Das aktuelle Wetter NRW 5°C
Soziale Netzwerke

Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen

05.07.2012 | 18:55 Uhr
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
Foto: dapd

Backnang.   Für zwei Initiatoren einer Facebook-Party im baden-württembergischen Backnang wird es teuer. Sie sollen 140.000 Euro an die Polizei zahlen - die Kosten, die beim Großeinsatz am vergangenen Wochenende entstanden sind. Die Stadt hatte die Party eigentlich verboten. Trotzdem kamen rund 1000 Leute.

Initiatoren von Facebook-Party sollen 140.000 Euro an Polizei zahlen Backnang (dapd). Die Polizei hat zwei Initiatoren der verbotenen Facebook-Party im baden-württembergischen Backnang ermittelt. Ihnen sollen die Einsatzkosten von 140.000 Euro in Rechnung gestellt werden, die bei dem Großeinsatz am vergangenen Wochenende zur Auflösung der illegalen Versammlung mit rund 1.000 Teilnehmern entstanden, wie die Polizei mitteilte. Der Hauptinitiator müsse noch mithilfe von Facebook und anderen Online-Portalen identifiziert werden.

Aufgrund der mehr als 20.000 Zusagen von Internetnutzern hatten die Stadt Backnang die Party verboten, die Polizei sperrte das vorgesehene Festgelände weiträumig ab. Trotzdem kamen rund 1.000 junge Menschen im Alter von 16 bis 24, die zum großen Teil alkoholisiert in der Innenstadt randalierten. Es gab drei Verletzte und 23 Straftaten. (dapd)

Facebook
 
Kommentare
09.07.2012
08:47
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
von wernerbiskup | #19

Ich bin der Meinung, dass der Initiator zahlen soll. Mittlerweile weiß doch jeder, dass diese Partys gerne mal aus dem Ruder laufen.
Und wenn keine Polizei vor Ort ist, beklagen sich die Leute auch, wenn ihre Autos oder Häuser von besoffenen Facebook - Jüngern beschädigt werden.

08.07.2012
16:58
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
von assolino | #18

Dann sollten auch die Fußballvereine mit ihren Millionenverdienern für den Einsatz der Polizei, die die Durchführung ihrer Spiele erst ermöglicht, kostenpflichtig gemacht werden.

08.07.2012
01:51
Wieso wird Mark Zuckerberg...
von Ismet | #17

nicht mit in die Haftung herangezogen?
Wer schon Milliarden damit Verdient, der muss auch mal für die Kosten aufkommen, das seine Mitglieder verursachen...
Nur so eine Idee nebenbei :-)

07.07.2012
19:03
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
von dschidschi5 | #16

Fortsetzung:
Oder anders ausgedrückt: Wer mit den Grossen spielen will, muss auch mit den Grossen verlieren können.....

07.07.2012
19:01
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
von dschidschi5 | #15

@14: Es mag Ihnen entgangen sein, aber diese "Party" hat tatsächlich stattgefunden und es wurde tatsächlich dazu eingeladen, obwohl klar sein musste, dass bei so vielen Leute Chaos vorprogrammiert war.
Also wussten die "Veranstalter" genau, was sie da tun und sind das Risiko bewusst eingegangen, dass "etwas aus dem Ruder gerät". Dass sie es trotzdem versucht haben, ist ja nicht verwerflich, nur sollten sie einkalkuliert haben, dass solche Menschenmassen eigenen Gesetzen folgen und hätten darauf vorbereitet sein müssen, dass es nachher teuer werden kann.
Und ja, jede Generation muss ihre eigenen Erfahrungen machen, aber manche Dummheiten muss man nicht unbedingt selber machen, um zu merken, dass es eine Dummheit ist. Wenn man es trotzdem tun will - bitte schön, aber dann muss man auch dafür bezahlen. Die können sich noch nicht mal auf Unwissenheit berufen, denn wer auf FB einladen kann, kann auch lesen, wie häufig so etwas in der letzten Zeit schon schief gegangen ist.

07.07.2012
18:17
@ Marcel1977 | #6
von Partik | #14

Ich glaube nicht, dass man einen privaten Partyveranstalter, dessen Party verboten wurde, für die frustrierten Fans in Haftung nehmen kann, die dann in der Innenstadt randalieren.

Genauso macht man auch keinen Discobetreiber oder die Wiesnwirte dafür haftbar, wenn die besoffenen Gäste nach dem Verlassen des Geländes in der Stadt beim Nachbrennen Autos die Außenspiegel abtreten.

Ich vermute, dass diese angeblichen Rechnungen bloß irgendwelche Nachahmer abschrecken sollen.

Nachgewiesen notwendige Polizeieinsätze im Rahmen einer tatsächlich stattfindenden Party, sind aber sicher dem Veranstalter in Rechnung stellbar. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass die Stadt für die Kostenrechnung nachweispflichtig ist, ob die den Polizeieinsatz herausfordernden Personen auch tatsächlich zur Veranstaltung gehörten.

07.07.2012
16:48
Hat er nach dem Verbot weiter zur Party eingeladen muss er zahlen,
von meigustu | #13

hat er das nicht ist es völlig ungerechtfertigt ihn dafür haftbar zu machen, das einige Chaoten gegen das Gesetz verstießen indem sie sich zusammenkamen obwohl es verboten war.

07.07.2012
14:43
Blockierter Kommentar.
Name von Moderation entfernt | #12

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

07.07.2012
14:36
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
von JollyGreenGiant | #11

Dieser Kommentar Williger.Steuerzahler zeugt von sehr eingeschränkter Sichtweise. Auch wenn es erstaunlich ist, für die Polizei gibt es eine Arbeitszeitverordnung, die z.B. in NRW eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden vorsieht. Polizei die sich um erlebnisorientierte Schwachköpfe kümmern muß, steht Anderorts nicht zur Verfügung, da auch Polizisten nicht unendlich vorhanden sind. Und selbst wenn man sich deine Ansicht zu eigen macht, zahle also ich auch für die Unvernunft einiger geistig spärlich strukturierter Chaoten.

1 Antwort
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
von Goldsucher | #11-1

Klar, dumm gelaufen ...

07.07.2012
12:51
Initiatoren von Facebook-Party sollen Polizei-Einsatz zahlen
von Williger.Steuerzahler | #10

Gar keiner muss zahlen!
Die Polizeieinsätze sind ja schon durch Steuern (Gehalt der Polizisten) bezahlt.

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6847911/create

Umfrage
Noch nie war ein Buch von J.K. Rowling so teuer: 176.000 Euro war einem Bieter eine Erstausgabe des Romans

Noch nie war ein Buch von J.K. Rowling so teuer: 176.000 Euro war einem Bieter eine Erstausgabe des Romans "Harry Potter und der Stein der Weisen" wert. Ist es vertretbar, eine sechsstellige Summe für ein Buch zu zahlen?

 
Fotos und Videos
Aus dem Ressort
Mutmaßliche Terroristen töten Mann auf Straße in London
Gewalt
Ein Mann ist am Mittwoch in London von zwei Angreifern auf offener Straße getötet worden. Die Behörden befürchten einen Akt des Terrors, weil die Täter islamistische Parolen skandiert haben sollen. Großbritanniens Regierung ist im Alarmzustand.
Der Annahmeschluss für die Lottotipps wird vorgezogen
ARD
Die Lottozahlen werden ab Juli nicht mehr live im Fernsehen gezogen. Von Samstag, 6. Juli, an präsentiert Franziska Reichenbacher jeweils um 19.57 Uhr die kurz zuvor gezogenen Gewinnzahlen – direkt vor der „Tagesschau“. Dadurch verschiebt sich aber auch der Annahmeschluss für die Lottotipps.