Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft am Straßenrand stehen
25.01.2013 | 11:45 Uhr 2013-01-25T11:45:00+0100
Koblenz Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft am Straßenrand stehen. Sie gehören außerhalb der üblichen Abfahrzeiten für den Hausmüll nicht in den öffentlichen Verkehrsraum.
Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft am Straßenrand abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Nach Auffassung der Richter werden die Mülltonnen so zu Hindernissen und beeinträchtigten "die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs " (Az.: 4 K 484/12.KO).
Mülltonnen nicht in den Verkehrsraum
Das Verwaltungsgericht wies mit seinem Urteil die Klage von Grundstückseigentümern ab. Die Kläger hatten bei der Stadt Koblenz vergeblich beantragt, ihre Mülltonnen dauerhaft an der Straße abstellen zu dürfen. Sie fürchteten andernfalls erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Wohnqualität.
Wie bereits die Stadt winkte auch das Verwaltungsgericht ab. Mülltonnen gehörten außerhalb der üblichen Abfahrzeiten für den Hausmüll nicht in den öffentlichen Verkehrsraum. Vielmehr sei es den Klägern zumutbar, die Mülltonnen beispielsweise im Vorgarten ihres Hausgrundstücks abzustellen. (dpa)
17:43
Hoffentlich lesen das auch EBE und ALBA. Die stellen trotz Schnees die Container auf die Straße und kommen dann tagelang nicht.
08:40
Die Wohnqualität in Hochfeld ist außerordendlich hoch.
14:46
@ 1: Was würden Sie denn ohne Mülltonne machen?
Sie haben ein kleines Wort vergessen! EINE Mülltonne. Dagegen hat niemand etwas einzuwenden. Aber, braune Tonne, gelbe Tonne, blaue Tonne, schwarze Tonne und was demnächst noch so alles kommt ist einfach zu viel. Warum nicht wie früher nur eine Tonne. Technische Möglichkeiten den Müll zu trennen gibt es zu genüge.
12:58
Hoffentlich geben sich die Grundstückseigentümer mit diesem Urteil nicht zufrieden. Ich werde von der Stadt gezwungen, ich kann nicht dagegen machen, eine Mülltonne zu " mieten ". Warum darf ich jetzt, da die Mülltonne nicht im allgemeinen Raum stehen darf, für meine nicht mehr nutzbare Eigentumsfläche müßte ich jetzt der Stadt dementsprechend Miete für die Mülltonne abnehmen können. Nur das wäre eigentlich gerecht!