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Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren

09.01.2013 | 14:45 Uhr
Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
Obliegt den Mietern die Räumungspflicht, muss der Hausbesitzer deren Einhaltung trotzdem stichprobenartig kontrollieren.Foto: getty

München.  Gibt der Hausbesitzer die Räumpflicht an seine Mieter weiter, muss er die Einhaltung dieser trotzdem stichprobenartig kontrollieren. Verletzt sich beispielsweise ein Passant auf dem Gehweg aufgrund von Glatteis, haftet auch weiterhin der Hausbesitzer.

Der Hausbesitzer kann die Räumpflicht an seine Mieter abgeben - aber er muss die Einhaltung kontrollieren. Stichprobenartig müsse er nachsehen, ob der Winterdienst ordentlich ausgeführt werde, erläutert der Verein Wohnen im Eigentum in München. Er sollte das protokollieren und Mängel bei der Ausführung festhalten, etwa durch Fotos. So könne er sich im Fall eines Unfalls absichern.

Denn wenn ein Passant etwa vor dem Haus wegen Glätte auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt, müsse der Hausbesitzer sonst dafür haften. Wer die Räumpflicht abgibt, sollte dies auch aus Beweisgründen schriftlich festhalten. (dpa)

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Kommentare
09.01.2013
23:57
Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
von Juelicher | #4

AuroraBorealis u. Jorgel haben jeweils Recht. Es ist auch schon lange bekannt, dass der Hausbesitzer die Räumpflicht stichprobenartig kontrollieren muss, wie es im Artikel beschrieben wird.
In der Praxis wird es aber nur höchst selten zu Schadenersatzleistungen kommen, weil die rechtlichen Anforderungen recht hoch sind. Oft wird die Gebäudehaftpflicht oder Privathaftpflicht des Besitzers die Forderungen gerichtlich abwehren, weil die Beweiselage schwierig ist.

09.01.2013
17:52
Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
von gerdg | #3

Die Räumpflicht ist doch ein alter Hut,es sieht doch jeder wann Schnee und Eis liegt und dementsprechend muß ich mich verhalten.

09.01.2013
15:47
Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
von AuroraBorealis | #2

"Der Hausbesitzer kann die Räumpflicht an seine Mieter abgeben"

Ja, das kann er. Aber der Bestandsmieter ist nicht verpflichtet dieses auch annehmen zu müssen.
Mieter können ihrem Vermieter sagen "Nö, mach ich nicht." und der Vermieter darf brav alleine weiter den Schnee räumen. Auch die dadurch entstehenden Kosten hat der Vermieter allein zu tragen und kann auch diese nicht auf die Mieter abwälzen.
Mieter, die mietvertraglich zur Räumpflicht verdonnert sind haben den Anspruch, dass ihnen der Vermieter die entsprechenden Schneeräumgeräte und - mittel kostenfrei zur Verfügung stellt.

1 Antwort
Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
von Jorgel | #2-1

"Nö, mach ich nicht."

Stimmt, das kann der Mieter sagen. Dumm nur, dass er dies schon in der Regel zusammen mit dem Mietvertrag unterschreiben muß - und ohne Übernahme der Räumpflicht kein Mietvertrag...

Hörte ich da nicht gerade was von fehlenden Mietwohnungen?

09.01.2013
14:49
Hausbesitzer muss Einhaltung der Räumpflicht kontrollieren
von nussknacker | #1

Räumpflicht abgeben durch Aushang ist rechtlich nicht zulässig!

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