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Die größten Irrtümer zum Hecken- und Baumschnitt

Die größten Irrtümer zum Hecken- und Baumschnitt

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Foto: Getty Images/iStockphoto
Um’s Stutzen von Gehölzen ranken sich viele Halbwahrheiten. Zwar gilt das Bundesnaturschutzgesetz – doch auch kommunale Satzungen sind zu beachten.

Mülheim. 

Wenn es draußen wärmer wird, alles blüht und wächst und gedeiht, verlangt auch der Garten verstärkt nach Zuwendung. Sähen, Pflanzen, Rasenmähen – klar. Aber was ist mit dem Beschneiden von Hecken und Bäumen? Was ist erlaubt, was verboten? Vier Irrtümer.

Irrtum 1: Man darf im Sommer keine Hecken schneiden

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zwar nicht radikal zurückgeschnitten werden – „schonende Form- und Pflegeschnitte“ sind jedoch erlaubt. Das heißt im Klartext: „Man darf Hecken nicht über den Zuwachs des letzten Jahres hinaus beschneiden“, sagt Jörn Benk, Agraringenieur und Baumpfleger aus Mülheim. Aber: Zusätzlich gelten weitergehende Vorschriften, beispielsweise zum Artenschutz. So muss unter anderem darauf geachtet werden, dass beim Heckenschnitt keine nistenden Vögel gestört werden. „Aber auch auf die anderen Tiere, die in Sträuchern und Gebüschen leben, muss selbstverständlich Rücksicht genommen werden“, so Benk.

Wer trotz des Verbotes einen „Radikalschnitt“ ausführt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Irrtum 2: Man darf im Sommer keine Bäume schneiden oder fällen

Es kommt drauf an. Laut Bundesnaturschutzgesetz gelten während des Schutzzeitraums zwar Fäll- und Schnittverbote für „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen“. Doch was genau bedeutet das für Hobbygärtner?

Eine Kurzumtriebsplantage ist nichts anderes als eine Fläche zum Anbau von Holz, das als nachwachsender Rohstoff verwendet werden soll – für Gartenbesitzer also irrelevant. Welche Bäume die „gärtnerisch genutzte Grünfläche“ mit einschließt, war zunächst auch unter Fachleuten umstritten. Laut ministeriellem Erlass vom März 2010 muss der Begriff dem Pflanzenschutzrecht entsprechend verstanden werden, womit auch Gartenbäume, sowie Bäume in öffentlichen Grünanlagen oder auf Friedhöfen von dem Begriff erfasst sein sollen.

Im Umkehrschluss gilt das Verbot aus dem Naturschutzgesetz also vor allem für Straßenbäume oder Bäume in der freien Landschaft. Doch auch die dürfen unter bestimmten Umständen beschnitten oder sogar gefällt werden. Hier lautet das Stichwort „Verkehrssicherheit“, und dessen Steigerung „Gefahr im Verzug“: „Baumelt ein angebrochener Ast gefährlich über dem Gehweg, muss eingegriffen werden“, erklärt der Experte.

Und: Die Form- und Pflegeschnitte, die auch bei Hecken während der Schonzeit zulässig sind, dürfen laut Gesetz auch an Bäumen immer vorgenommen werden. Behördlich angeordnete Maßnahmen sind natürlich ebenfalls erlaubt.

Nun ist das allerdings kein Freifahrtschein für Gartenbesitzer, wild an ihren Bäumen herumzuschneiden oder herumschneiden zu lassen. Denn Einschränkungen können sich zum einen aus der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung ergeben, zum anderen beispielsweise aus Vorschriften zum Artenschutz. Und geht es um Fällungen, gelten vielerorts besonders strenge Vorschriften. Grundsätzlich darf laut Bundesnaturschutzgesetz zwar auch im Sommer gefällt werden, doch die kommunalen Satzungen sehen hier oft Reglementierungen vor.

Sogar bei Gefahr im Verzug könne es unter Umständen erforderlich sein, die Maßnahmen zu dokumentieren und nachträglich genehmigen zu lassen, sagt Jörn Benk: „Man sollte sich immer bei der zuständigen Behörde erkundigen und im Zweifel nicht auf Auskünfte einzelner Gärtner oder Landschaftsbauer vertrauen“.

Irrtum 3: Bäume sollten besser im Winter geschnitten werden

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Bäume am besten im Winter geschnitten werden sollten. „Eine vernünftige Baumpflege findet aber auch während der Vegetationsperiode statt, das ist dann der sogenannte Sommerschnitt“, erklärt Benk. Moderne Erkenntnisse würden zeigen, dass ein Schnitt im Sommer für viele Bäume gesünder ist. Dann nämlich ist das gesamte Zellsystem des Baumes aktiv und kann besser auf die Schnittverletzungen reagieren.

Irrtum 4: Baumschutzsatzungen sind überall gleich

Die Kommunen haben grundsätzlich das Recht, eigene Satzungen, zum Beispiel zum Baumschutz, zu erlassen. So ergeben sich von Stadt zu Stadt unterschiedliche Regelungen – „für den Laien ist das oft schwierig und manchmal überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagt Jörn Benk. Und empfiehlt auch hier: nachfragen. Direkt bei den Behörden oder bei erfahrenen und zertifizierten Baumpflegern.