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Wann ist eine Katastrophe eigentlich eine Katastrophe?

Wann ist eine Katastrophe eigentlich eine Katastrophe?

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14922600A7A3C66C.jpg Foto: dpa
Die Bundesregierung ruft die Bevölkerung zur Notfallvorsorge auf. Aber was ist überhaupt die staatliche Definition von Katastrophe?

Berlin. 

Nach dem Zivilschutzkonzept, das die Bundesregierung am Mittwoch berät, sollen Bürger Lebensmittel, Hygieneartikel und Werkzeuge bereithalten, um im Notfall mehrere Tage überleben zu können. Zwar liefert das Konzept konkrete Anleitungen für Bürger, offen bleibt aber nach aktuellem Stand, was genau eine Katastrophe ist. Wir zeigen, welche Definition der Staat und große Versicherer liefern.

Im Grundgesetz ist der Katastrophenschutz sowohl im Kriegsfall wie auch in Friedenszeiten festgeschrieben. Den Kriegs- beziehungsweise Verteidigungsfall beschreibt die deutsche Verfassung in Artikel 73 – verkürzt – recht eindeutig: der Verteidigungsfall gilt, wenn der Bundestag entscheidet, dass er gilt. Ist das Parlament selbst dazu nicht in der Lage, bestimmen andere staatliche Gremien, dass Deutschland sich im Krieg befindet. In diesem Fall regeln Bundesbehörden die Hilfe und den Schutz der Bevölkerung.

Was in Friedenszeiten geschieht, regelt das Grundgesetz jedoch kaum. Doch das ist nicht verwunderlich, weil der Katstrophenschutz in Friedenszeiten Ländersache ist. In Nordrhein-Westfalen definiert beispielsweise das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), wann ein Ernstfall vorliegt. Alle anderen Bundesländer haben ähnliche Gesetze. In der nordrhein-westfälischen Regelung heißt es: Eine Katastrophe ist „eine Großeinsatzlage, ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind“. Dazu muss der Notfall so groß sein, dass eine einzelne Gemeinde oder Stadt die Hilfe nicht alleine leisten kann. Auch wenn etwa eine Überschwemmung wie in Bayern im vergangenen Juni für die Betroffenen schlimm ist, die öffentliche Sicherheit gefährden solche Ereignisse eher nicht.

Für Versicherungen zählt der finanzielle Schaden

Ein anderer Fall wäre laut BHKG „ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt“, dass die öffentliche Sicherheit nur dann erhalten bleiben könne, wenn mehrere staatliche Stellen zusammenarbeiteten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat eine Datenbank mit Gefahren zusammengefasst, die zu einer Katastrophe werden können. Die Liste reicht von Starkregen über Dürren bis hin zu Erdbeben. Sonnenstürme, die magnetische Felder auf der Erde stören könnten, sind unter der Ziffer 1341 verzeichnet. Aber auch vom Menschen verursachte Schäden wie Terroranschläge oder Verkehrsunfälle finden sich in der Datenbank wieder.

Für große Versicherer spielt das humanitäre oder natürliche Ausmaß von Ereignissen eine eher geringere Rolle. Blicken Unternehmen wie der Rückversicherer Munich Re auf Großlagen, entscheidet vor allem der Schadenswert, erklärt ein Unternehmenssprecher gegenüber unserer Situation. Und so kann ein Ereignis ohne Verletzte finanziell und versicherungstechnisch zur Katastrophe werden.