Ermittlungen gegen Cannabis-Arzt aus Rüthen
02.04.2009 | 18:14 Uhr 2009-04-02T18:14:00+0200Rüthen. Die Polizei hat die Wohnung eines Rüthener Arztes durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen ihn wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mediziner ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin".
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Polizei die Wohnung eines Rüthener Arztes durchsuchen lassen. Das bestätigte Donnerstag die Hamburger Staatsanwaltschaft. Man gehe einem Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nach. Der Rüthener Mediziner ist Vorsitzender der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin”. Deren Mitglieder setzen sich für die Freigabe von Marihuana als Medikament ein - schließlich würden Cannabis-Zubereitungen seit Jahrtausenden als Heilmittel verwendet.
"Hanfapotheke" im Internet
Konkret geht es bei dem Verfahren um die so genannte „Hanfapotheke” im Internet. Laut Staatsanwaltschaft gehört der Mediziner einem Solidaritätskreis an, der diese unterstütze. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in einem Interview auch eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit der „Hanfapotheke” weitergegeben zu haben.
Der Arzt sagt: „Wenn die Justiz zum Thema Cannabis als Medizin zuschlägt, sind es letztlich immer kranke Menschen, die unter einem übergriffigen Staatsapparat, der sie eigentlich schützen und ihnen Perspektiven zur Linderung ihrer Symptome eröffnen sollte, leiden müssen.” Er bemüht sich darum, dass Menschen, die sich selbst mit Cannabis helfen, aus der Illegalität herauskommen.
Inzwischen hat die Bundesopiumstelle in Bonn sieben Patienten eine Ausnahmegenehmigung erteilt: Sie erhalten auf Rezept Cannabis-Blüten als Medikament.
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14:08
Aus der Stellungnahme Prof. Dr. jur. Lorenz Böllingers – Professur für Strafrecht und Kriminologie, Uni Bremen - an den Ausschuss für Gesundheit beim Deutschen Bundestag zur Sachverständigen-Anhörung in Sachen Cannabis als Medizin in Berlin am 15. 10. 2008.
Zitat:
Das Grundrecht auf Cannabis als Medizin: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit“ lautet Art. 2 Abs.2 Satz 1 unseres Grundgesetzes. Und das oberste ärztliche Prinzip „nihil nocere“ – niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden – gilt unbedingt auch für staatliche Grundrechtseingriffe. Staatliche Eingriffe in Grundrechte – dazu gehört auch die verwaltungsrechtliche Verweigerung einer Genehmigung – müssen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügen, d.h. sie müssen geeignet, erforderlich und dem Anlass proportional sein. Weiter muss nach dem sich aus Art. 20 Abs.1 und 28 Abs.1 GG ergebenden Sozialstaatsprinzip im Sinne eines Staatszieles soziale Gerechtigkeit und Sicherheit gewährleistet werden, wozu insbesondere auch die Gesundheitsfürsorge bzw. Krankenversicherung gehören. Übergreifend und allumfassend gilt als ethische und soziale Grundlage unserer Gesellschaft das Menschenwürdeprinzip. Dessen zentraler Gesichtspunkt ist, dass der Mensch nicht in irgendeiner Form zum reinen Objekt staatlicher Interessen gemacht werden darf. Im Übrigen gilt für die Exekutive und ihre Behörden das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 20 Abs.3 GG. All diese basalen Prinzipien des demokratischen und sozialen Rechtsstaats sind berührt, wenn es um die Behandlung von Krankheiten oder auch nur um die Linderung von Schmerzen mit dem Naturheilmittel Cannabis geht. Dass Cannabis ein solches Naturheilmittel mit vielfältigen Indikationen ist, setze ich als wissenschaftlich erwiesen voraus. Patienten, welche – auf welchem Wege auch immer – dazu kommen, dieses Heilmittel zu verwenden oder benutzen zu wollen, werden gleichwohl auf mehreren rechtlichen Ebenen ge- oder behindert. Solche Patienten haben extreme Schwierigkeiten, eine theoretisch mögliche – Ausnahmegenehmigung vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu erhalten. Sie werden nach wie vor strafrechtlich verfolgt. Und sie erleiden schwerwiegende Benachteiligungen, wie z.B. Fahrerlaubnisentzug und Probleme am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitssuche u.a.m.
Durch solche Rechtspraktiken werden die Patienten systematisch in den genannten Grundrechten verletzt. Der Staat verstößt gegen unsere demokratische und soziale Grundordnung. Auch das Grundrecht der ärztlichen Behandlungsfreiheit wird dadurch verletzt. Zitat Ende.
Aus:
http://www.encod.at/Nachrichten/tabid/65/EntryID/283/language/de-AT/Default.aspx
Die von ihnen unter Mehr zum Thema angegebenen Links finde ich mehr als unpassend.
13:51
http://www.youtube.com/watch?v=NU3c6G-e8h8
08:15
Kranke einsperren, Ärzte kriminalisieren und ehrenamtliche Helfer kriminalisieren - darin ist unser Staat ganz groß! Die Krankenkassen weigern sich die Medikamente zu bezahlen, wenn man sich aber auf eigene Tasche selber helfen will kommt dein Freund und Helfer, die Polizei. Du hast Schmerzen? Dein Problem - und wehe du versuchst sie zu bekämpfen, dann gibts aber Ärger! Du kannst dir Medikamente nicht leisten? Ha, uns doch egal - aber im Garten selber anbauen geht ja mal garnich, völlig illegal und verboten - der Hanf könnte ja ins Grundwasser gelangen!
So eine Schweinerei, ich kann es kaum Fassen! Wohl dem der Gesund ist und Geld hat - für alle anderen sieht es wohl übel aus.
02:24
Aha, die Bundesopiumstelle kümmert sich also um die Belange der Pharmariesen, die alljährlich Zigtausende von Vergifteten und Toten auf ihr Gewissen laden und die eine Freigabe natürlich wachsender, normalerweise kostenloser Mittel der Wahl aus der Apotheke Gottes fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Wo sind die Cannabistoten der Vergangenheit, in Relation gesetzt zu den zahllosen Medikationsopfern, die regelmäßig zu beklagen sind?
20:48
also ich bin mal so frei den Interessenkreis zu posten:
http://www.hanfapotheke.org/solidaritaetskreis.html
19:31
Während es für die meisten Medikamente eine Budget-Obergrenze gibt, dürfen Ärzte künstliche Opiate ohne eine solche verschreiben.
Die eine Hälfte säuft sich - legal - zur Gleichgültigkeit und zu Tode, für diese Opiate gilt das selbe. Zum Großteil paralysierte Bundesbürger - die Obrigkeit wird´s gerne vernehmen. Denn diese Klientel wird wohl kaum an Protesten teilnehmen.
Der Dr. Kabarettist Hirschhausen hat es mal erklärt, warum Trinker, deren Welt im Suff ja wunderbarst erscheint, konservativ denken. Selbst wenn sie durch 1 Öre-Jobs als Humankapital entwürdigt werden...
Würde für chronisch Kranken ja gerne den link auf die Hanfapotheke hier einsetzen - aber wen´s interessiert, der kann sich das ja selbst ergoogeln... bevor hier noch das LKA vor der Tür steht. Wg. eines hahnebüchenen Verbotes dieser Pflanze würde ich dann wie ein Verbrecher behandelt... Unfassbar...
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