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Mülltrennung – was absolut nicht in die Restmülltonne gehört

Mülltrennung – welche Abfälle in die Restmülltonne gehören

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Foto: imago/Rainer Unkel
Jeder Deutsche produziert etwa 611 Kilogramm Abfall jährlich. Das sind, bildlich gesprochen, etwa 12 220 leere Konservendosen. Obwohl die Zahl erschreckend hoch klingt, ist sie in den vergangenen Jahren immerhin einigermaßen konstant geblieben. – Einige Tipps zur Mülltrennung und Abfallentsorgung.

Düsseldorf. 

In kaum einem EU-Land wird mehr weggeworfen als in Deutschland. Zwar können viele Reststoffe mittlerweile wiederverwertet werden, doch dazu müssen sie ordentlich getrennt werden. Wir erklären, was in welche Tonne gehört und wo sich Mülltrennung am meisten lohnt.

Verpackungen

Seit 1991 sind Hersteller verpflichtet, die Kosten für das Recycling ihres Verpackungsmaterials zu tragen. Diese schlagen sie auf den Produktpreis auf – „das sind zum Beispiel etwa 0,1 Cent für ein Tetrapack“, erklärt Philip Heldt, Umweltberater bei der Verbraucherzentrale NRW. Zwar hat sich laut Greenpeace die Recyclingquote von Verpackungen seit den 90er-Jahren fast verdoppelt, dennoch gibt es Kritik: Weißblech oder Aluminium lassen sich leicht aus dem Müllberg heraussortieren, während das bei Kunststoffen sehr aufwendig ist. Ob wiederverwertet oder verbrannt wird, richtet sich oft nach den gerade aktuellen Materialpreisen. Die zweite Schwäche des Systems sind die Verbraucher: Denn es landet immer noch viel zu viel in Gelben Tonnen und Säcken, was nicht dort hinein gehört. In manchen Großstädten machen diese „Fehlwürfe“ nach Greenpeaceangaben mehr als die Hälfte des Inhalts aus.

Schuld daran seien auch die komplizierten Vorschriften, so Philip Heldt. Denn formaljuristisch korrekt ist es zwar, den Plastik-Übertopf einer im Baumarkt gekauften Pflanze in die Gelbe Tonne zu werfen, den an gleicher Stelle separat erworbenen Plastik-Übertopf müsste man streng genommen jedoch in der Restmülltonne entsorgen. Denn nur, was als Verpackung eines Produktes verkauft wird, gehört in die Gelbe Tonne: zum Beispiel Konservendosen, Getränkekartons, Tuben, Plastiktüten und sogenannte „Serviceverpackungen“ wie Folien und Tüten vom Metzger. Styropor und Luftpolsterfolie dürfen nur hinein, wenn sie ebenfalls als Verpackungsmaterial für ein gekauftes Produkt dienten.

In Dortmund, Kamen, Unna und einigen anderen Städten gibt es bereits die „Wertstofftonne“, die ab 2015 überall gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich zu den genannten Abfällen dürfen hier auch „materialgleiche Nichtverpackungen“, also Haushaltsgegenstände aus Kunststoff oder Metall, so wie ausrangierte Zahnbürsten, Plastikschüsseln oder Kochtöpfe hineingeworfen werden. Manche Städte erlauben zusätzlich Altholz und kleine Elektrogeräte.

Nicht in die Gelbe Tonne/den Gelben Sack/die Wertstofftonne gehören: Gebrauchte Windeln, volle Spraydosen, Glas, Papier, Verpackungen mit Restinhalt

Altglas

Papier und Glas sind Vorzeigematerialien, was die Wiederverwertung angeht. Denn Glas kann beliebig oft eingeschmolzen werden – in Deutschland werden etwa 88 Prozent aller Gläser und Flaschen recycelt. Hartnäckig hält sich ein Gerücht, wonach das getrennt gesammelte Buntglas beim Abtransport einfach wieder zusammengeschüttet wird. Die Entsorgungsfahrzeuge können jedoch separat befüllt werden. Blaues und buntes Glas gehört übrigens in den Sammelcontainer für Grünglas. Laut Verbraucherzentrale müssen die Verschlüsse nicht mehr extra entfernt werden, das Aussortieren übernimmt heute die Technik.

Nicht in den Glascontainer gehören: Steingut, Keramik, Porzellan und Glühbirnen.

Altpapier

Altpapier lässt sich laut Greenpeace bis zu fünfmal recyceln, so dass Papier nach Angaben des Bundesumweltministeriums insgesamt auf eine Recyclingquote von über 99 Prozent kommt. „Ohne den Sammeleifer der Bundesbürger hätten die deutschen

Papierfabriken ein Rohstoffproblem“, heißt es im Greenpeace-Magazin. In den Sammelcontainer oder die -tonne gehören Pappe und Pappverpackungen, Schreibpapier, Zeitungen, Geschenkpapier, unbenutzte Servietten und Pappteller, also beinahe alle Papiersorten bis auf Thermodruckpapier – das sind Kassenbons oder Bahnfahrkarten aus Automaten sowie klassisches Faxpapier – und anderes beschichtetes oder imprägniertes Papier. Die Beschichtung, oft aus Bisphenol A, gilt als gesundheitsschädlich und sollte daher nicht in den Recyclingkreislauf gebracht werden. Nicht ins Altpapier gehören: Thermodruckpapier, Tapetenreste, benutzte Taschentücher oder verdrecktes Papier, in das beispielsweise Essensreste eingewickelt waren

Kompost

Letzteres darf aber mit in die Biotonne oder auf den Kompost. Wenn jedoch Fleisch- oder Fischreste im Papier stecken, richtet sich die Entsorgung nach den Vorschriften der jeweiligen Kommune. Ansonsten lassen sich Gartenabfälle, Tee- und Kaffeefilter, Pflanzenreste, Gemüseabfälle und anderes kompostierbares Material auf diese Weise entsorgen. Nicht in die Biotonne gehören: Asche, Tierkot, Staubsaugerbeutel oder behandeltes Holz.

Sich Gedanken über die korrekte Entsorgung zu machen, ist nicht verkehrt. Doch man sollte auch im Hinterkopf behalten, dass noch immer 60 Prozent aller Kunststoffabfälle verbrannt werden, so Philip Heldt. Noch besser wäre es also, weniger Abfall zu produzieren: keine großen Vorratspackungen kaufen, wenn sowieso regelmäßig die Hälfte weggeworfen wird, öfter mal reparieren (lassen) statt neu kaufen und zum Einkaufen Taschen von zu Hause mitnehmen anstatt sich jedes Mal neue Plastiktüten geben zu lassen.