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Städte in NRW fordern Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr

Städte in NRW fordern Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr

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Foto: ddp
Künftig könnte es schwierig werden, nachts Alkohol zu kaufen. Städte fordern ein Verkaufsverbot für Alkohol ab 22 Uhr. Im Landtag wurde zudem über neue Ladenöffnungszeiten diskutiert. Die Kirchen fordern: Geschäfte sollen samstags um 18 Uhr schließen – zur seelischen Vorbereitung auf den Sonntag.

Düsseldorf. 

Die NRW-Kommunen fordern ein Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Ein Verbot könne dazu beitragen, „den Alkoholexzessen gerade unter jungen Menschen entgegenzuwirken und Lärmbelästigungen und Verschmutzungen einzudämmen“, erklärten die kommunalen Spitzenverbände in einer Anhörung zum geplanten NRW-Ladenschlussgesetz im Landtag. In Baden-Württemberg gilt eine entsprechende Regelung.

In der Anhörung kritisierten die evangelische und katholische Kirche, dass die Ladenöffnungszeit am Samstag lediglich auf 22 Uhr verkürzt wird. Die Kirchen setzen sich für eine Verkürzung auf 18 Uhr ein, damit sich Gläubige besser auf den Sonntag seelisch vorbereiten könnten.

Neues Ladenschlussgesetz in NRW tritt im Frühjahr 2013 in Kraft

Das ab Frühjahr 2013 geplante neue Ladenschlussgesetz in NRW sieht vor, dass Geschäfte von Montag bis Freitag weiter rund um die Uhr öffnen dürfen. Künftig soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage in Kommunen und Stadtteilen auf maximal 13 begrenzt werden. Es bleibt aber bei der Regelung, dass jedes einzelne Geschäft nur an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen darf.

Verkaufsstellen in bestimmten Kur- und Ausflugsorten dürfen an maximal 40 Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden Waren verkaufen, die zum speziellen Angebot der Orte gehören. Hinzu kommt der Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr, Blumen und Zeitungen. Floristen und Bäckereien begrüßten, dass künftig wieder statt an 2. Feiertagen (Ostern, Weihnachten, Pfingsten) an den 1. Feiertagen geöffnet werden darf. Dies entspreche den Kundenwünschen.