Laschet will Pflichten von Zuwanderern gesetzlich regeln
26.01.2010 | 12:14 Uhr 2010-01-26T12:14:00+0100
Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung plant ein Integrationsgesetz. Darin sollen Rechte und Pflichten von Zuwanderern geregelt werden. Vor der Integrationswahl im Februar fordert Migrantenvertreter Tayfun Keltek mehr Gestaltungsspielräume für Integrationsgremien.
Die NRW-Landesregierung will nach der Landtagswahl die Rechte und Pflichten von Zuwanderern in einem Integrationsgesetz festschreiben. Dabei soll auch der Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge auf die Kommunen geregelt werden. Ziel sei eine gemeinsame Regelung aller NRW-Landtagsfraktionen, sagte Minister Armin Laschet (CDU).
Nach den Plänen von CDU und FDP soll mit Zuwanderern ein Integrationsvertrag geschlossen werden, der die Zuwanderer zur Teilnahme an flächendeckenden Integrationskursen verpflichtet. Dabei soll der Migrant auch auf mögliche Kürzungen der finanziellen Hilfen hingewiesen werden, wenn er seiner vertraglichen Teilnahmepflicht an Deutsch- und Integrationskursen nicht nachkommt. Für Zuwanderer mit Berufserfahrung sollen verstärkt Anpassungskurse angeboten werden, um sie auf den deutschen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Der NRW-Integrationsbeauftragte soll jedes Jahr einen Bericht zum Stand der Integration vorlegen.
Integrationswahlen im Februar
Im Integrationsgesetz soll festgelegt werden, über welche festen Ansprechpartner die Landesregierung auf Seiten der Migranten verfügt. Am 7. Februar sind über eine Million Ausländer und Eingebürgerte zu den NRW-Integrationswahlen aufgerufen. In 101 Kommunen mit mehr als 2000 Ausländern werden 1169 Mandate für den Integrationsrat- oder -ausschuss gewählt. 2005 betrug die Wahlbeteiligung aber nur 13 Prozent.
Minister Laschet sieht in den Integrationswahlen einen Weg, Migranten und Spätaussiedler stärker an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen. Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA), Tayfun Keltek, forderte unterdessen mehr Gestaltungsspielräume für Ausländergremien in den Kommunen. Bisher entscheiden die Räte über die jeweiligen Kompetenzen der Integrationsgremien.

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