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Vermieter haben laut Mietrecht eine Heizpflicht

16.10.2012 | 08:45 Uhr
Vermieter haben laut Mietrecht eine Heizpflicht
Vermieter müssen immer für funktionierende Heizkörper sorgen, sonst droht eine Mietminderung seitens der Mieter.

Frankfurt.  Vermieter müssen laut einem Urteil des Landgerichts Berlin für funktionierende Heizungen sorgen. Wenn sie das nicht tun, dürfen Mieter eine Mietminderung in Betracht ziehen - allerdings nur als letztes Mittel.

Draußen und drinnen herrscht klirrende Kälte, doch die aufgedrehte Heizung rührt sich nicht. Bei einer Zentralheizung ist der Mieter zunächst darauf angewiesen, dass der Vermieter die Heizung im Herbst pünktlich anstellt. Wann dies geschehen muss, ist meistens im Mietvertrag geregelt. Falls nicht, gilt allgemein der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode.

Wenn die Heizung komplett ihren Dienst versagt, sehen Experten des ARAG den Vermieter in der Pflicht, für wohlige Wärme zu sorgen. In dringenden Fällen darf sogar zur Selbsthilfe gegriffen und auf Kosten des Vermieters ein Handwerker bestellt werden. Dies darf jedoch nur geschehen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und die Mängelbeseitigung nicht warten kann.

Außerdem darf der Heizungsausfall nicht durch eigenes Verschulden entstanden sein. Doch auch außerhalb dieser Monate muss der Eigentümer bei einem Kälteeinbruch für wohlige Wärme sorgen.

Vermieter hat für Wärme zu sorgen

Es sollte in Wohnräumen stets eine Temperatur von mindestens 20 Grad Celsius möglich sein. Für Bäder gelten 21 Grad als Untergrenze. Diese Mindesttemperaturen muss der Vermieter allerdings nicht rund um die Uhr gewährleisten, sondern in der Regel nur zwischen sechs und 23 Uhr. Trotzdem sollte die Zimmertemperatur auch nachts immerhin noch etwa 18 Grad betragen, so ein Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 64 S 266/97).

Wenn der Vermieter diese Richtwerte deutlich und dauerhaft unterschreitet, kann das ein Grund sein, die Miete zu mindern. Vorher sollte dem Vermieter allerdings erst Gelegenheit gegeben werden, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Wenn der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht reagiert, kann der Mieter die Miete kürzen oder die volle Summe nur unter Vorbehalt zahlen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sind bis zu 15 Prozent Minderung zulässig, wenn die Zentralheizung in einer Wohnung maximal bis 18 Grad aufgedreht werden kann (Az.: 2/17 S 315/99). Damit der Haussegen nicht dauerhaft schief hängt, sollte vor einer Mietminderung immer eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter gefunden werden. (enwid)

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Kommentare
16.10.2012
19:54
Vermieter haben laut Mietrecht eine Heizpflicht
von donjose | #1

Vermieter haben keine Pflichten,Vermieter haben nur Rechte.

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