaufen erst ein Katzenklo gefunden und zertreten hatten, dann auf den Schlauch gestoßen waren. „Da sind wir auf die dumme Idee gekommen“, so das reumütige Geständnis. Wer der Urheber war, wüssten sie nicht mehr.

Das Gericht stellte das Verfahren gegen den 14-Jährigen ein, der noch im Prozess eine Strafpredigt von seiner Mutter bekam. Er muss aber sechs Monate lang Kontakt zur ambulanten Jugendhilfe halten. Seine Freunde wurden verwarnt und müssen je 30 Arbeitsstunden ableisten.

Katharina Rüth

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