Steuerbegünstigung kann auch außerhalb des Grundstücks gelten
11.11.2012 | 08:45 Uhr 2012-11-11T08:45:00+0100
Cottbus. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Steuerbegünstigungen für Handwerkerleistungen auf eigenem Grundstück nicht an der Grundstücksgrenze enden. Künftig können Eigentümer beispielsweise für den Anschluss an eine zentrale Trinkwasserversorgung die Ermäßigung in Anspruch nehmen.
Grundstückseigentümer können für den Anschluss an eine zentrale Anlage der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen.
Die Steuerbegünstigungen für Handwerkerleistungen auf eigenem Grundstück enden nicht an der Grundstücksgrenze. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Es kommt auf die Art der Leistung an
Die Anschlussarbeiten seien als nicht trennbare einheitliche Leistung für das Grundstück der Kläger anzusehen, die auch insoweit begünstigt seien, als sie auf dem anliegenden Straßenstück ausgeführt wurden.
Dem stehe nicht entgegen, dass es sich bei dem Hausanschluss um eine hoheitliche Maßnahme handele. Es komme allein auf die Art der Leistung an und nicht darauf, ob es sich um privat beauftragte oder von einem Hoheitsträger veranlasste Arbeiten handele. (dapd)
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