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Mietrecht

Vermieter muss kaputte Wohnungstür nach Einbruch ersetzen

08.02.2013 | 11:45 Uhr

Berlin.  Bei einer Beschädigung der Wohnungstür durch einen Einbruch ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Dieser darf die Kosten für die Reparatur also nicht an den Mieter weitergeben. Allerdings müssen Mieter einiges beachten, damit sie am Ende nicht doch die Zeche zahlen.

Wird die Wohnungstür bei einem Einbruch beschädigt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. "Es handelt sich dabei um eine Instandsetzung ", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Die Kosten für die Reparatur dürften daher nicht an den Mieter weitergegeben werden. "Der Vermieter muss schließlich dafür sorgen, dass die Wohnungstür abschließbar ist." Andernfalls sei das ein erheblicher Mangel , etwa vergleichbar mit einer nicht funktionierenden Heizung im Winter.

Mieter müssen Vermieter unverzüglich informieren

Im Schadensfall müssten Mieter ihren Vermieter unverzüglich informieren, damit er entsprechende Maßnahmen einleiten kann, erklärt Happ. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, weil der Einbruch beispielsweise am Wochenende stattfand, dürften Mieter selber eine Reparatur veranlassen.

"Wurde zum Beispiel das Schloss beschädigt, dürfen Sie einen Schlüsseldienst rufen", sagt Happ. "Die Rechnung muss dann der Vermieter übernehmen." Allerdings sollte die Maßnahme auch sinnvoll sein. So sollte etwa nicht unbedingt auf eigene Initiative ein teures Sicherheitsschloss eingebaut werden. (dpa)

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Kommentare
08.02.2013
14:28
Vermieter muss kaputte Wohnungstür nach Einbruch ersetzen
von prorevier | #3

Ginge es nicht um eine Wohnung, wäre die Rechtslage völlig klar, dann müßte selbstverständlich der Mieter zahlen. Wenn ich ein Auto miete oder ein Buch ausleihe, bin ich für jeden Schaden daran verantwortlich.
Bei der absurden Rchtssprechung im Mietrecht gelten aber keine normalen Regeln. Die Regel ist die, dass grundsätzlich immer der Vermieter zahlt. Demzufolge sind Rechtsschutzversicherungen für Vermieter auch mehrfach teurer als für Mieter.
Wenn der Mieter also angetrunken seine Tür eintritt, war es der böse Einbrecher und der Vermieter muss zahlen.

08.02.2013
12:29
Vermieter muss kaputte Wohnungstür nach Einbruch ersetzen
von Schorlemme | #2

Juelicher , die Wohnungstür ist das Eigentum des Vermieters, und nicht des Mieters. Der darf sie ja bei einem Wohnungswechsel nicht mitnehmen. Der Vermieter muss sich an dem schadlos halten der sie zerstört hat. Wenn der Mieter die Tür ein tritt muss der Mieter zahlen, und wenn ein Einbrecher die Tür zerstört ist der Einbrecher gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

Auf was es der Einbrecher abgesehen hat ist völlig egal.

08.02.2013
12:20
Vermieter muss kaputte Wohnungstür nach Einbruch ersetzen
von Juelicher | #1

Die obige Rechtslage ist mir auch in dieser Form bekannt. Logisch erscheint sie mir aber nicht. Der Einbrecher hat es doch in der überwiegenden Zahl der Fälle auf das Eigentum des Mieters abgesehen, was heißt, dass der Einbruch durch das Hab u. Gut des Mieters veranlasst wurde. Infolgedessen sollte auch der Mieter oder seine Versicherung für den Schaden aufkommen. Hier geht es also nicht um eine Instandsetzungmaßnahme im herkömmlichen Sinne.

1 Antwort
Vermieter muss kaputte Wohnungstür nach Einbruch ersetzen
von frankfrank | #1-1

Aber hätte der Vermieter / Eigentümer das Haus erst gar nicht gebaut, wäre es zu dem Einbruch erst gar nicht gekommen! Vielleicht wollte der Einbrecher sich auch nur aufwärmen. Jeder Einbrecher sollte verpflichtet werden, eine Nachricht zu hinterlassen, mit der Mitteilung, auf wessen Eigentum er es abgesehen hat.
Meine Meinung:
Kostenübernahme, durch Einbruch verursachte Beschädigung der Wohnungstür: Vermieter (Versicherung).

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