Wer bei mangelhafter Schneeräumung haftet
12.12.2012 | 05:45 Uhr 2012-12-12T05:45:00+0100
Bonn. Hauseigentümer können sich nicht mit einem Schild "Privatweg, Betreten verboten" vor ihrer Pflicht zum Schneeräumen drücken. Sie sind selbst dann für die Sicherheit vor ihrem Grundstück verantwortlich, wenn sie die Räum- und Streupflicht übertragen haben.
Auch wenn sie die Räum- und Streupflicht an Mieter oder Dienstleister übertragen, sind Haus- und Wohnungseigentümer für sichere Wege auf und vor ihrem Grundstück verantwortlich. Darauf weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin. Schilder wie "Privatweg, Betreten verboten" schützen danach nicht vor Haftung.
Für die angrenzenden Gehwege sind eigentlich die Gemeinden zuständig. Sie geben diese Verpflichtung aber meist an die Eigentümer weiter. In der kommunalen Satzung ist festgelegt, wann und wie zu räumen ist. In den meisten Gemeinden droht bei Verletzung der Vorschriften für die Eigentümer ein Bußgeld.
Zur Kontrolle verpflichtet
Kommt jemand zu Schaden, weil die Regeln nicht beachtet wurden, sind die Eigentümer schadenersatzpflichtig. Räumen die Eigentümer nicht selbst bei Schnee und Glätte, müssen sie zumindest regelmäßig kontrollieren, ob der Winterdienst ordentlich ausgeführt wird. Wenn nicht, müssen sie für Abhilfe sorgen. (dapd)
10:57
Bei mir führt mein Schneeräumen nur zu unmutbaren Lärmbelastungen durch aufstampfende Fußgänger, die sich neben meinem Fenster die Füße abtreten weil nebenan nicht, oder nur spät geräumt wird. 20 Meter weiter klebt der Schnee dann wieder an deren Füßen, denn auch dort wird nicht geräumt.
Sehr unangenehm, da die Innenstadt zur Zt. gut besucht ist.
Salzen ist ja bis auf Zeiten des Blitzeises auch verboten oder unerwünscht, aber nur für Anwohner. Die Best schüttet ihre Gewürze weiterhin hemmungslos auf Strassen und Gehwege. Gleiches Recht für alle sage ich da.
16:33
"Hauseigentümer können sich nicht mit einem Schild "Privatweg, Betreten verboten" vor ihrer Pflicht zum Schneeräumen drücken."
Ich kenne aber viele Schilder in meiner Stadt mit der Aufschrift: " Privatweg der Stadt *****,
kein Winterstreudienst. Der Bürgermeister."
Es handelt sich aber um öffentliche Wege die jeder Bürger benutzen kann.
Die Pflicht sieht eben mal so, oder so aus, ganz wie es in den Kram paßt.
Ansonsten simme ich "von Kravattenmuffel | #4" voll zu.
Wenn eine Kommune das Schneeräumen nicht durchführt und es durch Schilder entsprechend kennzeichnet, entbindet das keinen Bürger von seiner Pflicht.
16:17
Und wie sieht das mit den Pflichten der Städte aus? Manchmal hat man den Eindruck dass stunden- und tagelang nicht ordentlich geräumt wird. Oder man ist plötzlich erstaunt, wenn es die ganze Nacht geschneit hat, dass dann am nächsten Morgen Schnee liegt.
12:28
Wobei die Frage bleibt was man als Berufstätiger machen soll?
Auf eigene Kosten einen Räumdienst organsieren ist finanziell nicht tragbar, das kostet mehr wie man im Job verdient. Der Arbeit fern zu bleiben ist auch keine Alternative.
Die einizg sinnvolle Lösung kann nur sein dass die Komunen oder die Vermietergesellschaften etwas organiseren und man dafür seine 10 Euro Nebenkosten bei der Miete bezahlt.
Machen Sie sich nicht soviele Gedanken darüber. Der Haftungsfall wird praktisch kaum jemals eintreten. Schließen Sie eine Privathaftpflicht ab. Die wird das notfalls gerichtlich abwehren.
12:05
In Dortmund Zb. darf ein Vermieter die Räumpflicht nur auf einen Mieter übertragen der Haftpflicht versichert ist.
Man kann natürlich keinen Mieter dazu zwingen solch eine Versicherung ab zu schließen
Von einer solchen Rechtslage habe ich noch niemals gehört. Ich bezweifele, dass das überhaupt rechtlich wirksam ist. Wo lässt sich diese von Ihnen behauptetete Verordnung der Stadt DO überprüfen?
11:16
In einem Mehrfamilienhaus muß der Vermieter einen namentlichen Winter-Räum u. Steuplan aushängen, sonst ist er selber in der Haftung.
Dann allerdings ist der Mieter, an seinen Tagen, auch verantwortlich.
10:00
Ich kann einige Vorrednern, insbesondere #1 nur beipflichten.
In der Praxis wird es nur äußerst selten zu einer Haftung mit Schadenersatzzahlung kommen, da es kaum möglich ist, die komplexen Anforderungen an die Beweisführung zu erfüllen. Das ist auch richtig so, weil es kaum machbar ist, der Verordnung in Gänze zu jeder Zeit nachzukommen. Letztlich muss jeder Mensch eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass er Bürgersteige u. Straßen sicher passieren kann. Beim Überschreiten der meisten Straßen ist er sowieso in Gefahr, weil diese nur selten geräumt sind u. dies auch garnicht sein müssen.
Notfalls besitzen sicherlich die meisten Hauseigner eine Privathaftpflicht, welche das Risiko bei selbstgenutzen Eigentum einschließt (teilweise auch bei kleineren Mietobjekten) oder eine Gebäudehaftpflicht bei Mietimmobilien.
Das ist eher ein Thema von Belang für die Redakteure, die ihre Zeitung voll bekommen müssen. Leser werden hier nur in eine alarmistische Stimmung versetzt u verunsichert.
08:33
Was für ein ausführlicher Artikel über ein Thema, über das nur Wenige wirklich bescheid wissen. Wirklich informativ.
eigentlich schon
aaaber schon jedes Jahr derart dargestellt ; man muss es nur behalten ;-))
08:26
na hoffentlich kommen die Städte und Kommunen dem auch nach, ich kenne da etliche städtische Gehwege und Bereiche, die nicht geräumt werden....müssen die als Eigentümer da nicht auch ran?
08:03
Sorry, ich kann den Mist nicht mehr hören.
Wenn Schnee & Eis die Straßen glätten, dann ist Winter, woll´n wir wetten?
Die Reihenfolge im Jahr ist mehr oder weniger festgelegt, und darauf kann sich jeder vorbereiten.
Im Sommer gibt es auch keine Pflicht-Beschattung für Kreislaufgeschädigte.