Ringen um Neuordnung des Glücksspiels in Deutschland
12.12.2011 | 17:29 Uhr 2011-12-12T17:29:00+0100Berlin/Kiel (dapd-nrd). Die Regierungschefs der Länder beraten am Donnerstag auf der Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin erneut über den Entwurf eines geänderten Glücksspielstaatsvertrages. Schleswig-Holstein bleibt vor den Beratungen in der eigenen Landesvertretung am Donnerstagvormittag bislang bei seiner Enthaltung. "Wir sind organisatorisch aber darauf vorbereitet, dass es eine Unterzeichnung geben kann", sagte der Kieler Regierungssprecher Knut Peters auf dapd-Anfrage.
Das nördlichste Bundesland brachte im September ein eigenes Glücksspielgesetz auf den Weg, das am 1. Januar in Kraft tritt. Es hält zwar ebenfalls am staatlichen Lottomonopol fest, öffnet den Markt aber in unbegrenzter Anzahl privaten Anbietern von Online- Sportwetten, Online-Poker und auch dem Online-Vertrieb von Lotto. Das Gesetz wurde im Gegensatz zum Entwurf der 15 anderen Bundesländer bereits von der EU wettbewerbsrechtlich notifiziert.
Die 15 übrigen Bundesländer hatten sich Ende Oktober in Lübeck auf einen geänderten Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Schleswig-Holstein hat europarechtliche Bedenken gegen den Entwurf der anderen Länder und enthielt sich bei der Abstimmung in Lübeck. Zudem bleibt der Entwurf weit hinter dem Kieler Gesetz zurück.
Die privaten Lottoanbieter wollen den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht akzeptieren. Der Text, den die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin diskutieren, blende die Wirklichkeit aus, sagte Norman Faber, Chef des gleichnamigen Unternehmens und Präsident des Branchenverbands DLV, der Nachrichtenagentur dapd.
"Wir als Lottovermittler bräuchten nach derzeitigem Stand von jedem Bundesland Genehmigungen und hätten nicht einmal einen Rechtsanspruch darauf", kritisierte Faber. "Das ist eine Karikatur von Recht und dagegen werden wir sofort klagen."
Eine Neuordnung des Glücksspiels in Deutschland ist nötig, weil der alte Glücksspielstaatsvertrag zum Ende des Jahres ausläuft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen September die Praxis des deutschen Sportwetten-Monopols für unzulässig erklärt und von den Bundesländern eine umgehende Neuregelung gefordert.
Der nicht von der EU notifizierte Entwurf eines geänderten Glücksspielstaatsvertrags sieht die Vergabe von bis zu 20 Lizenzen vor. Die Glücksspiel-Unternehmen sollen eine Spieleinsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent leisten. Sowohl Online-Poker als auch das sogenannte Casinospiel soll es im Internet nicht geben.
dapd
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