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Wer Organspende ablehnt, sollte im Urlaub einen Widerspruch mit sich führen

01.07.2011 | 20:10 Uhr
Wer Organspende ablehnt, sollte im Urlaub einen Widerspruch mit sich führen
In vielen Ländern muss ein ausdrücklicher Widerspruch erfolgen, wenn eine Organspende nicht gewünscht wird.

Essen. Wer in andere Länder reist, muss mit anderen gesetzlichen Regelungen als in Deutschland rechnen. Das betrifft auch die Organspende. Während hierzulande eine Einwilligung zur Spende vorliegen muss, ist das nicht überall so.

So gilt zum Beispiel in Österreich, Italien, Spanien und Slowenien die Widerspruchslösung. Dort wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch darlegt. Geschieht dies nicht, kann im Todesfall eine Organentnahme vorgenommen werden.

Das gilt auch für Touristen. In Frankreich und Schweden ist die Informationsregelung gültig: Auch hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu.

Mancherorts gilt die grundsätzliche Bereitschaft

Wer also nicht zur Organspende bereit ist, sollte vor Auslandsreisen entsprechende Vorkehrungen treffen und sich einen Ausweis zulegen, mit dem sein ausdrücklicher Widerspruch bekundet wird. Am besten in der jeweiligen Landessprache.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet im Internet solch eine Version sogar in neun Sprachen an (www.bzga.de, Rubrik Themen/Organ- und Gewebespende). Das übersetzte Beiblatt zum Organspendeausweis kann kostenlos heruntergeladen werden. Zu den Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, gehören unter anderem Italien, Luxemburg, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Debatte über Organspenden

Die erweiterte Widerspruchsregelung, nach der bei nicht erfolgtem Widerspruch zu Lebzeiten auch die Familienangehörigen der Organentnahme widersprechen können, gilt zum Beispiel in Belgien, Finnland, Norwegen und auch einigen Kantonen der Schweiz. (mp)

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