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Urteil

Vermieter müssen für angenehme Badetemperatur sorgen

13.11.2012 | 11:45 Uhr
Vermieter müssen für angenehme Badetemperatur sorgen
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass eine ausreichend dimensionierte Gastherme installiert ist.

München  Ein Mieter hatte vor dem Münchener Amtsgericht geklagt, weil seine Warmwassertherme für Temperaturen über 37 Grad eine Anlaufzeit von über 42 Minuten benötigte. Das Gericht verurteilte diesen Zustand als unzumutbar, Vermieter hätten eine angenehme Badetemperatur sicherzustellen.

Vermieter sind verpflichtet, eine angenehme Badetemperatur in ihren Wohnimmobilien sicherzustellen. Es muss eine ausreichend dimensionierte Gastherme installiert werden, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad befüllt, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Münchner Amtsgericht hervorgeht.

Geklagt hatte ein Mieter , in dessen Wohnung die Warmwassertherme zunächst nur 37 Grad schaffte und für eine höhere Temperatur eine Anlaufzeit von 42 Minuten brauchte. Das sei unzumutbar, urteilte das Gericht. Dagegen hatte der Vermieter argumentiert, hohe Wassertemperaturen würden Herz und Kreislauf überlasten und die Haut austrocknen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mieterverein München begrüßte die Entscheidung. In der heutigen Zeit gehöre es ja wohl zur Grundausstattung, dass dem Mieter sowohl in der Küche als auch im Bad ausreichend warmes Wasser zur Verfügung stehe, betonte Sprecherin Anja Franz. (dapd)

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