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Prozess gegen Hundehalterin

113 Pudel im Haus verwahrlost – mildes Urteil

27.06.2012 | 17:21 Uhr
113 Pudel im Haus verwahrlost – mildes Urteil
Im Freien herumtoben wie diese Pudel konnten 113 Artgenossen nicht.

Düsseldorf. 53-Jährige, die 113 Hunde in ihrem Einfamilienhaus hielt, habe die Tiere nicht gezielt und sadistisch gequält. 2100 Euro Strafe verhängt.

Das Gedränge war groß im kleinen Raum E. 111 des Amtsgerichts. Drei TV-Kamerateams, zahlreiche Fotografen und Medienvertreter sowie Zuschauer warteten auf Regina O., die 113 Pudel in ihrem Einfamilienhaus in Eller unter unwürdigen Umständen hielt und verwahrlosen ließ. Die 53-Jährige war wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt.

Rund 70 der kleinen Tiere hielt sie in Käfigen und Transportboxen, die kleiner als ein Quadratmeter waren, der Rest der Hunde wuselte frei durch das abgedunkelte Haus. Viel zu wenig Platz für viel zu viele Vierbeiner, die ungepflegt und verdreckt von den eigenen Hinterlassenschaften gewesen sein sollen.

Nachbarn hatten sich über Gebelle und Gestank beim Ordnungsamt beschwert, das wiederum das Verbraucherschutzamt alarmierte. Deren Vertreter trauten ihren Augen kaum, als sie die Zustände in dem Haus im Juli 2011 entdeckten.

Drei Hunde zurückgegeben

Die Tiere kamen umgehend ins Tierheim, wo sie gewaschen und gepflegt wurden, fast alle Pudel fanden ein neues Zuhause. Drei Hunde bekam Regina O. indes wieder zurück.

Zum Prozess am Mittwoch erschien die Beklagte allerdings nicht. Sie wolle sich nicht der Öffentlichkeit aussetzen, gab ihr Verteidiger an. Ein Gutachter hatte Regina O. im Vorfeld untersucht. Er kam zu dem Schluss, dass es „keine gezielte, sadistische Zuführung von Schmerzen gab.“ Sie habe einen Mutterkomplex und helfen wollen, habe die Tiere aus schlechter Haltung bei Züchtern übernommen. Darunter auch schwangere Hündinnen, binnen sechs Monaten sollen 88 Welpen in der Wohnung zur Welt gekommen sein.

Dem Argument der Überforderung folgte der Richter: „Dies ist kein klassischer Fall von Tierquälerei. Sie hat sich in eine Situation manövriert, alles andere ergab sich von selbst. Ihr ist die Sache über den Kopf gewachsen.“

Weil eine Tierärztin bei zwei Kontrollbesuchen feststellte, dass Regina O. mit den drei zurück gegebenen Hunden „gut zurecht kommt“ und deren Haltung „aus tierschutzrechtlicher Sicht in Ordnung ist“, verhängte der Richter eine überschaubare Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 35 Euro.

Die Staatsanwältin hatte mit Blick auf die lange Leidenszeit der Hunde 90 Tagessätze gefordert. „Sie macht sich nicht mal die Mühe, hier herzukommen“, kritisierte sie zudem. Doch der Richter blieb milde.

Oliver Schaal

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