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Mietrecht

Mieter müssen Heizungsmodernisierung nicht akzeptieren

22.10.2012 | 05:45 Uhr
Mieter müssen Heizungsmodernisierung nicht akzeptieren
Mieter müssen nicht jede Modernisierungsmaßnahme akzeptieren.Foto: WAZ FotoPool

Karlsruhe  Als Mieter muss man nicht alle Pläne seines Vermieters akzeptieren. In einem aktuellen Fall hatte eine Mieterin auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung installiert. Wenig später wollte der Vermieter die Wohnung an eine Zentralheizung anschließen lassen. Die Mieterin wehrte sich dagegen und bekam jetzt vor dem Bundesgerichtshof Recht.

Veränderungen, die der Mieter mit Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung vorgenommen hat, sind bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

In dem Fall sollte eine Mieterin dulden, dass ihre Wohnung an eine Zentralheizung angeschlossen wird, obwohl sie mit Erlaubnis des ehemaligen Vermieters auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einbauen ließ. Die Mieterin argumentierte, dass die Modernisierung für sie mit Rücksicht auf die zu erwartende Mieterhöhung eine unzumutbare Härte darstelle.

Das sah der BGH auch so. Die Modernisierung sei nicht notwendig, da die Heizung bereits dem allgemein üblichen Standard entspreche. (dapd)

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