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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Reinigungskraft bald erst ab 300 Euro absetzbar?

25.10.2012 | 08:25 Uhr

Essen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel von Reinigungskräften, Gärtnern und Handwerkern, könnten bald erst ab einer Summe von 300 Euro steuerlich absetzbar sein. Das sieht ein Entwurf für eine Reform des Steuersystems vor, den mehrere Bundesländer erarbeitet haben.



Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, wollen die Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen in Kürze elf Vorschläge zur Steuervereinfachung in den Bundesrat einbringen. Unter anderem geht es darin auch um sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen - diese sollen gemäß dem Entwurf nicht mehr so einfach steuerlich absetzbar sein wie bisher, sondern erst ab einem Wert von 300 Euro. Der Staat könnte so geschätzte 400 Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Dies soll laut Zeitungsbericht als Gegenfinanzierung für eine ebenfalls geplante Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags dienen.

Für Wohnungseigentümer bedeutet das konkret, dass sie zum Beispiel bei einer Handwerkerrechnung über 1000 Euro - etwa für eine Dachreparatur oder eine Renovierungsmaßnahme innerhalb der Wohnung - nur noch 700 Euro steuerlich geltend machen können. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten neben Handwerkerleistungen unter anderem auch die Beschäftigung eines Gärtners im eigenen Garten oder die einer Reinigungskraft in den eigenen vier Wänden. Das kann auch Mieter betreffen: Legt der Vermieter solche Kosten auf sie um, konnten sie diese bisher ebenfalls von der Steuer absetzen.

sw

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