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Herbstlaub

Laub entfernen - Diese Pflichten haben Baumbesitzer

05.11.2012 | 13:41 Uhr

Essen. Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss nicht nur im eigenen Garten im Herbst regelmäßig das anfallende Laub entfernen. Wenn die welken Blätter vor dem Haus auf dem Gehweg landen, sollten Sie sie schnell beseitigen - sonst droht Rutschgefahr. Hier lesen Sie mehr zu den Pflichten von Baumbesitzern.



Hauseigentümer müssen im Herbst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück das Laub entfernen und so dafür Sorge tragen, dass niemand darauf ausrutschen und sich verletzten kann. Darauf weist die Eigentümergemeinschaft "Haus und Grund Deutschland" hin. Mit dem Laub verhält es sich also genauso wie mit Schnee und Eis im Winter: Auf Gehwegen sind die Anwohner zuständig, auf der Straße üblicherweise die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die meisten Kommunen haben das in ihren Satzungen so festgelegt. Das Laub, das von Ihrem eigenen Grundstück stammt, müssen Sie auch dort entsorgen, etwa auf dem Kompost. Laub eignet sich auch gut als Frostschutz für Pflanzen.

Der Hauseigentümer kann die Pflicht zum Laubfegen auch an Dritte übertragen, zum Beispiel an ein Hausmeisterunternehmen. In diesem Fall muss er jedoch überprüfen, ob die Arbeiten regelmäßig und sachgerecht ausgeführt werden. Geschieht dies nicht, haftet der Hausbesitzer, wenn jemand auf dem Laub vor seinem Grundstück ausrutscht.

Und was ist, wenn Laub von einem Grundstück in den Garten des Nachbarn fällt? Eine Reihe von Gerichtsurteilen, so etwa des Oberlandesgerichts Karlsruhe, haben festgelegt, dass Hauseigentümer in der Regel keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben, wenn Laub, Obst oder Tannenzapfen vom Nachbargrundstück auf ihr Grundstück fallen und sie diese mit beseitigen müssen. Anders sieht es aus, wenn die Belastung durch fremdes Laub das zumutbare Maß übersteigt oder die Dachrinne übermäßig verstopft. Können Sie eine solche Belastung auf Ihrem Grundstück belegen, dann kann Ihnen je nach Einzelfall eine Ausgleichszahlung zustehen.

sw

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