Vermieter dürfen nicht bestimmte Hunderassen verbieten
13.02.2013 | 14:29 Uhr 2013-02-13T14:29:42+0100
Karlsruhe. Vermieter müssen bei ihren Mietern Hunde aller Rassen akzeptieren, solange Hundehaltung nicht generell im Mietvertrag verboten ist. Das sagt der Deutsche Mieterbund und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Vermieter klagte dort erfolglos, weil ihm das Tier eines Mieters zu groß war.
Vermieter dürfen Mietern nicht vorschreiben, welche Hunderassen sie halten dürfen und welche nicht. Solange die Hundehaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, dürften keine entsprechenden Vorgaben gemacht werden, berichtet der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 329/11). Fragen einer artgerechten Tierhaltung stellten sich nicht.
In dem verhandelten Fall hielt sich ein Mieter im dritten Stock eines Altbaus einen schottischen Hütehund. Hunde dieser Rasse wiegen in der Regel zwischen 18 und 28 Kilogramm. Der Vermieter verlangte vom Halter vor Gericht, den Hund abzuschaffen. Seine Begründung: Ein derart großes Tier könne in der Wohnung nicht artgerecht gehalten werden. Zudem werde die Wohnung im erhöhten Maße abgenutzt.
Vor Gericht hatte der Vermieter keinen Erfolg: Entscheidend sei der Wortlaut im Mietvertrag, befanden die Richter. Sei die Hundehaltung hier nicht verboten, dürfe ein Mieter auch einen schottischen Hütehund halten. Das gelte auch für eine Altbau-Etagenwohnung im dritten Obergeschoss in einer Großstadt. Konkrete Anhaltspunkte für eine erhöhte Abnutzung der Wohnung durch die Haltung des Hundes sah das Gericht nicht. (dpa)
22:20
@doddl2
Jo. Aber schau mal bei meinen "antworten". Schlaubischlaubär sucht sich eben nen anderen Vermieter! Wenn er denn einen findet............
20:43
Hundehalter bringen nur Ärger.
Ja genau. Bei den tausenden von Hundehaltern in Deutschland gibt es natürlich DEN Stereotypen, alle machen Ärger. Da ich solche Verallgemeinerungen in diesem Kommentarbereich auch ständig bzgl. Ausländern, Eltern von Kleinkindern etc. lese, wundert mich nichts mehr. Es ist ja auch so herrlich einfach, eine von einem selbst gehasste Randgruppe über einen Kamm zu scheren. Pfui.
20:32
Wie #1 schon schrieb: dann eben keine Hundehaltung mehr. Fertig.
11:37
Seltsam - zumindest für die Kampfhunderassen haben zahllose Gerichte, meines Wissens auch höchstrichterlich, Vermietern die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt, die Abschaffung zu verlangen.
17:45
Hurra,
dann braucht man jetzt auch keine Genehmigung für einen Hund der Anlage 1.
Da kann ich mir jetzt endlich zu meinem Aussie einen Staff aus dem Tierheim holen.
Das ist ja mal eine gute Nachricht.
:) :) :)
Dann wird eine arme Seele gerettet!!!
Zitat:"Hurra,
dann braucht man jetzt auch keine Genehmigung für einen Hund der Anlage 1."
Keine Genehmigung vom Vermieter. Die übrigen Bedingungen sind davon aber unberührt.
Machen Sie doch - soll mir recht sein , solange Sie das Tier liebevoll behandeln, gut erziehen und sich drum kümmern.
Mir ist ein gut erzogener Staff um Längen lieber lieber als eine kleine ,verfettete Giftspritze ,die Tag und Nacht kläffen muss ,weil sich niemand richtig drum kümmert ,die auf keine Kommandos hört ,und deren Besitzer eigentlich keine Ahnung von Hundehaltung haben . (So ein bemitleidenswertes Tier lebt über uns ... man möchte am liebsten den Amtstierarzt einschalten ...)
14:43
Gut zu wissen. Dann eben gar keine Hunde!
Gut zu wissen. Dann eben einen anderen Vermieter!
@Pumeluk2
Is nicht schlimm. Hab bisher nie länger als 2 Tage gebraucht bis ich wieder von einem die Kohle kassieren konnte. Und genauso schnell war der wieder draussen wenn der rumgezickt hat.