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Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten

01.11.2009 | 10:33 Uhr
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten

Hagen. Ab sofort müssen sich Kunden in ganz Deutschland auf neue Bedingungen im Zahlungsverkehr einstellen. Grund ist die EU-Richtlinie, die die Zahlungsbedingungen im europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlichen soll. Wichtige Änderung: Europaweite Überweisungen werden nach und nach beschleunigt.

„Sie haben Post”. Dieses aus der frühen AOL-Werbung bekannte Bonmot ließ sich Anfang Oktober erweitern um: „Sie haben Post von Ihrer Bank oder Sparkasse.” Zugestellt wurde die neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies sorgte jedoch bei vielen für Verwirrung. Die AGB bestehen meist aus juristischem Kauderwelsch, das kaum jemand versteht. Auf bis zu 100 kleingedruckten Seiten wird dort bis ins letzte Detail geklärt, was man als Privatkunde beachten muss.

Verursacher der AGB-Aktualisierung ist die Europäische Union, die eine Richtlinie erlassen hat, die die Zahlungsbedingungen im europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlichen soll. Ein Fall für den Papierkorb? Nein, denn die Neuerungen enthalten für die Verbraucher erfreuliche wie auch weniger gute Aspekte.

Foto. Dirk Bauer

Positiv ist, dass sich bei einem EC-Kartenverlust oder beim Betrug im Online-Banking der Schaden für den Kunden künftig auf 150 statt wie bisher auf maximal 500 Euro begrenzt. Manche Banken, etwa die Sparkassen oder Volksbanken, ersetzen ihren Kunden sogar den vollen Schaden. Bedingung: Der Kunde muss nachweislich sorgfältig mit Karte und Geheimzahl (Pin) umgegangen sein. Zudem wird die Widerspruchsfrist von sechs Wochen auf zwei Monate verlängert. Wichtig ist auch, dass spätestens nach Ablauf von 13 Monaten nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr bestehen.

Überweisungen werden beschleunigt

Eine weitere wichtige Änderung: Europaweite Überweisungen werden nach und nach beschleunigt. Derzeit dauert eine Überweisung innerhalb der EU noch fünf Tage - in Zukunft nur noch einen Tag, das allerdings erst ab 2012. Zudem dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden bei Auslandsüberweisungen keine Gebühren abgezogen werden.

Damit wird gewährleistet, dass der komplette Betrag beim Empfänger ankommt. Die Überweisung in einen EU-Staat darf nicht teurer sein als eine Inlandsüberweisung.

Beim Ausfüllen von Überweisungsaufträgen ist allerdings künftig volle Konzentration erforderlich. Das gilt besonders für das elektronische Banking. Zahlungsaufträge werden mit Ankunft bei der Bank unwiderruflich.

Das Geld ist weg

Das bedeutet: Vertippt man sich bei der Kontonummer oder der Bankleitzahl und drückt die Bestätigungstaste, kann das Geld nicht zurückgeholt werden. Dann ist man auf den guten Willen des Empfängers angewiesen. Der Empfängername auf dem Überweisungsformular, ob elektronisch oder auf Papier, ist für die Bank unmaßgeblich. Sie muss nur noch auf die Kontonummer achten.

Ab dem 1. November sind Sepa-Lastschriften möglich - benannt nach der „Single Euro Payment Area”, also dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Für diese Lastschriften gelten andere Rückholfristen: Bis zu acht Wochen nach der Abbuchung kann der Kontoinhaber das Geld zurückfordern. Beim klassischen Lastschriftverfahren gilt eine Frist von nur sechs Wochen, allerdings ab dem Rechnungsabschluss, der meist zum Quartalsende erfolgt.

Thorsten Keim

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Kommentare
01.11.2009
19:50
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von holmark | #11

Nachsatz: Man kann den Nick-Klau nachvollziehen, mal gespannt ob DerWesten.de da was unternimmt...

01.11.2009
19:49
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von holmark | #10

und das lustige ist, dass der Klauer seine scheinbare Erkenntnis nicht ganz zu Ende gedacht hat. Tatsächlich habe ich viel mit Insolvenzen zu tun und lebe ganz gut davon...

01.11.2009
19:38
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von brado | #9

@2
Da ist ja schon wieder ein Nick-Klauer unterwegs...

01.11.2009
14:20
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von Kallee | #8

@Krank: Das glaubst du nicht ernsthaft oder? Ich versteh ja, dass das Vertrauen in Banken enorm gesunken ist aber sowas würde der Gesetzgeber nicht zulassen.. typisch deutsch, einfach alles schlecht reden ohne wirklich Ahnung zu haben. Kannst dein Geld ja demnächst persönlich zum Empfänger bringen, viel Spaß. oO

01.11.2009
14:14
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von Krank | #7

Schöne Einnahmequelle für die Banken. Wenn ich mich vertippe und versehentlich eine Kto.Nr. eingebe die gar nicht vergeben ist, kann die Empfängerbank das Geld selbst behalten. Reicht ja noch nicht, dass wir über unsere Steuern diesen Verein subventionieren.

01.11.2009
13:36
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von Kallee | #6

Innerhalb Deutschlands ist aktuell und war die maximale Dauer von Überweisungen aber 3 Tage und normalerweise ist das Geld dann immer da. Gibt auch noch Banken die Überweisungen zurückrufen aber das ist eine Frage der Kulanz und man sollte schnell sein.. und wenn Kto-Nr. und Name nicht passen gehen Überweisungen trotzdem eigentlich immer noch zurück, auch wenn die Empfängerbank theoretisch nicht mehr drauf achten müsste. Kann man nur hoffen, dass das in der Praxis so bleibt. ;)

01.11.2009
11:42
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von Ah okay | #5

Die Überweisungen von und nach Österreich waren bei mir (Ebay) immer in 1-2 Tagen durch und gutgeschrieben. Bei Inlandsüberweisungen von Berlin nach Essen oder Essen nach München hatte ich hingegen diese angesprochenen 4-5 Tage Wartezeit.

01.11.2009
11:18
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von FF | #4

Super die EU,

mit solchen Maßnahmen fördert man garantiert noch weiter die Akzeptanz diese bürokratischen $§!!$%!%

Selbst wenn die Banken wollten, (wollen ja aber auch nicht unbedingt), könnten Sie die alte Form nicht als Service anbieten.

Kundfreundlichkeit und Verbrauchschutz sieht anders aus.

01.10.2009
21:53
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von SalzwasserNemo | #3

Paypal , bez. Afterbuy sind wohl sicherer als Online Überweisungen der Sparkasse und Co, außerdem noch Rückbuchbar und auch noch Versichert.

01.10.2009
20:53
Beim Überweisungsauftrag ist Vorsicht geboten
von holmark | #2

Man sollte Überweisungen ganz unterlassen und lieber auf genügend Schulden zur Anmeldung der Insolvenz warten. Macht - besonders mir - viel mehr Vergnügen.

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