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Tiefgarage darf nicht als Lager zweckentfremdet werden

22.03.2013 | 05:45 Uhr
Tiefgarage darf nicht als Lager zweckentfremdet werden
Die Tiefgarage darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters als Lagerraum genutzt werden.

München.  Will man die Tiefgarage als Lager nutzen, muss zunächst die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters eineholt werden. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Fall, bei dem Mieter den Stellplatz zum Lagern von Kartons nutzten und die Räumung auch nach Aufforderung der Vermieterin verweigerten.

Tiefgaragenstellplätze dürfen nicht als Lagerraum zweckentfremdet werden. Sie sind nur für Fahrzeuge bestimmt. Kisten mit überflüssigem Kram aus der Wohnung zum Beispiel dürfen dort nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters gelagert werden, entschied das Amtsgericht München (Az.: 433 C 7448/12). Auf das Urteil verweist der Deutsche Anwaltverein (DAV).

In dem Fall hatten Mieter einer Wohnung den dazugehörigen Tiefgaragenstellplatz zum Lagern von Kartons und anderen Gegenständen genutzt. Die Vermieterin forderte sie auf, diese Dinge zu entfernen. Weil sich die Mieter weigerten, klagte sie - und bekam Recht. Als ungeschützte Flächen sind Stellplätze nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich nur zum Abstellen von Fahrzeugen geeignet. (dpa)

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Kommentare
22.03.2013
13:36
Tiefgarage darf nicht als Lager zweckentfremdet werden
von Schadeeigentlich | #4

Bei Kleingaragen verhält es sich so, dass sie nur dann nicht zweckentfremdet werden dürfen, wenn sie nach Landesbauordnung "notwendig" ist. D.h. wenn der Stellplatzbedarf jeder Nutzung trotzdem noch erfüllt bleibt. Für Abstellzwecke kann eine Einzelgarage dann genutz werden. Jedoch muss eine anderweitige Nutzung, z.B. für Wohnzwecke oder als Kiosk, immer genehmigt werden.

Im vorliegenden Fall ging es nicht nur um Zweckentfremdung, sondern auch um Brandschutz. Großgaragen (Parkhäuser, Tiefgaragen) dürfen keine zusätzlichen Brandlasten beherbergen. Üblicher Abstellkrams ist gewöhnlich schnell entflammbar und würde die Anlage in Null Komma Nix stark verrauchen.

22.03.2013
11:33
Tiefgarage darf nicht als Lager zweckentfremdet werden
von AuroraBorealis | #3

Wie unter "von StylusColor | #1" schon richtig geschrieben steht: Was ist mit Einzelgaragen? Auch hier findet eine massive Zweckentfremdung statt. So nutzen viele Kleinfirmen Garagen als Lagerstätte für Kartons, Waren und Handwerkszeug. es gibt jede Menge Einzelgaragen die von Malern, Anstreichern, Fliesenlegern usw. als Geschäftsraum zweckentfremdet werden. Dadurch stehen viel zu viele parkende Autos auf Geh- u. Radwegen, notgedrungen allerdings.
Eine Wohnung darf ja auch nicht zum Supermarkt oder Frittenbude zweckentfremdet werden.

22.03.2013
07:54
Tiefgarage darf nicht als Lager zweckentfremdet werden
von uwekause | #2

Alleine schon aus Gründen des Brandschutzes!

22.03.2013
07:07
Tiefgarage darf nicht als Lager zweckentfremdet werden
von StylusColor | #1

Und was ist mit Einzelgaragen? Müllabladeplatz für Messis mit Light Charakter!
Andere würden gerne eine Garage für Ihr Auto nutzen!!!!

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