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Klage

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW

21.01.2013 | 17:05 Uhr
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
In Nordrhein-Westfalen gilt ab Mai 2013 ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie.Foto: dpa

Aachen.  Ein Wirt und ein Gast wollen mit einer Verfassungsklage das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen stoppen, das im Mai in Kraft tritt. Sie haben Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingelegt. Beide sehen darin eine "desaströse Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in NRW".

Ein Wirt und ein Gast aus Stolberg bei Aachen wollen mit einer Verfassungsklage das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen stoppen. Sie haben Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingelegt, das im Mai in Kraft tritt. Das Gesetz behindere Wirte in ihrer Berufsausübung und sei für Gäste ein Eingriff in die persönliche Freiheit, begründete der klagende Gast Manfred Engelhardt am Montag den Gang nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde (AZ BvR 160/13). Es sei die zweite gegen das Gesetz.

Tabakindustrie
Zigaretten-Absatz geht immer weiter zurück

Der Absatz von Zigaretten ist 2012 auf den tiefsten Wert seit der Wiedervereinigung gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 82,4 Milliarden Glimmstengel versteuert – sechs Prozent weniger als 2011. Seit 2002 brach der Absatz gar um 40 Prozent ab.

Generelles Rauchverbot ab Mai

Ab Mai greift in Gaststätten ein generelles Rauchverbot. Raucherkneipen und Raucherclubs darf es dann nicht mehr geben. Der Wirt aus Stolberg und seine Gäste sehen darin eine "desaströse Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in NRW". Das Gesetz bedeute die Existenzvernichtung vieler Gaststätten und Eckkneipen. Die Initiatoren der Beschwerde haben nach eigenen Angaben bisher 10 000 Unterschriften auf Listen und online gegen das generelle Rauchverbot gesammelt. (dpa)

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Kommentare
25.01.2013
15:59
Die Klage gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist richtig!
von Gegen-Verbote | #16

Bei Gaststätten sind Privatunternehmen und hier sollte auch der Privatunternehmer (Wirt) frei entscheiden können, ob in seiner Gaststätte geraucht werden darf oder nicht.

Die Entscheidungsfreiheit des Bürgers und des Privatunternehmers wird durch das neue Nichtraucherschutzgesetz komplett eingeschränkt. Für mich ist dieses Gesetz eine Bevormundung von mündigen Bürgern und mündigen Unternehmer.

Ich als Bürger muss hier auch die Wahlfreiheit haben, ob ich in eine Raucher- oder Nichtrauchergastronomie gehen. Der Markt wird es schon regeln.

Im übrigen werden alle Grenzwerte für Schadstoffe die der Arbeitsschutz vorsieht auch in der Rauchergastronomie zu meist weit unterschritten. Was soll das also mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauch?

2 Antworten
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von misterjones | #16-1

Jaja, die "Entscheidungsfreiheit" des Abhängigen...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Kampfraucher | #16-2

Ich wollte bekanntmachen, dass ich beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eine öffentliche Petition eingereicht habe, um allgemeine Rauchverbote in der Gastronomie bundesweit zu unterbinden. Diese Petition wird in Kürze im Petitionsforum des Deutschewn Bundestages veröffentlicht werden und trägt die ID-Nummer: 39995. Diese Petition kann dann 28 Tage lang von allen Leuten mit unterzeichnet werden. Man muß sich lediglich ein Benutzerkonto einrichten. Ich würde mich über viele Mitzeichnerinnen und Mitzeichner freuen!

23.01.2013
07:20
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Karlot | #15

Mit welchen Zuwendungen die Pharma-Lobby wohl Frau Steffens geschmiert haben wird?

1 Antwort
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Hui-Buh | #15-1

Mit null Euro

22.01.2013
16:00
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von TVtotal | #14

Es gibt Raucher und Nichtraucherkneipen niemand wird gezwungen in eine Kneipe zu gehen, warum muss ich auf der Straße den vorrüberziehenden Rauch einatmen, Wer verbietet den Lungengängigen Russ den hochmoderne Diesel PKW mit grüner Plakette in die Luft blasen, wer verbietet den Reifenabrieb der Fahrzeuge die durch die Landschaft fahren (Liste der Dreckentwickler die für Atemluftbelastung sorgen ist natürlich unvollständig!) aber das Rauchen soll in Kneipen verboten werden....ach so ich bin Nichtraucher!

7 Antworten
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Jorgel | #14-1

Auch sogenannte Raucherkneipen sind öffentlich für jedermann zugänglich.

Einen bestimmten Personenkreis davon auszuschließen ist grundgesetzwidrig. Ebenso ist es grundgesetzwidrig Menschen gesundheitlich zu schädigen, die ihr Recht auf den Besuch öffentlicher Einrichtungen wahrnehmen wollen.

Im übrigen ist das aufzählen einer Reihe von Mißständen kein Grund an einem anderen Mißstand festzuhalten...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Gegen-Verbote | #14-2

@Jorgel
Ist nich ganz richtig. Wenn dem Wirt Ihre Nase nicht passt kann er sie vor die Tür setzen.

Im übrigen gibt es ca. 30% Raucher die auch einen Anspruch haben in eine Kneipe zu gehen und dort eine Zigarette zu rauchen.

Eine kennzeichnungpflicht Rauch- oder Nichtrauchergastro würde vollkommen ausreichen.

Im übrigen können Sie auch draußen an der Luft schädliche Stoffe einatmen, dies lässt sich in einem Industriestaat nun einmal nicht vermeiden.

Es ist zwar richtig, das im Grungesetz steht, dass kein Mensch durch einen anderen Menschen gesundheitlich gefährdet werden soll, aber was wollen Sie denn dann alles verbieten?

Bei KFZs sind die Abgase und Unfälle, beim heizen ach die Abgase, im Kinderspielzeug werden ebenfalls immer wieder Giftstoffe gefunden, bei Obst und Gemüse die Pestizide, beim Fleisch ...... Die Liste könnte man unentlich fortsetzen.

Denken Sie mal darüber nach!

@Gegen-Verbote
von Jorgel | #14-3

Erstens ist das ausschließen eines ganzen Personenkreises nicht mit dem Rauswurf eines Einzelnen vergleichbar - und so gibt es folgerichtig auch keine Gaststätten mehr als Raucherklub.

Zweitens hört die Freiheit des Einzelnen da auf, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Das ist nun mal beim Passivrauchen der Fall, da dadurch die Gesundheit anderer beeinträchtigt wird.

Drittens sagte ich es bereits, aber ich kann es gerne nochmal mit anderen Worten wiederholen: Noch so viele Mißstände, insbesondere solche die sich nicht vermeiden lassen, rechtfertigen nicht einen einzigen anderen Mißstand, besonders wenn sich dieser, wie in diesem Fall, vermeiden läßt.

Denken Sie mal darüber nach...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Gegen-Verbote | #14-4

Natürlich kann der Wirt auch einem ganzen Personenkreis Lokalverbot erteile.

Und warum gehen Sie nicht in eine Nichtrauchergaststätte? Über 80% der Gastro ist rauchfrei!

Warum wollen Nichtraucher immer in die Rauchergaststätte?
Wollen Sie nur über den Rauch merkern?
Sind Sie eventuell nicht mit Ihrem Leben zufrieden und wollen deshalb andere Menschen ärgern?

Andere Missstände lassen sich sofort beseitigen. Wie zum Beispiel Giftstoffe in Kinderspielzeug, Pestzide in Obst und Gemüse.

Die Giftstoffe im Kinderspielzeug können die ganze Wohnung verseuchen. Warum gehen Sie nicht dagegen vor?

Ach so sind ja keine Raucher!

@Gegen-Verbote
von Jorgel | #14-5

Rauswurf oder Lokalverbot. Das kommt ja immer besser. Nur, darum geht es hier gar nicht. Denn ein Lokalverbot muß vom Wirt erstmal ausgesprochen werden.

Hier ist etwas ganz anderes geschehen. Öffentliche Gaststätten wurden als Raucherclubs deklariert, um ein Gesetz zum Gesundheitsschutz zu umgehen. Deshalb wurde das Gesetz verschärft. So einfach ist das...

Und warum sollte ich und die große Mehrheit der Bürger denn nicht in eine öffentliche Gaststätte gehen dürfen? Es ist das verbriefte Recht jedes Bürgers öffentliche Orte zu besuchen und genau so ist es sein Recht, dass er dort wo er hingeht nicht gesundheitlich geschädigt wird.

Warum jemand wo hingeht oder nicht, braucht sie dabei nicht zu interessieren. Es geht sie nämlich nichts an, ob und warum jemand seine Rechte wahrnehmen will - und niemand ist dafür Rechenschaft schuldig.

Woher wollen sie übrigens wissen, wogegen ich oder andere Nichtraucher vorgehen?
Was sie da schreiben entbehrt schlicht jeder Grundlage...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Gegen-Verbote | #14-6

Ja die Gaststätte ist öffentlich zugänglich, aber es handelt sich hierbei um ein Privatunternehmen und hier sollte auch der Privatunternehmer (Wirt) frei entscheiden können, ob in seiner Gaststätte geraucht werden darf oder nicht.

Die Entscheidungsfreiheit des Bürgers und des Privatunternehmers wird durch das neue Nichtraucherschutzgesetz komplett eingeschränkt. Für mich ist dieses Gesetz eine Bevormundung von mündigen Bürgern und mündigen Unternehmer.

Ich als Bürger muss hier auch die Wahlfreiheit haben, ob ich in eine Raucher- oder Nichtrauchergastronomie gehen. Der Markt wird es schon regeln.

Im übrigen werden alle Grenzwerte für Schadstoffe die der Arbeitsschutz vorsieht auch in der Rauchergastronomie zu meist weit unterschritten. Was soll das also mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauch?




Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von misterjones | #14-7

Also "sollte auch der Privatunternehmer (Wirt) frei entscheiden können", ob er den Jugendschutz einhält, ob er seine Umsatzsteuer korrekt abführt, ob er seinen Gästen erlaubt, ihre Notdurft im Schankraum zu erledigen etc. pp.?

So viel Anarchie als Deckmäntelchen für die eigene Sucht?

22.01.2013
14:29
Natürlich werden Raucher angegangen, wenn sie sich dermaßen rücksichtslos verhalten.
von kuhgummikuh | #13

Jeder regt sich irgendwann auf, wenn der Nachbar 3x Stündlich auf dem Balkon grillt, jeder regt sich auf, wenn Chemiefirmen, weil es billiger ist und damit Arbeitsplätze sichert, Schadstoffe in den See kippen und jeder regt sich auf, wenn Dioxin in Eiern, Frostschutzmittel im Wein und EHEC im Bioessen ist.
Warum soll man sich dann stinkende gesundheitsschädliche Gifte in der Atemluft gefallen lassen, wenn sich irgendwelche Drogenanarchos anmaßen, diese da "hineinzukippen".
Tabakprodukte gehören endlich als das eingestuft was sie sind: Giftstoffe nach Gefahrstoff-Verordnung und damit illegal.

4 Antworten
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Gegen-Verbote | #13-1

Tabak ist ein Genussmittel!

Und wie Sie schon richtig erkannt haben kann man sich in einem Industriestaat nicht vor Giftstoffen schützen.

Auf das bischen Passivrauch kommts nicht drauf an!

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Hui-Buh | #13-2

"Auf das bischen Passivrauch kommts nicht drauf an!"

Kann noch nicht mal zwei Sätze fehlerfrei schreiben, aber will uns erklären, dass Passivrauch unschädlich ist...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von gegenoekofaschisten | #13-3

Lächerlich wie viele menschen warscheinlich aus frust über ihr eigenes trauriges dasein oder aus übersteigertem selbstwertgefühl versuchen anderen menschen ihre ansichten aufzuzwingen versuchen , raucher als drogenanarchos zu bezeichnen oder überhaupt das wort anarcho in den diesen kontext zu bringen ist auch etwas faschistisch oder nicht?,drogen sind nicht alle abzustempeln denn sie gehören zu unserer kultur und wir müssen aufhören das zu verleugnen denn die prohibition hat nur verlierer bis auf die Pharmaunternehmen,dem Organisierten verbrechen und einzellnen großindustriellen dieses verbot auszuweiten würde die rauchen auch nicht am rauchen hindern . informieren sie sich unabhängig und unvoreingenommen dann verstehen sie die wahrheit werten sie einfach genug informationen aus um zu einem rationalem schluss zu kommen.

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von gegenoekofaschisten | #13-4

Achja menschen die auf rechtschreibfehler anderer bei kommentaren hinweisen sind meine liebsten freunde wen interessiert denn das bitte online? du verstehst die aussage und es geht um die gedankliche leistung wiederholen kann jeder idiot genau wie lernen fehlerfrei zu schreiben aber wirkli intellektuelle menschen kümmert sowas nicht weil es um das produkt und nicht die verpakung geht euch primitivlingen geht es um die verpackung denn solange da alles stimmt passt der rest doch bestimt auch nichtwahr? Es gibt keinen wissenschaftlichen beweis dafür das passivrauchen schädlich ist! das sind vermutungen die von voreingenommenen menschen aus paranoiden faschistischen gründen getroffen wurden! wenn sie sich von der regierung alles vorschreiben lassen wollen und sogar ihr privatleben gesetztlich regeln wollen holen sie sich nen fluxkompensator und ab gehts nach 1933 viel freude

22.01.2013
11:13
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Pitti12 | #12

Bleibt ja nur zu hoffen, dass sich in Kürze auch mal ein paar Nichtraucher finden und gegen die Raucher klagen, wegen gesundheitsgefährdender Handlungen und Körperverletzung. Auch Schadenersatzklagen sollten geprüft werden. Jeder Gastwirt der das Rauchen erlaubt, stellt eine Gefahr für die Öffentlichkeit (die nichtrauchenden Gäste) dar und sollte seine Konzession entzogen bekommen. Ich verstehe ja die Nöte der Süchtigen, aber bitte nicht auf Kosten der Nichtraucher. Auch der Hinweis als Nichtraucher das Lokal zu meiden, ist falsch. Gaststätten sind öffentlich und für jeden frei zugänglich und zwar ohne Gefährdung.

2 Antworten
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von kuhgummikuh | #12-1

Volle Zustimmung!

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von gegenoekofaschisten | #12-2

das ist faschismus! sie können doch nicht ernsthaft fordern das raucher in ihrer gegenwart nicht zu rauchen haben nur weil sie nichtraucher sind sie können frei entscheiden ob sie sich in der nähe eines rauchers aufhalten . ausserdem ist es ekelhaft sich diese lügen die durch die massenmedien in die köpfe der menschen gepflanzt werden anzuhören... sie können doch nicht einfach alles glauben was ihnen im tv erzählt wird nach dem motto die werden es schon wissen... defakto ist es so das es KEINEN beweis dafür gibt das passivrauchen schädlich ist!,genauso wie keine raucherlunge pechschwarz ist falls sie mal die gelegenheit haben und einen pathologen treffen fragen sie ihn er wird ihnen dies gerne bestätigen ! es ist wichtig dinge hinterfragen genauso wie es wichtig ist keinem anderen menschen vorzuschreiben wie er zu leben hat ! auch wenn tabak eine gefährliche und nicht zu unterschätzende substanz ist sollte jeder selbst entscheiden dürfen ob er diese konsumiert

22.01.2013
01:07
Unglaublich!
von Hui-Buh | #11

Ist nicht zu glauben, mit was für einen Blödsinn sich deutsche Gerichte befassen müssen. Da klagen tatsächlich ein paar Nikotiniker, die einfach nur zu faul sind ihren Hintern zum Qualmen nach draussen zu bewegen! Das muss man sich mal vorstellen!

3 Antworten
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von stonetri | #11-1

@Hui-Buh
Das hat nichts mit "zu faul" zu tun. Es geht hier um die Beschneidung des Rechts der freien Entfaltung. Wenn eine Kneipe/Club darauf hinweist, dass in den Räumlichkeiten geraucht wird hast Du ja gern die Möglich diesen Ort zu meiden. Somit ist Dein Recht gewahrt.

So Leute wie Du regen sich über sowas auf und gehen neben der A40 joggen. Feinstaub...hmm vielleicht noch ne Klage gegen Autofahrer.

Was ist das nächste?
Veganer gehen gegen Fastfood Ketten vor, weil diese Massenschlachtungen und unangemessene Tierhaltung fördern?

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Hui-Buh | #11-2

Das Recht auf freie Entfaltung wird doch niemandem genommen! Die müssen eben dazu rausgehen.
Ich darf ja z. B. auch nicht in der Öffentlichkeit Sex haben. Da könnte ich dann auch sagen, dass man mir das Recht auf freie Entfaltung nimmt.

Ich jogge sicher nicht neben ner Straße. Dazu gehe ich ins Fitnessstudio, da ist die Luft wesentlich besser.

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Ergonomy | #11-3

""Ich darf ja z. B. auch nicht in der Öffentlichkeit Sex haben.""
IIIhh, aber nur weil Sie danach keine rauchen:-)

22.01.2013
00:26
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von allesdummschwaetzerausermirwolfgangclement | #10

Es werden durch dieses auchverbot viele Kneipen in denen beim Fußball lucken , beim Darten , beim billard spielen nur Getrunken wird schließen müssen da die Gäste ausbleiben Ich und fünf Freunde haben immr Fußball in einer Sportbar geschaut das fällt ab Mai nun wech und wir lucken nun zu Hause (( wobei wir unsere Kinder die sonst zu Hause geguckt haben nun leider drausen bleiben müssen)) denn auf Rücksicht unserer Kinder sind wir in eine Rauchersportsbar gegangen
An Shy_Eye | #6
Wer in normalen Eckkneipen nicht mit Rauchern zusammentreffen will soll doch DRAUßENBLEIBEN kann doch nicht so schwer sein

1 Antwort
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von kuhgummikuh | #10-1

Da bekommt man beim Lesen ja Augenkrebs. Ich empfehle Ihnen dringend einen Deutsch-Nachhilfekurs.

21.01.2013
23:45
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von samson84 | #9

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (Grundgesetz Art. 2.1). In einer Raucherkneipe verletzt man nicht die Rechte anderer. Von daher wird durch das (Rauchverbots-) Gesetz in der verabschiedeten Form die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt und es verstößt so gegen das Grundgesetz (mal ganz einfach erklärt).

2 Antworten
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Jorgel | #9-1

Mal ganz einfach erklärt.

Eine Kneipe kann nicht nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich sein. Raucherclubs wurden nämlich ebenfalls verboten, was nicht dem Grundgesetz widerspricht - und was auch nicht Gegenstand der Klage ist.

Ebenso kann den Mitarbeitern einer Kneipe nicht vorgeschrieben werden, ob sie Raucher oder zwangsweise Passivraucher sein sollen.

Beides verletzt die Rechte anderer - und widerspricht damit dem Grundgesetz...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von rolfbik | #9-2

Das ist ja mal ein toller Spruch, und so wahr. Wenn er nur richtig interpretiert werden würde? Es gibt da nämlich in der Verfassung auch den Satz, jeder Bürger hat das Recht auf Unversehrtheit des Körpers, also auf seine Gesundheit. Das ist ein verbrieftes Recht unserer Landesverfassung. Wenn ich also in eine Kneipe gehe, dann verstößt jeder Raucher gegen dieses Recht. Und es kommt noch besser. Das Verfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, die Gesundheit ist ein hohes Gut das es zu schützen gilt. Wenn dem Gesetzgeber der Gesundheitsschutz wichtig ist, dann kann er ein Rauchverbot erlassen, und das ist dann auch Verfassungsgemäß. Wirt und Gast werden auf die Nase fallen, es kostet Sie nur Geld und eine dicke Blamage.

21.01.2013
23:22
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von samson84 | #8

Statt die wirklichen Probleme des Landes zu lösen, kann die rot grüne Regierung nur Bevormundungsgesetze verabschieden. Ich begrüße diese Klage. Was hat ein Verbot von Raucherkneipen mit Nichtraucherschutz zu tun? Die SPD lässt sich vom fast schon religiös zu nennenden Fanatismus der Grünen über den Tisch ziehen. Fanatismus ist nie gut, auch nicht wenn er grün ist.

1 Antwort
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von misterjones | #8-1

"Statt die wirklichen Probleme des Landes zu lösen,..."

..strengen wir lieber offensichtlich unsinnige Verfassungsklagen an?

21.01.2013
23:12
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Jorgel | #7

Moment mal, wenn ein Artikel über eine Beschwerde bezüglich eines Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht in der WAZ erscheint, sollte doch wohl zumindestens ein diesem Gesetz angeblich widersprechender Paragraph und Absatz des Grundgesetzes zitiert werden.

Die "desaströse Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in NRW" ist eine persönliche Befindlichkeit und hat weder mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, noch mit der Landesverfassung NRW etwas zu tun.

Wogegen klagen also der Wirt und der angebliche Gast?

Wie soll man sich als Leser denn ein Bild über die Erfolgsaussichten dieser Klage machen?

Dieser Artikel ist sehr schlecht recherchiert. So geht´s, wenn man einfach von irgendwelchen Agenturen Texte übernimmt und groß heraustellt - ohne sich Gedanken über die eigentliche Situation zu machen. Liebe Redakteure, Google ist eurer Freund...

5 Antworten
Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von vaikl2 | #7-1

Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 GG. Fragen?

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Jorgel | #7-2

Fragen? Natürlich...

Mit diesen allgemein in Frage kommenden Paragraphen ist keineswegs geklärt, wogegen sich die Klage der Beschwerdeführer konkret wendet. So hat das BVG zwar einer Klage gegen das Rauchverbot in Hamburg stattgegeben. Sich dabei allerdings ausdrücklich auf eine Ungleichbehandlung von Restaurants und kleinen Kneipen bezogen. Davon kann in NRW aber keine Rede sein...

Das zu erklären, wäre Aufgabe der Autoren dieses Artikel gewesen...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Ergonomy | #7-3

"Die "desaströse Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in NRW" ist eine persönliche Befindlichkeit und hat weder mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, noch mit der Landesverfassung NRW etwas zu tun."

ähm, wir leben schon in Deutscland, und nicht in Talibanland.

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Jorgel | #7-4

Es ist doch eher umgekehrt der Fall. Die Raucher verhalten sich wie eine extremistische Religionsgemeinschaft. Sie bringen Ungläubige mittels Passivrauchen um - und wollen dieses Recht auch noch höchstrichterlich bestätigt haben. Das wird ihnen nicht gelingen.

Haben die Bundesverfassungsrichter doch längst entschieden, dass nur eine Ungleichbehandlung öffentlicher Gaststätten dem Grundgesetz widerspricht. Deshalb wurde auch das Rauchverbot in Hamburg gekippt und in Bayern, wo das schärfste Rauchverbot gilt, sämtliche Gegenklagen abgewiesen.

"Am 21. Februar 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz für teilweise rechtswidrig, da die Speisewirtschaften gegenüber den Schankbetrieben einen Nachteil hätten."
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article108899079/In-Hamburg-sind-Raucherraeume-wieder-erlaubt.html

Diesen Nachteil gibt es in NRW nicht, denn das Gesetz gilt für alle gleichermaßen - und das entspricht genau den Vorgaben des BVG...

Wirt und Gast klagen gegen Rauchverbot in NRW
von Kampfraucher | #7-5

Was besonders übel an diesem ganzen so genannten Nichtraucherschutz ist, dass es sich hierbei um eine neue Form des Faschismus handelt, die darauf abzielt, Personengruppen sozial aus zu grenzen. Dies stellt 1. einen Verstoß gegen Artikel des Grundgesetzes dar und einen Verstoß gegen Artikel 14 der europäischen Menschenrechtskonvention (EUMK). Ich denke, es ist an der Zeit, hiermit eine Verfassungsklage zu begründen. Faschismus nämlich ist nicht an bestimmte politische Ideologien gebunden und richtet sich nicht zwangsläufig gegen fremde Völker oder Religionen. Da man in Deutschland ganz besonders übele Erfahrungen mit Faschismus gemacht hat, sollte man gegen diesen NICHTRACHERTERROR energisch und gemeinschaftlich vorgehen.

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