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Renovierung kann nach Immobilienverkauf oft nicht abgesetzt werden

19.10.2012 | 11:45 Uhr
Renovierung kann nach Immobilienverkauf oft nicht abgesetzt werden
Wer eine Immobilie verkaufen will, möchte oft noch die Renovierungskosten vor dem Verkauf steuerlich geltend machen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden.Foto: dapd

München.  Wer vor dem steuerfreien Verkauf einer Immobilie die Renovierungskosten von der Steuer absetzen will, hat Pech. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes lassen sich diese Ausgaben nicht als nachträgliche Werbungskosten absetzen.

Wer eine Immobilie verkaufen will, möchte oft noch die Renovierungskosten vor dem Verkauf steuerlich geltend machen. Allerdings sperrt sich das Finanzamt häufig dagegen, die Ausgaben als nachträgliche Werbungskosten anzuerkennen, so dass sie sich bei steuerfreien Verkäufen nicht mehr auswirken würden. Zu Recht, wie nun der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: IX R 16/11) entschied.

In dem Fall hatte der Alteigentümer nach dem Verkauf der Immobilie einen Öltank entfernen lassen, der überflüssig geworden war, weil die Heizung schon Jahre vorher von Öl auf Gas umgestellt worden war. Die Kosten stehen nach Meinung der Bundesrichter nicht mehr in Zusammenhang mit der Vermietung, sondern mit der steuerfreien Veräußerung des Mietobjekts, nachdem der Käufer den Ausbau - wie im Kaufvertrag vereinbart - verlangt hatte.

Damit sind die Kosten aber nicht mehr als nachträgliche Werbungskosten absetzbar, sondern hätten lediglich bei einem steuerpflichtigen Verkauf den Kaufpreis gemindert. Da hier aber steuerfrei verkauft wurde, blieb der Verkäufer auf den Kosten sitzen. (dapd)

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