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Staatsanwaltschaft verklagt 5727 böse Buben

03.03.2009 | 19:35 Uhr

Stadt Arnsberg. 25000 Ermittlungen gegen bekannte Täter, 17000 Ermittlungen gegen Unbekannt, 5727 Anklagen - die Statistik der Arnsberger Staatsanwaltschaft ist beeindruckend.

25000 Ermittlungen gegen bekannte Täter hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg 2008 bearbeitet. Das teilte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Ralph Klom mit.

Staatsanwalt

5727 dieser Ermittlungen seien zur Anklage gebracht worden, so Klom, dessen Behörde sowohl den Hochsauerlandkreis als auch Teile des Märkischen Kreises und des Kreises Soest umfasst. 2007 waren es noch 5740. „Dies ist ein Rückgang, der statistisch nicht ins Gewicht fällt”, betont der Oberstaatsanwalt. Dennoch sei es so, dass alle Anzeigen genauestens geprüft würden, bevor Anklage erhoben würde, so Ralph Klom weiter.

Insgesamt stellt die Staatsanwaltschaft eine Verlagerung der Kriminalität fest. So sei die Zahl der Banküberfälle und der Unterschlagungen aufgrund wachsender Elektronisierung stark rückläufig während andere Bereiche hohe Zuwachszahlen verzeichneten, erklärt Klom. Besonders auffällig sei die Häufung von Trickbetrügereien wie dem sogenannten „Enkeltrick”, denen meist ältere Menschen zum Opfer fallen.

Auch im Bereich der Internetkriminalität registriert die Behörde steigende Zahlen. Anzeigen werden z. B. häufig erstattet, wenn ein Käufer mit hohen Summen in Vorkasse getreten ist, den gekauften Artikel aber nie erhalten hat. „Ich bin immer wieder erstaunt, wie leichtfertig Menschen im Internet einkaufen ohne auch nur im geringsten auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten”, sagt Oberstaatsanwalt Werner Wolff und mahnt die Bürger nachdrücklich zur Vorsicht beim Shopping im Internet.

Höchst bedenklich fand er den massiven Zuwachs im Bereich der Kinderpornographie. „Neben der Fahndung professioneller Ermittler, gibt es auch immer häufiger Anzeigen aus dem Privatbereich, von Menschen, die beim Surfen etwas Verdächtiges entdeckt haben”, so Klom.

Im Zusammenhang mit dem Fall der Bochumer Staatsanwältin Margit Lichtinghagen ging Oberstaatsanwalt Ralph Klom auf die hiesige Vergabepraxis bei Geldauflagen ein. „Wenn hier eine Geldbuße verhängt wird, entscheidet der bearbeitende Staatsanwalt selbst, ob dieses Geld in die Staatskasse oder in eine gemeinnützige Einrichtung fließt”, so Klom. Allerdings achte man sehr darauf, dass sich dabei keine Interessensüberschneidungen ergäben. Sobald der Betrag die 2500 Euro überschreitet, entscheidet der Abteilungsleiter mit”. so Klom. Alles in allem hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg 2008 Geldbußen in Höhe von 360 000 Euro verhängt. Davon sind 190 000 Euro an die Landeskasse geflossen, der Rest ging an rund 40 gemeinnützige Einrichtungen aus der Region.

Von Ricarda Kotter

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