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Mietrecht

Gerichte uneins, ab wann ein Hund ein Hund ist

25.10.2012 | 11:45 Uhr
Gerichte uneins, ab wann ein Hund ein Hund ist
Ist ein Yorkshire Terrier ein "richtiger" Hund? Für Gerichte ist der Fall nicht eindeutig.Foto: Thinkstock

Hamburg.  Darüber, ob kleine Hunde echte Hunde sind oder "nur" Kleintiere, streiten sich immer öfter deutsche Gerichte. Denn wer in Deutschland einen Hund in der Mietwohnung halten möchte, braucht dafür die Zustimmung des Vermieters. Jedoch nicht, wenn es sich um kleine Hunde handelt. Es ist kompliziert.

Sind kleine Hunde echte Hunde oder 'nur' Kleintiere ? Die Gerichte sind sich nicht immer einig. Doch laut dem Immobilienportal Immonet gibt es Details, die zur Haltung von kleinen Hunden wichtig sein können. Klein wie ein Meerschweinchen, passt in jede Handtasche und wenn er bellt, klingt das wie ein leises Krächzen: Dass Yorkshire Terrier keine Hunde sind, würde ein Biologe wohl nicht unterschreiben. Wenn es aber um das Thema Mietrecht geht, zweifelt manch ein Richter daran. Wer in Deutschland einen Hund in der Mietwohnung halten möchte, ist auf die Zustimmung seines Vermieters angewiesen.

Außer die Hundehaltung ist vertraglich ohnehin erlaubt. Woran aber kann festgemacht werden, was ein Hund ist? Das Landgericht Kassel hat entschieden, dass der Yorkshire Terrier der Kleintierhaltung zuzurechnen ist. Kleintiere dürfen Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters halten. Die Begründung des Gerichts: Der Hund sei etwa so groß wie ein Meerschweinchen. Zudem mache sich das Tier allenfalls über heiseres Krächzen bemerkbar. Daher belästige er die übrigen Hausbewohner nicht (LG Kassel Aktenzeichen: 1S503/96).

Düsseldorfer Landgericht zeigte Herz für Tiere

Ein Herz für Tiere zeigte auch das Düsseldorfer Landgericht: Da diese Hunderasse nicht laut belle und winzig sei, könne die Haltung dieser Hunderasse erlaubt werden, urteilten die Richter (Aktenzeichen: A 24S90/93). Hund bleibt Hund - meint das Amtsgericht Berlin-Spandau. Geklagt hatte eine Frau, die mit ihrem Yorkshire Terrier in Spandau wohnte. In ihrem Mietvertrag war das Halten von Hunden ausdrücklich verboten, die Haltung von Kleintieren hingegen ausdrücklich erlaubt. Der Vermieter beharrte darauf, dass der Terrier ein Hund sei und bekam vor Gericht Recht. Der Richter beurteilte das Tier nämlich nicht nach Größe, Gewicht oder Eigenheiten (Aktenzeichen: 13 C 574/10).

Ehepaar durfte Haltung eines kleinen Hundes nicht verweigert werden

In Hamburg hatten alle Hausbewohner einem Mieter ihr Einverständnis für die Haltung eines kleinen Hundes gegeben. Das Gericht entschied, dass sich in diesem Fall der Vermieter nicht auf das vertraglich geregelte Verbot berufen kann. Ein schutzwürdiges Eigeninteresse des Vermieters liege nicht mehr vor, so die Richter vom Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Aktenzeichen: 409 C 517/02). Eine weitere Ausnahme machte das Landgericht Hamburg im Fall eines betagten Mieterpärchens.

Auch ihnen durfte die Erlaubnis für die Haltung eines kleinen Hundes nicht verweigert werden. Das Paar konnte vor Gericht nachvollziehbar begründen, warum sie ihren Ruhestand durch die Beschäftigung mit einem Hund sinnvoll gestalten können und Freude bringend ausfüllen. Für das Gericht war ausschlaggebend, dass die Erlaubnis für den Hund wieder entzogen werden kann, falls sich die Nachbarn von dem Tier gestört fühlen (Aktenzeichen: 334S26/01). (sid)

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Kommentare
25.10.2012
17:56
Gerichte uneins, ab wann ein Hund ein Hund ist
von kuhgummikuh | #3

Unsere Grundstücks-Nachbarn hatten bis vor kurzem einen kleinen niedlichen West Highland Terrier.
Diese Tierchen war ein Dauerkläffer. Fast Rund um die Uhr beschallte er uns mit seinem hochfrequente impertinent lautem Gebell. Einfach nur eine Zumutung, von einem leisen Krächzen keine Spur.
Dann meinete das Schicksal es gut mit uns; er ging vor Kurzem den Weg alles Irdischen und wurde durch einen recht großen Hund (Golden Retriever) ersetzt. Seit dem ist himmlische Ruhe angesagt.
Soviel zur Belästigung durch kleine Hunde.

25.10.2012
15:50
Gerichte uneins, ab wann ein Hund ein Hund ist
von Waitki | #2

Ein Hund bleibt immer ein Hund. Nur gibt es große und kleine Hunde.

Das ist so wie die oft gestellte Frage ob Graffiti Kunst oder Sachbeschädigung ist. Jemand kann ein super kunstvolles Bild auf eine Hauswand sprühen, nur wenn der Besitzer damit nicht einverstanden ist, ist es Kunst und Sachbeschädigung.

25.10.2012
15:17
Gerichte uneins, ab wann ein Hund ein Hund ist
von grundwissen | #1

Es ist ja völlig abwegig die Kategorisierung einer Tierrasse von der Größe der Individuuen abhängig zu machen. Genauwenig können die Gerichte die Körpchengröße der Frauchen von diesen Hundchen für Vermieter vorbestimmen. Manche Dinge bleiben eben auch Gerichten versagt.

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