Vermieter darf Pflicht zum Laubfegen auf Mieter übertragen
26.10.2012 | 05:45 Uhr 2012-10-26T05:45:00+0200
Düsseldorf. Alles Jahre wieder fallen die Blätter. Und alle Jahre wieder kommt die Frage auf, wer das Blattwerk, und wenig später den Schnee, zu beseitigen hat. In der Regel ist es der Vermieter. Doch der kann die Aufgabe an die Mieter delegieren. In der Verantwortung bleibt er trotzdem.
Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht für rutschiges Herbstlaub? Jedes Jahr, wenn das bunte Herbstlaub von den Bäumen fällt und die Straßen und Gehwege damit bedeckt, kommt die Frage auf, wer für die Beseitigung verantwortlich ist.
In der Regel haben die Gemeinden die Pflicht zur Beseitigung des Herbstlaubs von Bürgersteigen auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke abgetreten .
So schön das Laub auch aussehen mag, Passanten werden durch das glitschige Laub gefährdet. Die Rutschgefahr besteht rund um die Uhr, die Haftung als Vermieter oder Hausbesitzer ebenso. Ein Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, wie bei der Räum- und Streupflicht im Winter, auch die Verkehrssicherungspflicht im Herbst auf die Mieter zu übertragen. Diese haben dann dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege gefahrlos zu betreten sind.
Auch Vermieter in der Pflicht
Wurde die Reinigungspflicht auf den Mieter übertragen, können diese in einem Schadensfall in Regress genommen werden. Allerdings befreit das den Vermieter nicht von der Verantwortung , auch zu kontrollieren, ob die Mieter der Verkehrssicherungspflicht auch wirklich nachkommen. Denn rein rechtlich bleibt der Vermieter laut der ARAG-Experten immer verantwortlich dafür, dass keine Gefahren vor dem Haus lauern. (SID)
12:00
In Dortmund Zb. darf der Vermieter Schnee räumen und Laub fegen, nur an Mieter übertragen die Haftpflicht versichert sind.
Und ich glaube kaum das ein Vermieter einen Mieter dazu zwingen kann in eine Haftpflichtversicherung zu investieren.
17:21
Leider kommen viele Mieter dieser Pflicht aber nicht nach. Als Vermieter hat man dann die Probleme, wenn was passiert.
Besser einen externen Dienstleister einsetzen. Es gibt unzählige Hausmeisterdienste.
Die Kosten über die Umlagenzahlung an die Mieter weitergeben, fertig.