Rheinland-Pfalz verbietet Lehrern Sex mit Schülern generell
14.08.2012 | 17:54 Uhr 2012-08-14T17:54:27+0200
Mainz. Nach dem Freispruch für einen Pädagogen, der eine sexuelle Beziehung zu einer 14-Jährigen Schülerin eingestanden hatte, versucht das Bundesland nun, die Gesetzeslücke zu schließen.
Sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern sollen in Rheinland-Pfalz künftig generell verboten sein. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes brachte die Landesregierung am Dienstag auf den Weg, wie das Bildungsministerium in Mainz mitteilte. Der Entwurf sei vom Kabinett gebilligt worden und gehe nun in die Anhörung. "Sexuelle Beziehungen zu Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule nicht vereinbar", begründete Ministerin Doris Ahnen (SPD) den Schritt.
Sex mit Schülern bislang nur für Klassenlehrer strafbar
Auslöser für die Debatte war der Fall eines Lehrers aus dem rheinland-pfälzischen Neuwied, der im Winter bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Der Mann hatte vor Gericht eingeräumt, 22 Mal Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt zu haben, war aber dennoch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Das Gericht begründete dies damit, dass der Mann nur der Vertretungslehrer des Mädchens gewesen sei.
Denn nach bisherigem Recht kann ein Lehrer nur dann für eine sexuelle Beziehung zu einem minderjährigen Schüler strafrechtlich belangt werden, wenn er regelmäßig in dessen Klasse unterrichtet. Anders sieht es bei Vertretungslehrern aus. Grund für die Unterscheidung ist, dass die Schüler in dem einen Fall als Schutzbefohlene angesehen werden, in dem anderen Fall nicht.
Keine Differenzierungen mehr
Eine solche Differenzierung soll durch die Änderung des Schulgesetzes künftig nicht mehr möglich sein. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Rheinland-Pfalz begrüßt den Vorstoß der Landesregierung. Es sei richtig, durch eine gesetzliche Klarstellung für Sicherheit bei allen Beteiligten zu sorgen, sagte der Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer.
Auch die CDU befürwortet die Änderung des Schulgesetzes. Jedoch hätte sich der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wilke, die Anpassung schon viel früher gewünscht. Bereits im April habe seine Fraktion einen parlamentarischen Antrag eingebracht, sagte er. Aber SPD und CDU hätten die Bearbeitung "auf die lange Bank geschoben". (dapd)

22:41
Donnerwetter, da reagieren unsere Politiker diesmal aber prompt. Vielleicht hat ihnen jemand erzählt, dass das dann auch mit dem Burnout bei Lehrern viel besser wird, wenn sie nicht ständig über ihre Liebe zu Schülern nachdenken müssen.
21:03
"Ich dachte, Sex mit Minderjährigen wäre überhaupt nicht erlaubt. "
Nein, das ist so falsch. Sexuell mündig ist ein Mensch ab 16 Jahren. So jemand darf auch mit einer Person Sex haben, die 80 Jahre älter ist - wenn sie das will.
Grenzfälle sind Kombinationen 14/15 Jahren mit Erwachsenen. Solche Fälle werden nur dann verfolgt, wenn ein öffentliches Interesse besteht, z.B wenn der Erwachsene ein vorbestrafter Pädophiler ist. Da ist dann viel Willkür möglich, abhängig vom Staatsanwalt.
Anders ist es, wenn der Erwachsene eine Aufsichtsperson ist, z.B. ein Lehrer. Hier wird unterstellt, daß die Abhängigkeit, z.B. durch Notengebung oder anderes, zu schwierig zu händeln ist und die Gefahr der Ausnutzung besteht. Dann ist Sex mit Minderjährigen immer strafbar.
Danke für die Aufklärung, wusste ich so noch nicht.
19:41
Ich dachte, Sex mit Minderjährigen wäre überhaupt nicht erlaubt. Oder geht es hier nur um die Einstufung als schweren (Mißbrauch) oder weniger schweren (Sex mit Minderjährigen) Fall?
Ist unter Umständen erlaubt. Mein anderer Kommentar war übrigens ein Scherz Frau Lessmann. Geez.
18:34
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18:07
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