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Hartz-IV-Gesetz : "Ein großer Tag für die Gerechtigkeit in Deutschland"

Region, 09.02.2010, Volker Dörken

Karlsruhe/Soest. „Das ist ein großer Tag für die Gerechtigkeit in Deutschland. Schluss mit Willkür. Schluss mit Heimlichtuerei”, kommentiert Dr. Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am 6. Senat des Landessozialgerichtes in Darmstadt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Hartz IV-Gesetz.

Jürgen Borchert, Richter am Sozialgericht Darmstadt. Der 6. Senat des Sozialgerichtes, dem Dr. Jürgen Borchert vorsitzt, hatte beim Bundesverfassungsgericht eine der zwei Vorlagen eingereicht hat, in denen die Hartz-IV-Gesetzgebung moniert wird. Foto: ddp Foto: ddp

Seit Jahren streitet der Vater von zwei erwachsenen Töchtern - der 1949 in Gießen das das Licht der Welt erblickte und von seinem ersten bis zum 18. Lebensjahr in Soest lebte - für eine Reform der Sozial- und Familienpolitik. Und es war der 6. Senat - dem Dr. Jürgen Borchert vorsitzt - der beim Bundesverfassungsgericht eine der zwei Vorlagen eingereicht hat, in denen die Hartz-IV-Gesetzgebung moniert wird.

Richtungsweisend

„Nach diesem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber endlich gezwungen”, so Dr. Jürgen Borchert, „einen detaillierten Katalog aufzustellen, in dem ein realitätsgerechtes Existenzminimum festgelegt wird. Und das durch ein transparentes Verfahren, über das das Parlament abstimmt.” Das bisherige Verfahren, bei dem eine Expertenrunde unter maßgeblicher Beteiligung des Bundesfinanzministers „die Armutsgrenze ausbaldowert”, sei eine „Ungeheuerlichkeit” gewesen und jetzt beendet. Für den Juristen Borchert ein Triumph.

Neuberechnung

Einer der Kläger des Ausgangsverfahrens über die Hartz-IV-Sätze für Kinder, Thomas Kallay, steht am Dienstag (09.02.10) vor der Verkündung des Urteils im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Foto: ddp Foto: ddp

Außerdem sei der Bundestag nun gezwungen, sich bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze generell mit der Frage des Existenz-Minimums auseinandersetzen: „Das gilt für sämtliche Armutsgrenzen in jedwedem Gesetz.” Egal ob beim Mindestlohn, beim Wohngeld, im Erziehungsgeld, bei der Prozesskostenhilfe, im Steuerrecht oder bei den Verschonungsbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dr. Jürgen Borchert: „Dabei muss sich ein menschenwürdiges Existenzminimum an der Wohlstandsentwicklung der gesamten Gesellschaft orientieren.”

Niedriglohnsektor

Hartz-IV-Bezieher setzten sich aus der Gruppe der langjährigen Arbeitslosen und der Gruppe, die im Niedriglohnsektor ihren Lebensunterhalt teilweise selbst verdienen, zusammen. Borchert: „Diese Menschen schuften den ganzen Tag, und es reicht trotzdem nicht zum Leben.” Diese Armutslage gebe es, weil die Politik versagt habe. Der Fehler liege in der Verteilung des Geldes. Der Sozialrichter: „Den Löwenanteil der Staatseinnahmen machen heute die Steuern der kleinen Leute aus.” Je weniger jemand verdiene, umso höher sei seine relative Steuerlast. 70 Prozent aller Steuern würden so verteilt, dass die stärksten Schultern vergleichsweise wenig tragen. Permanent würden Mittel von unten nach oben geschaufelt: „Die Masse verarmt und die Reichen wissen nicht mehr, wohin mit ihrem Geld.” 2,5 Millionen arme Kinder in Deutschland seien ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

Verteilungsgerechtigkeit

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber nach Auffassung von Dr. Jürgen Borchert „mehr Verteilungsgerechtigkeit durchsetzen”, damit der jetzige „Staatskrimi” ein Ende habe.

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