Veröffentlicht inPolitik

Islam-Verbände könnten in NRW bald mehr Mitsprache bekommen

Islam-Verbände könnten in NRW bald mehr Mitsprache bekommen

85845243-967.jpg
Foto: dpa
Vier Organisationen könnten bald zu Religionsgemeinschaften erklärt werden. Das brächte ihnen Vorteile, aber kein pauschales Recht auf Gebetsrufe.

Düsseldorf/Münster. 

NRW ringt mit dem Status seiner wichtigsten Islam-Verbände. Sollen sie zur Religionsgemeinschaft aufgewertet und mit allerhand Rechten ausgestattet werden? Die Prüfung läuft, eine Entscheidung soll im ersten Halbjahr 2016 fallen. Mit ihr verbinden sich Hoffnungen auf mehr gesellschaftliche Verantwortung der muslimischen Organisationen, aber auch diffuse Ängste vor einer schleichenden Islamisierung.

Wer entscheidet, welche Organisation sich in NRW anerkannte Religionsgemeinschaft nennen darf?

Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat ein „Forum Statusfragen“ einberufen, in dem neben Regierungsvertretern auch Abgesandte der mitgliederstärksten Islam-Verbände Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime und VIKZ sitzen. Auch Experten aller Landtagsfraktionen sind dabei. Der Landtag erkennt den Statuts einer Religionsgemeinschaft zu und soll ihn im Zweifel auch wieder aberkennen können.

Was qualifiziert einen Islam-Verband zur Religionsgemeinschaft?

In einer rechtswissenschaftliche Prüfung musste zunächst geklärt werden, ob es sich bei den islamischen Verbänden nach ihrer Satzung um eine Religionsgemeinschaft handelt. Das Ergebnis dieser Prüfung war positiv. Nun soll bis zum Frühjahr 2016 in einem zweiten Gutachten beleuchtet werden, inwieweit die Verbände staatlichen, politischen oder sprachlichen Einflüssen unterliegen. Sie sollen schließlich eine rein religiöse Bekenntnisorganisation sein.

Welche Privilegien bringt der Status der Religionsgemeinschaft?

Für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft müssen grundgesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, da sie ein besonderes Kooperationsverhältnis mit dem Staat eröffnet. Religionsgemeinschaften können sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen lassen, was ihnen finanzielle Vorteile und Mitspracherechte in öffentlichen Gremien verschafft oder die Möglichkeit einräumt, eine Art Kirchensteuer zu erheben.

Warum spielt der islamische Religionsunterricht in der Statusfrage eine Schlüsselrolle?

Die Islam-Verbände möchten ähnlich wie die christlichen Kirchen mehr Einfluss auf die Erteilung ihres Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen nehmen. Nach Artikel 7 des Grundgesetzes kann nur eine Religionsgemeinschaft vom Staat die Erlaubnis zur Erteilung von Religionsunterricht verlangen, nicht aber Verbände, die neben anderem auch Religionsangelegenheiten ihrer Mitglieder wahrnehmen. Bislang stimmt NRW die Lehrinhalte des islamischen Religionsunterrichts an 176 Schulen mit einem Experten-Beirat ab. Dies ist eine Übergangslösung, weil es bislang keinen anerkannten Ansprechpartner gab.

Dürfen Moscheegemeinden künftig den Muezzin zum Gebet rufen lassen?

Eine türkisch-islamische Gemeinde in Oberhausen hat angekündigt, künftig als Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft den Muezzin-Gebetsruf vom 18 Meter hohen Minarett einer neuen Moschee im Stadtteil Lirich ertönen zu lassen. Sie verwies auf die christlichen Kirchen, die ja auch ihr Recht auf regelmäßiges Läuten der Kirchenglocken ausübten. Hier stellte die Staatskanzlei jedoch klar, dass die „Ausübung gottesdienstlicher Riten“ nicht mit der Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Zusammenhang stehe. Eine Entscheidung wäre vielmehr im Einzelfall zu treffen und gegen andere Grundrechte abzuwägen.

Was sagen Juristen zu den Düsseldorfer Plänen?

„Die Einstufung der vier Verbände als Religionsgemeinschaften sichert den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in NRW“, sagte Janbernd Oebbecke, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Münster, dieser Zeitung. Oebbecke: „Für die Ausbildung von Religionslehrern in Münster wäre diese Einstufung eine große Hilfe, denn auch die Universität hätte dann feste religiöse Ansprechpartner, um zum Beispiel Lehrende berufen zu können. Der unsichere Status der Verbände führte bisher auch zu Unsicherheiten in der Hochschule.“ Die Einstufung als Religionsgemeinschaften könne zum Beispiel auch die muslimische Seelsorge in Haftanstalten oder bei der Bundeswehr erleichtern.

Die vier großen Islamverbände

Die T ürkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) mit Sitz in Köln gehört zu den größten islamischen Dachverbänden in Deutschland. Im Gründungsjahr 1984 waren 230 Vereine angeschlossen, heute sind es knapp 900. Die Ortsgemeinden betreiben in den größeren Städten Moscheen. Die Ditib untersteht der Aufsicht und Kontrolle der Regierung in Ankara.

Der Islamrat wurde 1986 als bundesweite Koordinierungsstelle und Beschlussorgan islamischer Religionsgemeinschaften gegründet. Sitz des Verbandes, der 37 Vereine mit geschätzt 40 000 bis 60 000 Mitgliedern vertritt, ist Köln. Größter Mitgliedsverein ist die türkische Islamische Gemeinschaft Milli Görüs.

Der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) ist der älteste der großen islamischen Dachverbände. Er wurde 1973 mit Blick auf die türkischen Gastarbeiter gegründet. Ihm gehören rund 300 Vereine an.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) umfasst 300 Moscheevereine und vertritt 10 000 Mitglieder. Im ZMD sind vor allem nicht-türkische Muslime organisiert. Insgesamt leben etwa vier Millionen Muslime in Deutschland.