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Mobilitätsgarantie

Bei Verspätung 20 Euro für das Taxi

10.11.2009 | 17:17 Uhr

Dortmund. Bus- oder Bahnkunden haben ab nächstes Jahr eine Mobilitätsgarantie. Das heißt. Sind öffentliche Verkehrsmittel mindestens 20 Minuten zu spät, kann man auf ein Taxi oder einen anderen Zug umsteigen. Allerdings ist die Kostenerstattung begrenzt.

Die Nahverkehrsunternehmen in NRW geben ihren Kunden vom 1. Januar 2010 an eine Mobilitätsgarantie. Sind Bus oder Bahn mindestens 20 Minuten verspätet, können sie einen höherwertigen Zug (etwa ICE) oder ein Taxi nutzen. Die Kosten werden bis 20 Euro erstattet.

„Wer an der Haltestelle steht und der Bus fällt aus, der will keinen Schadenersatz, der will ans Ziel kommen”, erläuterte Ministerialrat Hajo Kuhlisch vom NRW-Verkehrsministerium am Dienstag auf der Bahnmesse Rail 2009 gegenüber der "Westfalenpost" die Grundidee der künftigen Mobilitätsgarantie.

Sie gilt für alle Kunden, egal, welchen Fahrschein sie benutzen. Ausschlussgründe gebe es nur wenige: Streik, Unwetter, Naturgewalten wie Überschwemmungen und Bombendrohungen. „Klassische Fälle höherer Gewalt” - etwa Schnee, Glatteis, nasses Laub auf den Schienen, Personen im Gleis - vereitelten Ansprüche der Kunden nicht, betonte Kuhlisch.

Sara Zühlsdorff von der Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW begrüßte die Mobilitätsgarantie: „Sie vereinfacht und vereinheitlicht das Verfahren.” Den Antrag erhalten Kunden per Internet (www. nahverkehr.nrw/mobilitaetsgarantie) oder bei ihrem Verkehrsunternehmen; dort, beim Verkehrsverbund oder bei DB Regio NRW kann der Antrag eingereicht werden. Weitergehende Ansprüche wie im VRR (30 Euro für Ticket-2000-Inhaber) bleiben bestehen.

Lorenz Redicker

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