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Mehr Kilometergeld für Arbeitswege abrechnen

24.07.2012 | 05:45 Uhr
Mehr Kilometergeld für Arbeitswege abrechnen
Neue Urteile sorgen dafür, dass Arbeitnehmer für zahlreiche Arbeitswege doppelt so viel absetzen dürfen wie bisher.Foto: WP

Berlin.  Arbeitnehmer dürfen für zahlreiche Arbeitswege doppelt so viel absetzen wie bisher. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass alle Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Für jeden Weg zu einem anderen Arbeitsort können sie Reisekosten geltend machen.

Neue Urteile sorgen dafür, dass Arbeitnehmer für zahlreiche Arbeitswege doppelt so viel absetzen dürfen wie bisher. Darauf macht das in Berlin erscheinende Verbrauchermagazin "Finanztest" in seiner August-Ausgabe aufmerksam. So habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass alle Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Für jeden Weg zu einem anderen Arbeitsort könnten sie Reisekosten absetzen .

Entsprechend empfehlen die Verbraucherschützer, an allen Tagen, an denen man nicht an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte gearbeitet habe, für jeden mit dem eigenen Auto gefahrenen Kilometer mindestens 30 Cent geltend zu machen. Das sei doppelt so viel wie für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Man könne zudem für alle auswärtigen Einsätze aus beruflichen Gründen - auch für Fortbildung - noch weitere Reisekosten wie Parkgebühren geltend machen.(dapd)

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Kommentare
24.07.2012
10:38
Mehr Kilometergeld für Arbeitswege abrechnen
von joergel | #1

Aber nur wenn die Werbungskosten über 1000 € liegen. Ansonsten sind sie bereits durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgedeckt - und die ganze Kilometer-Sammelei ist für die Katz...

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