Das aktuelle Wetter NRW 10°C
Region

Beitz erhält Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern

14.11.2012 | 15:11 Uhr

Der frühere Krupp-Manager Berthold Beitz ist mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern geehrt worden. "Wir sind sehr dankbar dafür, dass Sie Vorpommern und insbesondere Greifswald einem Schwerpunkt Ihres Wirkens gemacht haben", sagte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) am Mittwoch in Essen bei der Ehrung des 99-Jährigen auf der Villa Hügel.

Essen/Schwerin (dapd-nrw). Der frühere Krupp-Manager Berthold Beitz ist mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern geehrt worden. "Wir sind sehr dankbar dafür, dass Sie Vorpommern und insbesondere Greifswald einem Schwerpunkt Ihres Wirkens gemacht haben", sagte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) am Mittwoch in Essen bei der Ehrung des 99-Jährigen auf der Villa Hügel.

Sellering erinnerte daran, dass Beitz sich als Vorsitzender des Kuratoriums der gemeinnützigen Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung immer in herausragender Weise für die Förderung von Kultur und Wissenschaft eingesetzt habe. Beitz wurde am 26. September 1913 im vorpommerschen Zemmin geboren.

dapd

dapd

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7292303/create

Umfrage
Mit Knöllchen kämpft das Ordnungsamt Essen gegen das Hundekot-Problem . Eine gute Idee?
 
Fotos und Videos
Zorntag
Bildgalerie
Moers Festival
Catharina Cramer im Interview
Bildgalerie
Warsteiner
Aus dem Ressort
Warum es Pfingstmontag keine frischen Bäcker-Brötchen gibt
Ladenöffnungsgesetz
Bislang konnten sich die Kunden auch an Pfingsten auf frische Brötchen freuen. Das ist dieses Jahr anders: Eine Änderung im Landenöffnungsgesetz erlaubt den Verkauf der Backwaren am Pfingstsonntag, aber nicht an Pfingstmontag. Das war sonst anders. Die Bäcker fürchten Verwirrung bei den Kunden.
Kundin verweigerte Taschenkontrolle in Duisburger Supermarkt
Hausverbot
Ute Korte wollte sich beim Einkauf an der Kasse eines Rheinhauser Supermarkts nicht in ihre Stofftasche schauen lassen. Deshalb hat sie Hausverbot bekommen. Dabei ist laut Verbracherzentrale eine Taschenkontrolle ohne konkreten Verdacht ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.