16-Jährige findet eigenen Nacktfilm auf Facebook und Youtube
28.12.2012 | 16:34 Uhr 2012-12-28T16:34:00+0100
Dortmund. Böse Überraschung für eine 16-Jährige: Auf den Internet-Plattformen Facebook und Youtube entdeckte sie plötzlich ein Video mit Nacktaufnahmen von sich – dabei hatte sie den Streifen nur ihrem Freund persönlich zugeschickt. Vor dem Amtsgericht forderte sie nun 2000 Euro Schmerzensgeld.
Eine böse Überraschung erlebte eine 16-Jährige, die ihrem Freund (19) eine besondere Freude bereiten wollte: Sie schickte ihm einen Nackt-Film von sich – und sah den Streifen kurz darauf auf den Internet-Plattformen Facebook und Youtube. Nachbarn, Lehrer – das Video war für alle frei zugänglich.
Fluch und Segen der modernen Kommunikationsmittel. Welcher Schaden durch Gedankenlosigkeit eintreten kann, dadurch, dass man aus einer Laune heraus irgendeinem Impuls nachgibt, darüber konnte auch Amtsrichter Dr. Ulf Börstinghaus nur den Kopf schütteln. Er hatte jetzt über den Fall zu richten: Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes verlangte das Mädchen 2000 Euro Schmerzensgeld.
„Absolut klar, dass die Aufnahmen nur für ihn gedacht waren“
Uneinigkeit herrschte darüber, auf wessen Veranlassung der Streifen gedreht wurde. Während die 16-Jährige behauptete, ihr mittlerweile Ex-Freund habe sie dazu gedrängt, will er selbst ganz überrascht gewesen sein, als er seinen Rechner hochfuhr und das Video entdeckte.
Wie dem auch sei: „Es war absolut klar, dass die Aufnahmen nur für ihn bestimmt waren“, erklärte Amtsrichter Dr. Ulf Börstinghaus. Da hilft es auch nichts, wenn der junge Mann behauptet, er habe den Film nicht etwa an Facebook und Youtube , sondern nur an einen Kumpel weitergeleitet. Und auch, dass jener Kumpel untergetaucht ist, entlastet ihn nicht: Er hätte die Aufnahmen einfach nicht weiterleiten dürfen.
PC wurde bereits einkassiert
Eine Strafe hat der 19-Jährige bereits kassiert: Die Erziehungsberechtigten des Mädchens hatten einst Strafanzeige gestellt, im Rahmen der Ermittlungen wurde ihm der PC abgeknöpft, er hat ihn auch nicht wiederbekommen. Dazu kamen 100 Euro Geldbuße, die im Strafverfahren fällig waren.
Noch tiefer greift er jetzt im Zivilprozess in die Tasche: Das Mädchen bekommt 500 Euro Schmerzensgeld, außerdem muss sich der Mann entschuldigen. Auch gab er eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ ab: Falls so etwas noch einmal passiert, sind 1000 Euro Strafe fällig. Mit diesem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich ist nun der Rechtsstreit vom Tisch, das Video ist sowieso längst nicht mehr zu sehen. Fazit: Das Internet ist mit Vorsicht zu benutzen - sonst zahlen alle drauf.
17:34
Und wenn der Freund ihren Liebesbrief am schwarzen Brett aufhängt, muss man der jungen Frau den Füller wegnehmen, oder was?
Es wird hier immer grotesker.
17:29
Fazit: Das Internet ist mit Vorsicht zu benutzen - sonst zahlen alle drauf.
Skandal, warum hat mir das blos vorher noch niemand gesagt?
Aber mal im Ernst, da sieht man mal wieder, wie weltfremd unsere Richter sind, anstatt den jungen Mann zu verdonnern, hätte man lieber der unreifen Frau den PC wegnehmen sollen, unglaublich.
Wieso das denn? Wenn es ihr beliebt ein Nacktfilmchen fuer ihren Freund zu produzieren , dann wuesste ich nicht was dagegen sprechen sollte. Ist doch ihre eigene Sache oder muss sie dafuer erst jemanden Aussenstehenden fragen?
Sonderbare Ansichten...
17:04
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Und wieder einmal sing(k)t für Sie: DAS NIVEAU!!! Solche Gehirnakrobaten kann man wahrscheinlich auch mit reifen Datteln totwerfen!!!
16:48
Jeder, der ein bisschen ehrlich zu sich selbst ist, dürfte zugeben, dass "16" auch in seinem Leben nicht das Alter war, in dem das Verhalten in erster Linie von Rationalität bestimmt war.
Wie hier wieder über eine 16jährige hergezogen wird, die sich von einm Älteren hat verarschen lassen, ist widerlich.
Was der Freund gemacht hat, ist widerlich und ein ungeheurer Vertrauensbruch. Dass Leute wie Poirot das auch noch verteidigen und quasi das Opfer zum Täter machen, lässt tief blicken.
Völlig richtig von Ihnen dargestellt!
16:44
Es gab es immer schon, das sich Partner wenn sie sich vertrauen auch mal Nacktbilder geschickt haben. Das war in den 50ern so, das ist heute so, das wird auch immer so sein.
Heute ist es eben ein Video, ja und?
Vielleicht war es naiv, mag sein. War es damals aber auch.
Aber sie hat ihm vertraut und wollte ein Freunde machen.
Vielleicht sind diejenigen, die hier von du**heit und sonstiges schreiben, nur etwas gefrustet, weil sie das Vid nicht gesehen haben?
16:38
Nu ja,
ein bisschen naiv ist die Kleine schon,
aber welche Frau und manscher mann träumt nicht von der "großen, ewigen Liebe"?
Was tut man nicht dafür?
Ein bisschen mehr Sachverstand im Umgang mit der ewigen Liebe würde villeicht ein wenig helfen.
Ansonsten, datt Mädel nun zum Täter zu machen, wie einige Kommens tiefer?
Nee Leute, da sind auch schon Nacktfilme viel ältere Damen urplötzlich im Netz aufgetaucht
Letztendlich ist diese Gesellschaft immer noch zu verklemmt, leider waren die 68ger nur ein Rohrkrepierer.
15:58
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15:24
Typische Folge von "Netzverdummung";
herzlichen Glückwunsch-:)!
15:14
Heutzutage wollen 16jährige wählen gehen und Auto fahren, sind aber zu doof, mit ihren eigenen Nackedei-Filmchen umzugehen. Stattdessen wird der Freund jetzt wie ein Schwerverbrecher behandelt und bekommt wahrscheinlich sein Leben lang keinen Job mehr.
Verdient hätter er es !!
14:09
Das mit dem beschlagnahmten Pc kann ich nicht glauben. Da sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Auch die Frage ob dieses hoffnungsvolle Filmtalent jeden ihrer Freunde solche "Filmchen"per Internet schickt ist nicht beantwortet.
Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte kann ich irgendwie nur verschwommen erkennen.
Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte kann ich schon sehr gut erkennen.
Jeder hat das Recht am eigenen Bild (mit Ausnahmen). Jeder Privatmensch hat das Recht zu bestimmen, wer, wann und wie man eigene Bilder, respektive Video, zur Verfügung stellt.
Sie hat es ihrem Partner zur Verfügung gestellt. Niemandem sonst. Somit ist hier glasklar ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Mädchens zu erkennen.
Und wenn Sie weiterhin nur verschwommen sehen, sollten Sie etwas essen, vielleicht sind Sie unterzuckert. Wenns länger anhält einen Arzt aufsuchen.