Gerichtsurteile könnten Vermietern Steuervorteile bringen
09.09.2012 | 08:45 Uhr 2012-09-09T08:45:00+0200
Berlin. Beim Bundesfinanzhof werden demnächst eine Vielzahl von Musterklagen entschieden, die für Vermieter von Immobilien interessant sind. In vielen Fällen könnten Vermieter aus den Entscheidungen steuerlichen Nutzen ziehen. Folgende Entscheidungen lohnt es sich abzuwarten.
Vermieter können in steuerlichen Zweifelsfällen von einer Vielzahl von Musterklagen profitieren, die beim Bundesfinanzhof anhängig sind. Darauf verweist die Stiftung Warentest in Berlin. So steht beim Thema Leerstand zur Diskussion, ob ein Vermieter die Grundsteuer nur teilweise zu zahlen braucht, wenn der Leerstand strukturell und nicht nur vorübergehend ist. Oder muss er sich etwa vorhalten lassen, dass Einnahmen ausbleiben, weil er überhöhte Mieten fordert (Aktenzeichen: II R 8/12).
Ein weiteres Problem ist die Liebhaberei: Werden die Kosten noch als Werbungskosten anerkannt, wenn ein Mieter kündigt und die Wohnung nach kurzer Zeit nicht neu vermietet ist (Aktenzeichen: IX R 39/11, IX R 40/11, IX R 41/11). In einem anderen Fall (Aktenzeichen: IX R 67/10) geht es um nachträgliche Zinsen, die nach dem Verkauf der Immobilie weiter gezahlt werden müssen, weil der Verkaufserlös nicht zur Ablösung des Darlehens reicht. Finanzämter wollen diese Kosten oft nicht anerkennen. Der Bundesfinanzhof muss jetzt entscheiden, ob diese Praxis rechtmäßig ist. (dapd)
0mitdiskutieren