Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
09.01.2013 | 14:45 Uhr 2013-01-09T14:45:00+0100
München. Gibt der Hausbesitzer die Räumpflicht an seine Mieter weiter, muss er die Einhaltung dieser trotzdem stichprobenartig kontrollieren. Verletzt sich beispielsweise ein Passant auf dem Gehweg aufgrund von Glatteis, haftet auch weiterhin der Hausbesitzer.
Der Hausbesitzer kann die Räumpflicht an seine Mieter abgeben - aber er muss die Einhaltung kontrollieren. Stichprobenartig müsse er nachsehen, ob der Winterdienst ordentlich ausgeführt werde, erläutert der Verein Wohnen im Eigentum in München. Er sollte das protokollieren und Mängel bei der Ausführung festhalten, etwa durch Fotos. So könne er sich im Fall eines Unfalls absichern.
Denn wenn ein Passant etwa vor dem Haus wegen Glätte auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt, müsse der Hausbesitzer sonst dafür haften. Wer die Räumpflicht abgibt, sollte dies auch aus Beweisgründen schriftlich festhalten. (dpa)
23:57
AuroraBorealis u. Jorgel haben jeweils Recht. Es ist auch schon lange bekannt, dass der Hausbesitzer die Räumpflicht stichprobenartig kontrollieren muss, wie es im Artikel beschrieben wird.
In der Praxis wird es aber nur höchst selten zu Schadenersatzleistungen kommen, weil die rechtlichen Anforderungen recht hoch sind. Oft wird die Gebäudehaftpflicht oder Privathaftpflicht des Besitzers die Forderungen gerichtlich abwehren, weil die Beweiselage schwierig ist.
17:52
Die Räumpflicht ist doch ein alter Hut,es sieht doch jeder wann Schnee und Eis liegt und dementsprechend muß ich mich verhalten.
15:47
"Der Hausbesitzer kann die Räumpflicht an seine Mieter abgeben"
Ja, das kann er. Aber der Bestandsmieter ist nicht verpflichtet dieses auch annehmen zu müssen.
Mieter können ihrem Vermieter sagen "Nö, mach ich nicht." und der Vermieter darf brav alleine weiter den Schnee räumen. Auch die dadurch entstehenden Kosten hat der Vermieter allein zu tragen und kann auch diese nicht auf die Mieter abwälzen.
Mieter, die mietvertraglich zur Räumpflicht verdonnert sind haben den Anspruch, dass ihnen der Vermieter die entsprechenden Schneeräumgeräte und - mittel kostenfrei zur Verfügung stellt.
"Nö, mach ich nicht."
Stimmt, das kann der Mieter sagen. Dumm nur, dass er dies schon in der Regel zusammen mit dem Mietvertrag unterschreiben muß - und ohne Übernahme der Räumpflicht kein Mietvertrag...
Hörte ich da nicht gerade was von fehlenden Mietwohnungen?
14:49
Räumpflicht abgeben durch Aushang ist rechtlich nicht zulässig!